Wie oft ist der Niedergang des Architektenwettbewerbs beklagt worden – und wie oft wurden die für „zu kompliziert“ gehaltenen Regeln dafür verantwortlich gemacht? Es ist mit den Wettbewerben wie mit der geschmähten Demokratie, von der Winston Churchill gesagt haben soll, sie sei die schwierigste aller Staatsformen, doch wüsste er keine bessere. Die Wettbewerbsregeln jedenfalls werden besser: Zum 1. Januar sind einfache und einheitliche Richtlinien in Kraft getreten – auf Initiative der Architektenkammern. 2006 wurde eine Projektgruppe der Bundesarchitektenkammer (BAK) unter meinem Vorsitz gegründet. Die Wettbewerbsregeln waren zersplittert: Es gab die GRW (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe) und in einigen Bundesländern die RAW (Regeln für Architektenwettbewerbe). Sie sollten wieder in einer neuen gemeinsamen Wettbewerbsordnung zusammengeführt werden.
Ein übergeordnetes Ziel der Projektgruppe war, Wettbewerbe und ihre Regeln leichtgängig und schmackhaft zu machen. Die Basisregeln sollten für private und öffentliche Auslober Gültigkeit haben, sollten schlanker werden und sich auf das konzentrieren, was für ein faires Miteinander erforderlich ist. Dieses von gegenseitiger Achtung getragene Miteinander sollte sich auch in Formulierung und Sprache wiederfinden. Alle Regelungen wurden auf den Prüfstand gestellt: Sind sie wirklich als Basisregeln erforderlich, stehen sie im Widerspruch zu anderen Regelungen, sind sie einfach, verständlich, unbürokratisch und positiv formuliert? Die Regeln sollten dabei den „Normalfall“ und nicht den Konfliktfall im Auge haben und Raum für eine individuelle, gestaltungsfähige Beratung bieten.
Erfreulicherweise signalisierte das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bereitschaft, die Wettbewerbsregeln grundlegend zu novellieren. Die BAK erarbeitete einen Entwurf, verabschiedete ihn mit den Stimmen aller Länderkammern und stimmte ihn mit der Bundesingenieurkammer ab. Auf diesem Konzept baute das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung strukturell und in Kernpunkten seinen eigenen Entwurf auf. Nach weiteren Abstimmungen, Diskussionen und Korrekturen hat jetzt der Bund zum 1. Januar die neue „Richtlinie für Planungswettbewerbe“ (RPW) erlassen. Die Bundesländer haben erkennen lassen, dass sie sie übernehmen wollen. Bei Städten und Kommunen gelten sie als Empfehlung.
Was bringt nun die neue Richtlinie? Die Auslobung von Planungswettbewerben wird einfacher. Gewährleistet bleiben Transparenz, Anonymität und Gleichbehandlung sowie ein fairer Ausgleich zwischen Auslobern und Teilnehmern. Für öffentliche Auftraggeber bleibt die Entscheidung eines mehrheitlich mit Fachleuten besetzten Preisgerichts verbindlich. Private Auslober haben durch die paritätische Besetzung von Fachleuten und eigenen Vertretern stärkeren Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts. Die Rolle der Kammern als Berater im Wettbewerb ist festgeschrieben.
Bald werden wieder bundesweit einheitliche Wettbewerbsregeln gelten. Private werden die RPW 2008 – auch im Sinne einer besseren Planungs- und Baukultur – hoffentlich ebenfalls anwenden, denn Bauen ist nie nur Privatsache. Städte und Kommunen und jeder einzelne Bauherr haben eine hohe Verpflichtung gegenüber ihren Mitbürgern für das Stadtbild. Einfache Regeln für alle! Wir halten das für einen Erfolg der Architekten und Stadtplaner, der hoffentlich dem Wettbewerb bundesweit Auftrieb geben wird.
Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen


Diesen Artikel teilen: