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Elenas Elend

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Die seit Januar vorgeschriebene Übermittlung sensibler Personaldaten an den zentralen „Elena“-Speicher (Ausgabe 3/2010, Seite 24 ) gerät in Bedrängnis. Den Bürokratieaufwand für Kleinbetriebe hat auch Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle entdeckt und Entlastung versprochen. In Karlsruhe reichten 22 000 Kläger ­Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung ein. Bei der Elena-Speicher­stelle ZSS selbst gibt es Mängel: Der ­elektronische Protokollversand für übermittelte Daten funktioniert noch nicht. Und die ZSS muss laut Gesetz Arbeitnehmern Auskunft über ihre gespeicherten Daten geben, schafft das aber frühestens in zwei Jahren. Vor allem kleine Firmen handhaben deshalb ihre Meldepflicht ­derzeit so locker wie die bundeseigene ZSS ihre Pflichten – und hoffen, dass sich das Thema durch Verfassungsgericht und Regierung von selbst erledigt.

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