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Genie und Wahn

Wie weit darf sich ein Architekturgenie auf politischen Wahn einlassen? Ihre Meinung ist gefragt!

Symbiosen mit Holz

Hybride Verbindungen eröffnen der Holzbauweise neue Chancen

Modelle per Mausklick

Ein neuer Service im Internet erleichtert
den Bau von Architekturmodellen

Immer flüssig

Die Banken sind mit der Vergabe von Krediten vorsichtiger geworden. Umso wichtiger ist für Architekten eine kluge Strategie, um an Geld für die Finanzierung des Büros zu kommen.

Bürgerbewegung

Im zweiten Wettbewerb für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal gab es drei Sieger

„Eine Frage der Kommunikation“

Denkmalschutz übertreibe manchmal, meint DAB-Redakteur Roland Stimpel.
Er werde im Gegenteil untertrieben, entgegnet DAB-Autor Jürgen Tietz

Alleskönner fürs Raumklima

Sogenannte Kompaktzentralen sind Multitalente: Sie heizen, lüften, bereiten warmes Wasser und kühlen. Haustechnik, die in herkömmlichen Gebäuden einen separaten Raum benötigt, vereinen sie auf kleinstem Raum.

Nachtragsangebote und Prüfungshonorar

Die Überprüfung der unternehmerischen Baupreiskalkulation im Rahmen von Nachtragsangeboten ist eine Besondere Leistung und keine Grundleistung nach der HOAI. Das Honorar kann frei vereinbart werden

Denkmalschutz: Ansporn für Architekten

Wir sind reich an Baudenkmalen, aber es sei zugegeben: Manche erscheinen uns im Arbeitsalltag zunächst lästig. Wo Denkmalschutz wirkt, sind zeitgenössische Gestaltung, Funktionalität, Ökonomie und auch Ökologie häufig nur eingeschränkt umsetzbar.

Die Mobilitäts-Immobilie

Das Airrail am Frankfurter Flughafen ist Deutschlands größtes privates Bauprojekt. Es liegt im Schnittpunkt aller Verkehrswege, bietet aber auch Ruhe

Büros zum Begegnen

Die neue Arbeitswelt erfordert neue Büroformen – und eine andere Planung

Überwachung unterlassen

Wer Teile der Bauüberwachung unterlässt, zu der er verpflichtet war, muss hierüber den Bauherrn aufklären. Sonst droht noch Jahre später Schadenersatz

Kostenanschlag: künftig statisch

Der Bundesgerichtshof hält die Fortschreibung des Kostenanschlags zum Zwecke der Anpassung der Honorargrundlage für unzulässig

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