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HOAI

Höhere Honorare – stabile Endwerte

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Die Honorarsätze der HOAI sollen um zehn Prozent steigen, die Leistungsphasen 1 bis 9 bleiben erhalten und die Tafelendwerte – also die maximale Bausumme, bis zu der die Honorarordnung noch gilt – sollen weiterhin bei 25,5 Millionen Euro liegen. Das geht aus dem jüngsten Referentenentwurf zur HOAI des Bundeswirtschaftsministeriums hervor. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hatte zuvor in einem Gutachten belegt, dass die genannten Sätze mit dem Europarecht vereinbar sind, wenn die Honorarordnung nur für Büros mit Sitz in Deutschland gilt. In einem früheren Entwurf hatte das Ministerium die Endwerte auf fünf Millionen Euro senken und die Leistungsphasen 6 bis 9 aus der HOAI streichen wollen. Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammern: „Wir sind zufrieden damit, dass der Protest vieler Architekten und die politische Arbeit der Kammern hier Früchte getragen hat. Allerdings kann es bei der Erhöhung der Honorarsätze um zehn Prozent nicht bleiben, da die Sätze seit 13 Jahren nicht erhöht wurden und sie der Geldentwertung und Kostenentwicklung stark hinterherhinken.“ Die Bundesarchitektenkammer wird sich daher weiterhin für eine angemessene Erhöhung der Sätze engagieren.

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