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[ Konflikte und Lösungen ]

Entwerfer oder Bewahrer

Wo Architekten und Denkmalpflegern Konflikte drohen – und wie sie sich vermeiden lassen.

Denkmal im Neubau: Diözesanmuseum Kolumba von Peter Zumthor in Köln

Professor Horst Thomas
Die Zusammenarbeit von Architekten und Denkmalpflegern ist für beide Seiten nicht immer erfreulich. Architekten sehen ihre Aufgabe darin, ein schadhaftes und für die vorgesehene Verwendung unzweckmäßiges Gebäude zu verbessern, zu ertüchtigen und vielleicht auch zu verschönern. Der Denkmalpfleger hat jedoch die Aufgabe, den dem Bauwerk innewohnenden Zeugniswert zu erhalten. Dies gelingt am bes­ten, wenn man möglichst wenig verändert, noch besser überhaupt nichts. Das schafft erhebliches Konfliktpotenzial.

Es gibt aber auch Übereinstimmungspotenziale: Um alte Gebäude langfristig zu erhalten, müssen vor allem Schäden behoben werden, die den Bestand bedrohen. Zudem ist das Gebäude langfristig nutzbar zu machen, damit es „sich selbst unterhalten kann“. Hier wird der Denkmalpfleger gesprächsbereit sein. Er weiß, dass er für ein Nutzungskonzept die Bauherrschaft und den Architekten gewinnen muss.

Ein häufiger Fehler von Architekten ist die Übertragung von Neubaumethoden auf eine Denkmalaufgabe und die Ausklammerung denkmalpflegerischer Belange. Geht der Architekt von der Überlegung aus, der Denkmalpfleger würde ja seine speziellen Interessen – ähnlich einem Fachingenieur – schon einbringen, so wird er Veränderungswünsche des Denkmalpflegers als Verwässerung seines (bereits fertigen) Entwurfs erleben, den er seiner Klarheit beraubt sieht.

Architekten klagen ihrerseits über Denkmalpfleger, die zu einem (kurzen) Termin vor Ort erscheinen, Dinge behaupten und verkünden, die die Gesprächspartner nicht nachvollziehen können. Die vielleicht auch noch ihre Architekturauffassung damit verquicken würden – was nicht ihre Aufgabe ist –, um dann wieder zu verschwinden und Bauherrn und Architekten ratlos zurückzulassen. Natürlich ist es Aufgabe der Denkmalpflege, ihre Auffassung so überzeugend zu begründen, dass die anderen Beteiligten dafür gewonnen werden.

Dafür aber müssen gutwillige Bauherren und Architekten diese Begründung zumindest verstehen und nachvollziehen können. 
Architekten sind auch bei Denkmalobjekten Treuhänder ihrer Bauherrschaft und deren Interessen verpflichtet – und zugleich den Regeln ihrer Profession sowie der Gesellschaft. Auch die denkmalpflegerische Bauaufgabe hat Nutzbarkeit und Funktion zu dienen. Zudem steht die Verpflichtung zum Erhalt, die uns die Denkmalschutzgesetze auferlegen, nicht außerhalb oder oberhalb anderer gesellschaftlicher Ziele. Es muss im Konfliktfall mit Erfordernissen wie Brandschutz oder Standsicherheit sowie auch Nutzbarkeit abgewogen werden.

Entwerfer müssen sich zurückhalten

Selbstverständlich haben Architekten auch eine kulturelle Verantwortung gegenüber dem Denkmal, seinem Zeugniswert und seiner Unwiederbringlichkeit. Hier haben sie eine Verteidigungsaufgabe, nicht nur gegenüber überzogenen Renditewünschen von Bauherren, sondern auch gegen die Arbeitsweise von Handwerkern – und nicht zuletzt ihrem eigenen entwerferischen Ehrgeiz. Architekten werden in ihrer Ausbildung auf das Entwerfen getrimmt, sodass Zurückhaltung auf diesem Gebiet ihnen selbst als Entwurfsschwäche erscheinen mag.

Bei besonderer Qualifikation auf denkmalpflegerischem Gebiet wird es Architekten nicht schwerfallen, sich im Bezug auf den Entwurf zurückzuhalten. Gibt es solche Qualifikation nicht und fühlt man sich nur als Entwerfer, wird die Zurückhaltung schwerfallen und das Denkmal ist in Gefahr. Damit soll nicht einer gestaltenden oder schöpferischen Denkmalpflege widersprochen werden. Es soll aber vor dem ausschließlichen Entwerfer gewarnt werden, der ohne eine entsprechende Vorbereitung denkmalpflegerische Aufgaben übernimmt und meint, nur über originelle Veränderungen oder Hinzufügungen seine Qualität beweisen zu können.

Wenn allerdings verloren gegangene Teile, neue Erfordernisse und notwendige Erweiterungen den kreativen Gestalter fordern, ist dessen Einsatz willkommen – wenn er die Gleichzeitigkeit von Erhaltung und Gestaltung in einer Bauaufgabe zu lösen versteht und Einfühlungsvermögen besitzt.

Andererseits können kritische Aufmerksamkeit und fachspezifisches Vordenken einen wesentlichen Beitrag leisten, um dem Ansinnen der Denkmalpflege nach weitestmöglicher Erhaltung originaler Bausubstanz zu Hilfe zu kommen. Ein Beispiel aus der eigenen Praxis: Im Rahmen einer Dorferneuerung im Ortsteil einer kleineren Stadt soll ein zentral gelegenes Fachwerkbauernhaus zu einem Gemeinschaftshaus umgenutzt werden. Seine Größe genügt gerade dem Raumbedarf: Ein kleiner Saal, so groß wie eine Geschossebene, und die Nebenstelle der Stadtbücherei passen hinein.

Der Dorferneuerungsplaner, der Vertreter des Ministeriums als Förderbehörde, der Bürgermeister und sein Hochbauamtsleiter sitzen im Rathaus zusammen und die Idee entsteht: Den Saal sehen wir im Erdgeschoss vor, da braucht man keinen Aufzug (Zugangsmöglichkeit für Behinderte über eine Rampe ist möglich), die Bücherei kommt ins Obergeschoss, für Behinderte gibt es im Erdgeschoss eine Auswahlmöglichkeit mit PC und die Bücher werden ihnen gebracht. Es muss eine Treppe neben dem Gebäude angebaut werden. Das wird für vertretbar gehalten und der Plan erscheint logisch.

Die beiden Architekten verweisen jedoch auf die Konsequenzen: Das komplette Erdgeschoss müsste für den Saal in Anspruch genommen werden, dazu müssten die Innenwände entfernt werden, auch die beiden Bundwände, die das Fachwerk aussteifen. Sie müssten durch Stahlrahmen ersetzt werden. Die Bücher im Obergeschoss wären schwer. Zusammen mit der für öffentliche Nutzungen anzusetzenden Lastenannahme würde die Tragfähigkeit der Decken nicht ausreichen und sie müsste (durch Stahlträger?) verstärkt werden.

Es wäre auch noch fraglich, ob für die höheren Lasten die darunter liegende Konstruktion – Wände, Fundamente – ausreicht oder ob auch hier verstärkende Eingriffe erforderlich werden.

Was macht den guten Denkmalpfleger aus?

Die Bedenken führen dazu, dass Alternativen geprüft werden – und plötzlich kommt die zugehörige Scheune als Versammlungsraum ins Gespräch. Die Bücherei kommt ins Erdgeschoss des Fachwerkhauses, Bundwände und Treppe können im Inneren verbleiben und im Obergeschoss gibt es noch zwei zusätzliche Gruppenräume. Die Kosten sind letztlich nicht höher, aber die Nutzungsmöglichkeiten und die Nutzfläche sind größer.

Oft hört man den Spruch: „Ein guter Architekt ist per se ein guter Denkmalpfleger.“ Das ist Unfug. Einem nicht einschlägig gebildeten und spezialisierten Architekten fehlt das gesamte Repertoire an denkmalspezifischem Spezialwissen, von den Untersuchungsmöglichkeiten des Bestands, besonderen Gefährdungen über denkmalgerechte Instandsetzungsmöglichkeiten, Fragen einer altbaugerechten Nutzungskonzeption und vieles andere: Welche Befunde sind wichtig, wo muss ein Restaurator für weitergehende Untersuchungen eingeschaltet werden und wie geht man mit Schützenswertem um, das erst während des Bauens erkannt wird? Wer sich da als Architekt nicht auskennt, droht Fehler zu machen und in unnötige Konflikte mit der Denkmalpflege zu geraten.

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