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Versammlungsfreiheit

Demonstrieren in Airport und Center

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Oft wird über die Privatisierung des öffentlichen Raums geredet – doch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 699/06) wird der private Stadtraum öffentlicher. Es urteilte, dass die Frankfurter Flughafengesellschaft politische Aktionen im Terminalgebäude nicht grundsätzlich verweigern dürfe: „Wenn heute die Kommunikationsfunktion der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze zunehmend durch weitere Foren wie Einkaufszentren, Ladenpassagen oder sonstige Begegnungsstätten ergänzt wird, kann die Versammlungsfreiheit für die Verkehrsflächen solcher Einrichtungen nicht ausgenommen werden.“ Damit ist aber nicht jede Versammlung erlaubt. Droht zum Beispiel Gefahr durch Überfüllung oder die Lähmung wichtiger ­Infrastruktur, kann sie nach wie vor untersagt werden.

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