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[ Patentschutz ]

Gut erfunden?

Können Grundrisse exklusiv geschützt sein?

Amtlich: Patentschrift zum Schutz des „Wohnhauses mit gestaffelten Geschosswohnungen“ von Hans Zwimpfer.

Roland Stimpel

Der Schweizer Architekt Hans Zwimpfer beansprucht Patentschutz für Entwürfe, die nicht extrem originell wirken. Wir dokumentieren die Ansprüche der Firma aus der Europäischen Patentschrift für ein „Wohnhaus mit gestaffelten Geschosswohnungen“. Zahlenverweise in der Patentschrift sind weggelassen.

1. Wohnhaus mit gestaffelten Wohnungen basierend auf der Bauweise mit einer Gebäudehülle und einer durch Säulen und Tragbalken geprägten Konstruktion; welche Geschossflächen und Dach trägt und einem räumlichen, mehrfach staffelbaren Angebot für Wohnungen mit offenem Grundriss und für jede Wohneinheit individuellen Wünschen anpassbarer Wohnfläche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Wohnung aus einem eingeschossigen Wohnungsteil und einem zweigeschossigen Wohnungsteil besteht, wobei die Grundfläche des eingeschossigen Wohnungsteiles mindestens die Fläche F in Quadratmeter der Grundfläche des zweigeschossigen Wohnungsteiles aufweist und letzterer aus einem einer Fassade zugewandten Außenraum und einem Innenraum besteht.

2. Wohnhaus gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Wohnhaus der zweigeschossige Wohnungsteil aller gestaffelten Geschosswohnungen die gleiche Grundfläche aufweisen.

3. Wohnhaus gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils über einem eingeschossigen Wohnungsteil mit derselben Wohnfläche der eingeschossige Wohnungsteil der darüber liegenden Wohneinheit angeordnet ist.

4. Wohnhaus gemäß Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundfläche einer Wohneinheit des eingeschossigen Wohnungsteiles beliebig erweitert werden kann, wobei das darüber liegende Wohnung dieselbe Fläche des eingeschossigen Wohnungsteiles aufweist.

5. Wohnhaus gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Erdgeschoss über die ganze Fläche ein offener Grundriss und gleiche Deckenhöhe vorgesehen ist.

6. Wohnhaus gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die unteren Stockwerke über die ganze Fläche einen offenen Grundriss und über jeweils ein Stockwerk gleiche Deckenhöhe aufweisen.

7. Wohnhaus nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass über den unteren Stockwerken, welche jeweils pro Stockwerk gleiche Deckenhöhe aufweisen, gestaffelte Geschosswohnungen aufgebaut sind.

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