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Leserbrief

Keine falschen Erwartungen

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Grundsätzlich steht man auf zwei Beinen natürlich besser. Nach dem euphorischen Artikel warne ich aber vor falschen Erwartungen und den entsprechenden, auch finanziellen Konsequenzen: Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist zwar nicht geschützt. Wer aber ohne entsprechende tatsächliche Sachkunde diesen Titel benutzt und das Vertrauen der Kunden hierauf ausnutzt, macht sich strafbar! Es wäre sinnvoll gewesen, im Artikel hierauf explizit hinzuweisen – aus Vermögensschäden für den Kunden erwachsen Schadenersatzforderungen an den Sachverständigen in nicht selten fünfstelliger Höhe! Insofern ist es auch gerade nicht angeraten, vielmehr sogar unverantwortlich, für den Einstieg den Weg des freien Sachverständigen zu wählen. Stattdessen empfehlen sich – wie so oft – Lehrjahre in einer Angestelltentätigkeit. Die Behauptung, an der öffentlichen Bestellung führe kein Weg vorbei, ist ebenfalls nicht praxisgerecht. Ein seriöser Lehrgang oder ein Aufbaustudium sollte mindestens ein Jahr dauern und im besten Fall zu einer (im Artikel nicht einmal erwähnten) Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 führen. Durch diese Norm wird für den Kunden ein gleichbleibend hoher, verlässlicher Qualitätsstandard garantiert! Zurück zu den zwei Beinen: Die Gutachtertätigkeit sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Im Sinne des notwendigen Vertrauens der Kunden auf die Richtigkeit der Gutachten geht es nicht ohne eine fundierte Ausbildung – und: möglichst nicht nur nebenbei!

Sven Herrmann, Architekt und Immobiliengutachter


Diese Meinung bezieht sich auf: Scharfes Auge erschienen in: DAB 05/09, Seite 38

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