Auch ich hatte mich zum Gestaltungswettbewerb für das Freiheits- und Einheitsdenkmal angemeldet, habe jedoch nicht daran teilgenommen. Das vom BBR realisierte Verfahren war für diese Aufgabe von vornherein zum Scheitern verurteilt. Derartige Verfahren sind für Bau- und Beschaffungsaufgaben entwickelt worden, die konkret bewertbare und meist auch messbare Parameter besitzen. Künstlerische Aufgaben können nicht mit den Maßstäben der Bundesbauverwaltung beurteilt werden. Ich plädiere jedoch ausdrücklich für das vom Deutschen Bundestag beschlossene offene Verfahren. Nur ein partizipatorisches Denkmalkonzept kann und darf, wie es im Bundestagsbeschluss zum Thema heißt, „den Wert der Volkssouveränität, den der Verfassung, des Grundgesetzes“ vermitteln. Mein Vorschlag zum beabsichtigten Freiheits- und Einheitsdenkmal basiert auf der Idee, das Denkmal durch die Deutschen selbst errichten zu lassen. Dies mag ein utopischer, formal unmöglicher Vorschlag sein. Dennoch glaube ich, dass er die Kraft besitzen könnte, in der Geschichte einen bedeutenden Platz einzunehmen, und für uns Deutsche eine echte Bedeutung besitzen könnte, die wir auch nach außen tragen können. Sicherlich bedarf er der gestalterischen, technischen und logistischen Ausarbeitung. Dies ist jedoch Teil einer künftigen Realisierungsaufgabe und nicht der Ideenfindung. Im Übrigen kann ich mit den äußeren Rahmenbedingungen, dem Ort wie dem unverzichtbaren Informationszentrum gut leben.
Andreas Rieger, Architekt
Diese Meinung bezieht sich auf: Denkmal-Zwietracht erschienen in: DAB 06/09, Seite 34


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