Als leitender Angestellter einer Immobilienbewertungsgesellschaft möchte ich darauf hinweisen, dass das Sachverständigenwesen in dem Artikel unzureichend dargestellt ist. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung steht derzeit stark in der Kritik, da sie bei über 80 IHKs kein einheitliches Prüfwesen aufweist, was zu durchaus unterschiedlichen Qualitäten führt. Zudem unterliegt sie den beiden EU-Richtlinien für Dienstleistungen (DLRL) und Berufsanerkennung (BARL) und muss entsprechend angeglichen werden, was einer Entwertung gleichkommen kann. Ob es mit der Einfügung eines Paragrafen in die GewO getan ist, wird sich erst zeigen, da ein Akkreditierungsgesetz eingeführt werden soll, das diese Bereiche regelt. Bei der aktuellen Entwicklung kann Interessenten bis zur Klärung des Status nicht zu dieser Ausbildungsrichtung geraten werden. Die besondere Sachkunde wird gemäß diversen Schreiben von Ministerien auch zertifizierten Sachverständigen nach ISO/IEC 17024 zugeschrieben, die damit ebenfalls bei Gericht zugelassen sind. Für Banken spielt die öffentliche Bestellung eine untergeordnete Rolle, da die Beleihungswertermittlung im Vordergrund steht. Hier muss eine spezielle Qualifikation erworben werden. Im internationalen Bereich ist die öffentliche Bestellung weitestgehend unbekannt. Weltweit werden professionelle Immobilienfachleute überwiegend vom Berufsverband der RICS mit über 140 000 Mitgliedern vertreten, der auch in Deutschland mehr als 1 600 Mitglieder aufweist. In diesen Zeiten des Umbruchs wäre es hilfreich, wenn sich die Architekten nicht gegenseitig die Kompetenzen streitig machten, sondern sich als Einheit präsentierten und eine gestalterische Rolle einnähmen, bevor ein Berufsbild, das für Architekten prädestiniert ist, von anderen Berufsgruppen weiter besetzt wird.
Frank Hemmer, Architekt und Immobiliengutachter HypZert (F)
Diese Meinung bezieht sich auf: Nicht im Nebenberuf erschienen in: DAB 06/09, Seite 8


Diesen Artikel teilen: