DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Rubriken

Services

Menü schließen

Rubriken

Services

Intelligent kombinieren

Pelletkessel, Solaranlage oder Wärmepumpe? Die Anlagen sind nur dann effizient, wenn sie zueinander und zum Gebäude passen

Bücher zur HOAI

Ein Überblick über Literatur zur 2009 geänderten HOAI

Wenn der Bauherr sich verrennt

Verkennt ein Bauherr grob fahrlässig die planungs- und bauordnungsrechtlichen Risiken eines Projekts und scheitert daran, kann er nicht den Architekten haftbar machen.

Irdisch weiß

Architektur muss keineswegs brennen. Diesen Gegenbeweis zu seinem alten Slogan führt das Wiener Büro Coop Himmelb(l)au mit einer evangelischen Kirche – dem ersten Bau des Büros in Bürogründer Wolf Prix’ Heimatstadt Hainburg.

Versüßte Distanz

Angestellte Architekten haben anders als erwartet nicht immer auf das Ziel, so schnell wie möglich ein eigenes Büro zu gründen. Wer eine Stelle bei einem größeren Unternehmen hat, gehört meist zu den Gutverdienern der Branche.

Genormte Frischluft

Der Mindestluftwechsel von Wohnungen muss auch ohne das Öffnen der Fenster durch den Nutzer möglich sein – das legt eine neue Norm fest

Grün aufs Haus

Gründächer sind sensibel, können aber Jahrzehnte schadenfrei halten, wenn sie auch bei den Details richtig geplant und fachgerecht gebaut werden

Mängel managen

Der Architekt und Sachverständige Sebastian Sage über Trends bei Bauschäden, ihre elegante Behebung und verbissenen Streit

Sonne pumpen

Luft-Wasser-Wärmepumpen arbeiten dann effektiv, wenn das System richtig berechnet ist und der Standort stimmt

Wasserschaden statt Solarstrom

Wer auf dem Dach eines älteren Baus eine Photovoltaik-Anlage installiert, sollte vorher die Abdichtung gründlich prüfen

Haftung für Arglist

Wenn Bauherren ihren Architekten Arglist vorwerfen, geht es meist um Schadenersatzforderungen aufgrund von Baumängeln. Doch Gerichte stellen hohe Anforderungen an einen Nachweis arglistigen Verschweigens.

Angestellte und Beamte: Engagement lohnt

Die Mehrheit unter den beruflich aktiven Kammermitgliedern setzt sich aus angestellten und verbeamteten Architekten und Stadtplanern zusammen. In unserer Selbstverwaltung spiegelt sich das allerdings zu wenig wider. Ein Plädoyer für mehr Engagement aus den Reihen der angestellten Kammermitglieder.

Verzögern verboten

Ein Generalplaner muss seinen Subplaner meist auch dann bezahlen, wenn er sein eigenes Honorar noch nicht erhalten hat. Anders ist es, wenn beide eine Projektgesellschaft bilden.

Beet statt Baufeld

Die Idee der urbanen Selbstversorgung klingt wunderbar: Städter sollen ihre eigenen Nahrungsmittel erzeugen und ihre Kinder daran teilhaben lassen, Brachflächen sinnvoll nutzen, Natur-Erfahrungen machen, das Stadtklima verbessern sowie multi- und interkulturell agieren. Und das agrar-urbane Potenzial scheint immens.

Baumeister der Herzen

Blühender Mai! Vögel zwitschern, der Hormonpegel steigt, und die Internet-Kuppler von „Elitepartner“ melden: Spitze der männlichen Elite sind die Architekten.

„Viele neue Optionen“

Die Studienreform hat zu einer neuen Vielfalt an Hochschulabschlüssen geführt, die manchen eher wie eine neue Unübersichtlichkeit erscheint. Könnendie Bachelor- und Masterabschlüsse das gute, alte Diplom wirklich ersetzen? Und welche zusätzlichen Chancen bieten sie?

Bloßer Brachenkult oder Planung mit Weitsicht?

Berlin plant für 2020 eine Internationale Bauausstellung, die die vielen Leerräume der Stadt pflegen will: für den Klimaschutz, für Spontan- und Zwischennutzungen. Das Bauen selbst kommt nur am Rande vor. Ein zukunftsweisender Umgang mit Stadtraum, oder doch eher eine verpasste Gelegenheit?

Flower Power am Deutschen Eck

Koblenz verwandelt“ – so lautet das Motto der diesjährigen Bundesgartenschau, die vom 15. April bis zum 16. Oktober in der Stadt am Zusammenfluss von Rhein und Mosel stattfindet. Und es kann gut sein, dass die Koblenzer am Ende des blütenreichen Spektakels ihre gut 2 000 Jahre alte Stadt nicht wieder erkennen.

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.
Anzeige