DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Rubriken

Services

Menü schließen

Rubriken

Services

Zurück
[ Brandschutz im Trockenbau ]

Heißer Spartipp

Ein Brandversuch verhinderte eine kostenintensive Sanierung vieler Quadratmeter mangelhaft ausgeführter Trockenbauwände.

Marion Goldmann

Beim Umbau eines Bürohochhauses stellte sich heraus, dass die vor etwa 25 Jahren in Gipskarton-Leichtbauweise errichteten Flurtrennwände nicht, wie angenommen, der Feuerwiderstandsklasse F 90 entsprachen. Die Wandkonstruktion bestand aus einer zweilagigen Beplankung aus Gipskarton-Feuerschutzplatten mit einer Unterkonstruktion aus Metallständerprofilen. Das Trockenbauunternehmen hatte sie nicht den damals geltenden bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen der DIN 4102-4 und DIN 18 181 entsprechend ausgeführt.

Festgestellt wurde der Mangel erst jetzt während der Sanierungsarbeiten im Gebäude. Zunächst nur bei einer Wand entdeckt, bestätigten sich die Fehler bei jeder daraufhin erfolgten stichprobenartigen Untersuchung. Es war davon auszugehen, dass alle der insgesamt 40 000 Quadratmeter F-90-Konstruktionen nicht den brandschutztechnischen Erfordernissen entsprechen.

Die Punkte, die Abweichungen der Wandkonstruktion zu den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen ergeben hatten, sind in der Tabelle zusammengefasst.  Zum Beispiel wurden die Plattenstöße der ersten Lage nicht gespachtelt und zu große Schraubenabstände bei der Plattenbefestigung gewählt. Normalerweise bedeutet so ein Ergebnis entweder eine Aufdopplung mit Feuerschutzplatten oder den Abriss und Neubau der Wände. In diesem Fall wären die Arbeiten außerdem unter vermieteten Bedingungen auszuführen gewesen. Geschätzte Kosten pro Quadratmeter: 80 bis 150 Euro. Ein Horrorszenario für den Bauherrn, der eine Kostenlawine auf sich zukommen sah und deshalb nach einer Lösung suchte.

Nachdem Anfragen bezüglich des Feuerwiderstandes mit den genannten Mängeln bei Gipskartonplatten-Herstellern ergebnislos verlaufen waren, beschlossen der Bauherr und das Trockenbauunternehmen, in einem ersten Schritt zunächst die tatsächliche Feuerwiderstandsdauer der Konstruktion durch einen Brandversuch feststellen zu lassen. Auf dieser Basis ließe sich dann gegebenenfalls ein güns tiges Sanierungskonzept zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde erarbeiten.

Reale Werte überzeugten

Mit dieser Idee im Gepäck trat der Bauherr an die anerkannte Prüfstelle, das Forschungs- und Versuchslabor des Lehrstuhls für Bauklimatik und Haustechnik der TU München,  heran. Der stellvertretende Prüfstellenleiter, Architekt Ernest Berghofer: „So eine Anfrage erhalten wir nicht alle Tage.“ Üblicherweise werden dort nur neue Baukonstruktionen geprüft, und im Bestand sind es meist die Fachplaner der technischen Gebäudeausrüstung, die sich mit Brandschutzproblemen bei der Lüftungstechnik an diese Einrichtung wenden.

Da in diesem Fall aber die Leichtbauwand nicht dem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis entsprach, wäre ein Antrag auf eine Zustimmung im Einzelfall mit dem dafür notwendigen Gutachten einer Prüfstelle erforderlich geworden, wofür sich ohnehin ein Brandversuch empfiehlt. Denn je länger die Wand hält, desto günstiger die Sanierung, hofften die Auftraggeber.

Ernest Berghofer: „Der tatsächliche Feuerwiderstand lässt sich nur durch den Ausbau eines Wandsegments feststellen.“ Ein Nachbau des Probekörpers aus heute gefertigten Baustoffen wäre keine Alternative gewesen, da dies nach Meinung der Prüfstelle keinen realistischen Wert ergibt. Deshalb wurde ein 2,0 x 2,3 Meter großes Stück aus einer Flurwand ausgebaut und in die Normtragkonstruktion der Prüfstelle wieder eingebaut. Der anschließende Brandversuch fand in Anlehnung an das anerkannte Prüfverfahren entsprechend DIN EN 1363-1 in Verbindung mit DIN EN 1364-1 sowie der DIN 4102-2 statt.

Stolze 79 Minuten hielt die Konstruktion dem Feuer stand, die man somit als F-79-Konstruktion bezeichnen könnte. Das Ergebnis genügte der Behörde, die die Trockenbauwände ohne Nachbesserungsarbeiten genehmigte. Alternative Möglichkeiten zur Sanierung wären zum Beispiel Kompensationsmaßnahmen durch anlagentechnische Brandschutzeinrichtungen wie eine Brandmeldeanlage oder eine Sprinklerung gewesen.

Die Entscheidungen der Genehmigungsbehörden sind immer vom Einzelfall abhängig. Der hier gewählte Weg – Feuerwiderstand nachweisen und verhandeln – hat sich im Endeffekt gelohnt und sollte Architekten beim Bauen im Bestand Mut zu unkonventionellen Methoden auf experimenteller Basis machen.

Einzelheiten des Brandversuchs unter www.climadesign.de

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.
Anzeige