Die Absicherung über die Versorgungswerke mag an und für sich eine tolle Sache sein, insbesondere hinsichtlich des beschriebenen Grundkonzeptes, das wesentlich mehr Sicherheit bietet als die landläufige gesetzliche Rentenversicherung. Theoretisch. Und hier bleibt es auch bei der Theorie, was wohl an der vollkommen realitätsfernen Kalkulation der Beiträge liegt.
Wer kalkuliert die Beiträge? Haben die hierfür Zuständigen überhaupt irgendeinen Bezug zur Realität? Richtig ist, dass sich ein Jungarchitekt in der Gründungsphase von der Beitragszahlung freistellen lassen kann. Sobald er jedoch eine Einkommensgrenze von reichlich 900 Euro im Monat überschreitet, hat er einen Beitrag von rund 200 Euro im Monat zu zahlen. Auch rückwirkend. Das betrachte ich als (im günstigsten Falle unreflektierten) Zynismus.
Man betrachte sich einmal konkrete, wenn auch gerundete Zahlen anhand eines fiktiven Beispiels eines selbstständigen Architekten in der Gründungsphase mit einem Einkommen von 1 000 Euro. Hiervon rechne ich nun die 200 Euro Versorgungswerk-Beitrag weg, eine Wohnungsmiete von 350 Euro und 200 Euro Krankenversicherung. Von den verbleibenden 250 Euro hat er alles andere zu zahlen. Unser Architekt ist nun ein Sozialfall.
Es tut mir leid, ich kann hier nicht folgen. Die logische Schlussfolgerung für unseren Architekten ist eigentlich nur, seine Ausgaben künstlich nach oben zu treiben, um den drohenden Nachforderungen des Versorgungswerkes zu entgehen. Ist das Sinn der Sache? Führt das nicht dazu, dass er die in der Tat angebrachte Vorsorge sinnfrei verschiebt? Warum ist die Möglichkeit der Beitragszahlung nicht flexibler? Vielleicht ist unser Architekt ja bereit, Beiträge in einer flexiblen und vor allem angebrachten Höhe zu zahlen – wenn er dafür jetzt nicht zum Sozialfall wird?
André Leischner, freier Architekt
Antwort auf André Leischner
Versorgungswerke sind dazu da, ihren Teilnehmern auskömmliche Einkommen im Alter und bei Invalidität zu sichern. Dazu müssen sie Beiträge erheben, die wie bei jedem Erwerbstätigen in Deutschland bei 18 bis 20 Prozent des Einkommens liegen, auch wenn dieses niedrig ist. Die gleichen Kollegen, die uns jetzt vorrechnen, dass ihre Beiträge zu hoch sind, würden uns später nachweisen, dass sie von ihrer Rente nicht leben können.
Die Schwierigkeit beim Einstieg in die Freiberuflichkeit besteht oftmals darin, dass die Teilnehmer monatliche Beitragszahlungen leisten müssen, obwohl sie ihr tatsächliches Jahreseinkommen noch nicht kennen. In Abstimmung mit der Geschäftsstelle können diese Teilnehmer ihr erwartetes Einkommen unter 900 Euro monatlich ansetzen und sich von der Beitragszahlung befreien lassen. Sobald sich jedoch abzeichnet, dass diese Einkommensgrenze überschritten wird, müssen Rücklagen gebildet werden, um die zu erwartende n Nachforderungen zahlen zu können. Im Übrigen handelt es sich bei den Entscheidungsträgern der Versorgungswerke nicht um realitätsferne Zyniker, sondern um gewählte, ehrenamtlich und überwiegend freiberuflich tätige Kollegen, die den Architektenberuf in allen Höhen und Tiefen selbst erleben.
Dr.-Ing. Walter Köckeritz, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen
Diese Meinung bezieht sich auf: Doppelt krisenfest erschienen in: DAB 12/08, Seite 30


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