
Heimbüros bieten neue Möglichkeiten zum Steuersparen
Wer einen Teil seines Berufs daheim ausübt, kann nach dem Arbeitszimmer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az: 2 BvL 13/09) nun wieder Steuern sparen – sogar rückwirkend ab 2007. Allerdings steht die Höhe des möglichen Abzugs noch nicht fest. Vom neuen Karlsruher Urteil profitiert dagegen nicht, wer im häuslichen Arbeitszimmer seinen „beruflichen Mittelpunkt“ hat. In diesem Fall waren schon nach dem bisherigen Recht alle Arbeitszimmer-Kosten voll abziehbar. Auch für diejenigen ändert das Urteil nichts, die ein Arbeitszimmer im Eigenheim oder in der Eigentumswohnung als „Betriebsvermögen“ haben.


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