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[ Praktikum ]

Aus der Reihe gesprungen

Eine Firma nutzt eine Innenarchitektur-Absolventin im Praktikum aus. Sie klagt und gewinnt. Doch der Arbeitgeber sucht gleich danach ein neues Opfer.

Nils Hille
Sie dachte, es sei ihr Traumjob. Gerade hatte Anna Müller* (*Name von der Redaktion geändert) ihr Fachhochschulstudium der Innenarchitektur mit 1,0 beendet, nun konnte endlich die praktische Arbeit folgen. Sie wollte allerdings nicht ins Architekturbüro, sondern viel lieber das gestalterische Wissen mit anderen Fähigkeiten verknüpfen. So lautete ihre Wunschrichtung: Kommunikation für (Innen-)Architekten. „Ich kann zwar auch entwerfen, aber mir das nicht für ewig vorstellen. Viel lieber will ich mein Organisationstalent nutzen und in diese Schnittstelle gehen“, so die heute 28-Jährige.

Müller wollte nicht mehr nur Partys an der Hochschule organisieren, sondern am besten Ausstellungen, ­Tagungen und andere Events für die Planerbranche. Die passende Stellenausschreibung hatte sie auch schon gefunden – einen festen Job bei der Veranstaltungstochter eines Fachverlags für Innenarchitektur nahe Stuttgart.

Die Hoffnung stirbt zuletzt

Schon beim Bewerbungsverfahren hätte sie skeptisch werden können, denkt sie heute, aber die Begeisterung war einfach zu groß. Zuerst erfuhr sie, dass sie vor dem Job ein sechsmonatiges Praktikum machen müsse. Außerdem wollte sie niemand zum Vorstellungsgespräch sehen, die Bewerbungsmappe genüge. Erst nach vehementer Forderung erhielt sie einen Termin. „Mir wurde gesagt: ‚Eigentlich machen wir das nicht‘“, erinnert sich Müller. Dann der nächste Haken: Die Veranstaltungsagentur wollte nur 375 Euro pro Monat zahlen. Damit liege man ja unter der 400-Euro-Grenze und könne Transferleistungen des Staates, sprich Hartz IV, in Anspruch nehmen. Schon das ein unsinniger Rat: Das Recht auf Hartz IV hat mit der 400-Euro-Grenze wenig zu tun. Letztere ist vor allem für den Arbeitgeber wichtig: Er spart Sozialleistungen. Doch die auf dem Arbeitsmarkt noch unerfahrene Absolventin akzeptierte das magere Gehalt. „Bei all den Fragezeichen: Ich hoffte immer auf eine Festanstellung, die sogar in meiner Traumstadt Hamburg möglich sein sollte“, so Müller.

Damit wurde sie auch während des Praktikums bei Laune gehalten. Denn schnell war klar, dass Müller weit mehr als die vereinbarten 37,5 Stunden pro Woche arbeiten musste. Auf Veranstaltungstouren waren 60 bis 70 Stunden keine Seltenheit: Mit dem Bulli von Stadt zu Stadt, morgens Arbeitskleidung an, aufbauen, Technik, Hostessen und Catering einweisen, auf der Toilette ins Abendkleid wechseln und die Gäste begrüßen, nach Ende wieder Klamottenwechsel und abbauen.

Auch die Einarbeitung war mager. Ohne Anleitung landeten Konzepte der letzten Jahre auf ihrem Tisch. Diese sollte sie durchlesen und „einfach loslegen“. Zwischendurch gab es immer wieder scheinbar interessierte Fragen der Festangestellten: Was interessiert dich denn besonders? Oder: Mit welchen Kollegen kannst du am besten arbeiten? „Alles nach dem Motto: Wenn du deine momentanen Aufgaben gut machst, können wir dich später nach deinen Wünschen einsetzen“, sagt Müller. Doch das passierte nicht.

Praktikanten-GmbH

Ende 2005, bei Müllers Arbeitsbeginn, bestand die Veranstaltungsagentur zu über 50 Prozent aus Praktikanten. Darüber wunderte sie sich nur kurz. Für sie gab es schon vorher die viel diskutierte „Generation Praktikum“: „Egal ob künstlerische, Medien- oder Sozialbranche, zwei bis drei Praktika nach dem Studium sind in meinem Freundes- und Bekanntenkreis der Standard. Wer 800 Euro pro Monat bekommt, kann sich glücklich schätzen.“

Als Müller merkte, dass sie sogar mehr als die normal beschäftigten Mitarbeiter der Agentur eingesetzt, dabei schlechter als alle anderen entlohnt wurde und trotzdem eine höhere Verantwortung tragen musste, begann sie sich zu wehren. Doch bei Gesprächen in der Chefetage stieß sie auf Unverständnis. Auch vom geforderten Freizeitausgleich für die vielen Überstunden wollte niemand etwas wissen.

Genug Gründe

Nach fünf Monaten entschied sich Müller für eine Klage gegen den Praktikumsgeber. „Es kann nicht sein, dass sich die Wirtschaft immer über den Mangel an Fachkräften beschwert, sie aber nicht bereit ist, die qualifizierten Menschen anständig zu bezahlen. ‚Geiz ist geil‘ geht mit Menschen nicht.“ Dabei wäre sie mit 800 Euro pro Monat, Wohnkostenzulage und Überstundenausgleich im Praktikum zufrieden gewesen. Doch sie hielt erst noch weiter durch: Sie wollte nicht die Einzige sein, die abbrach. Parallel dazu wandte sie sich über den Rechtsschutz der ­Eltern an einen Anwalt. Als sie schließlich ein Magengeschwür hatte, bekam der Praktikumsgeber zwei Mitteilungen in einem Umschlag: die Krankmeldung und ein Schreiben ihres Anwalts, dass sie nicht zurückkehren werde.

Bei der Klage halfen ihr die Notizen, die sie sich täglich gemacht hatte. Um sich gegen Vorwürfe wegen angeblich unerledigter Dinge zu wehren, hatte Müller ständig eine To-do-Liste mit den Aufträgen, die sie erhalten hatte, geführt. Damit gewann sie beim Stuttgarter Arbeitsgericht wie beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Letzteres entschied im Juni, das „so genannte Praktikumsverhältnis“ sei „sittenwidrig“. Statt der 375 Euro stehe der Klägerin eine Vergütung von 1 522 Euro monatlich zu, rund 7 100 Euro Nachzahlung plus Zinsen. Das Gericht setzte bei diesem Betrag einen Stundensatz von zehn Euro brutto auf Basis einer 35-Stunden-Woche an. Die schon geleisteten Zahlungen wurden abgezogen.

In seinem Urteil stellte das Gericht unter anderem fest, „dass der Arbeitgeber, der für sechs Monate über die Fähigkeiten einer diplomierten Fachhochschulabsolventin verfügen kann, die wirtschaftlich schwächere Lage des Vertragspartners zu seinem Vorteil nutzt unter Hinweis auf den Zwang der Verhältnisse“.

Vielleicht ein Anstoß

Vorher hatte Müller einen Vergleich abgelehnt, sie wollte einen Präzedenzfall. Und den bekam sie: „Ich hoffe nun auf den Anstoß, dass sich etwas verändert. Im Internet weisen sich Arbeitgeber gegenseitig auf das Urteil hin.“ Über Kontaktnetzwerke bekam sie Hunderte zustimmender Mails. Doch die wohl wichtigste Anerkennung kam von einem anderen Arbeitgeber – ihrem jetzigen. Müller arbeitet seit gut anderthalb Jahren bei einem CAD-Beratungsbüro für Architekten in Bremen – und ist von ihren Aufgaben und Kollegen begeistert. Ihr Chef schenkte ihr einen Strauß Blumen und gratulierte zum gewonnenen Prozess.

Von der Stuttgarter Verlagstochter allerdings hat Anna Müller bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe weder die zugesprochene Verzinsung auf das geschuldete Gehalt noch das ihr zustehende Arbeitszeugnis erhalten. Wie in dieser Firma gedacht wird, dokumentiert auch das Urteil. Das Gericht erwähnt „die von der Klägerin vorgetragene und von der Beklagten nicht bestrittene Bemerkung des Redaktionsleiters D. gegenüber der Klägerin, es finde sich immer wieder jemand, der sich darauf einlasse“.

Darauf setzte der Verlag auch nach dem Urteil. Am ­17. Juni, Müllers Sieg war gerade öffentlich geworden, bot sein Tochterunternehmen in einem Architektenportal „ein 3- bis 6-monatiges Praktikum/Praxissemester in Stuttgart und Hamburg ab August 2008“. Das Angebot: „Du bist Student/in oder Absolvent/in des Studiengangs Architektur/Innenarchitektur? Du bist kommunikativ, motiviert, verantwortungsbewusst, belastbar und unerschrocken, sprichst bestes Deutsch und gutes Englisch, hast Spaß an der Arbeit und möchtest mithelfen, Abendveranstaltungen, Ausstellungen, Kongresse, Roadshows, Wettbewerbe und Workshopreisen rund um Architektur zu organisieren und durchzuführen?“

Anna Müller kennt all das gut: „Haargenau mein ­alter Job.“

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