Die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen inklusive VOF sind in Bundesrat und Regierung abgesegnet. Eine Erleichterung gibt es bei den Eignungsnachweisen: Auftraggeber können in der Regel Eigenerklärungen statt offizieller Nachweise fordern. In der neuen Vergabeverordnung stehen auch die Schwellenwerte für Vergaben, die die Europäische Kommission reduziert hat. Für Bauvergaben sind es 4 845 000 Euro (bisher 5 150 000) und für freiberufliche Leistungen 193 000 (bisher 206 000). Oberste Bundesbehörden müssen Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab 125 000 Euro ausschreiben (bisher 133 000), „Sektorenauftraggeber“ (vor allem große Versorgungs- und Infrastrukturbetriebe) ab 387 000 Euro.


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