Statt der praktikablen Altregelung berechnen wir die Kosten jetzt perfekt voraus. Welcher seriöse Auftraggeber, privat oder öffentlich, würde denn einer „überhöhten“ – im Sinne einer fairen Honorarvergütung – Kostenberechnung zustimmen? Wie viele Bauherrn reagieren spontan, wenn ihre Dienstleister erhöhte Honorare für umfangreichere oder stornierte Leistungen fordern (Stichwort Annahmeverzug)? Wie viele Architekten/Ingenieure klagen die ihnen zustehenden Zusatzforderungen ein, die ihnen dann nur auf der Grundlage umfangreich vorliegenden Schriftverkehrs – der durch die neue HOAI 2009 ebenfalls weiter ausgebaut werden dürfte – oder mit viel Glück wenigstens zum Teil nach Jahren zugesprochen werden würden? Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen aus der Mittelschicht stehen die Architekten und Ingenieure doch eher vornehm zurück, wenn es um ihre Bezüge für nicht gerade im Schlaf erbrachte Leistungen geht. Jeder berufserfahrene Kollege wird im Übrigen bestätigen, dass „goldene Wasserhähne“ nicht ohne Zusatzaufwand verarbeitet werden. Mit hochwertigen Ausstattungen und Materialien erhöhen sich in der Regel die Beratungsleistungen sowie die Ansprüche bei Ausführung, Qualität und Abnahme und nicht zuletzt beim Gebrauch
insbesondere während der Mängelanspruchsfristen. Fazit: Es lebe der Schriftverkehr und die nächste HOAI-Novelle!
Hans-Jürgen Keisel, Architekt, Berlin
Diese Meinung bezieht sich auf den Artikel “Neue HOAI: das Kostenberechnungsmodell” , erschienen in Ausgabe 3/10, Seite 30


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