„Immer strengere Abgaberegeln für Wettbewerbsbeiträge belasten die Teilnehmer“, klagt der Berliner Architekt Mathias Frank. Ein Wettbewerbsentwurf seines Büros wurde nicht angenommen, weil ein Kurierdienst bei der Lieferung versagte. Schadenersatz gibt es in solchen Fällen kaum, da der geistige Aufwand des Beitrags nicht berücksichtigt wird. „Niemand sollte in solchen Fällen ausgeschlossen werden“, fordert Frank. „Wir brauchen wieder Regeln, die so sicher sind wie der Terminbeweis per Poststempel.“
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Uns ist etwas ähnliches passiert. Im Auslobungstext wurde der Begriff “Submission” verwendet und so ausgelegt, dass der Eingang, nicht wie früher allgemein üblich der Poststempel gilt.
Hinzuzufügen ist, den Begriff “Submission” gibt es in der GRW nicht(übrigens auch in der VOB taucht dieser Begriff nicht auf) und er ist somit nicht eindeutig festgelegt.
Wir wurden trotzdem disqualifiziert.
Im Hinblick auf den beträchtlichen Arbeitsaufwand eines Wettbewerbs, ist es meiner Ansicht unerlässlich diese Formalien eindeutig in den jeweiligen Regelwerken zu definieren.