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[ Standpunkt ]

Neue HOAI: Wichtige Etappe geschafft

Joachim Brenncke, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer

Keine andere gesetzliche Regelung, die entscheidend unseren Berufsstand betrifft, soll so viele widersprüchliche Anforderungen erfüllen wie die HOAI: Sie soll einfach und transparent sein, aber möglichst auch Ausnahmen und Sonderfälle berücksichtigen. Sie soll rechtssicher sein, aber auch flexibel genug für die vielen unterschiedlichen Praxisfälle. Die Honorarsätze sollen für uns Architekten auskömmlich sein; Bauherren wollen eher sparen. Da das Thema so komplex ist und sich immer wieder neue Herausforderungen des Planens und Bauens stellen, ist die HOAI ein beruflicher und berufspolitischer Dauerbrenner. Erst 2009 gab es die jüngste Novelle – und zugleich mit ihrer Verabschiedung forderte der Bundesrat, dass die HOAI binnen vier Jahren erneut modernisiert und redaktionell überarbeitet werden sollte. Besonders wichtig ist die Aktualisierung der Leis­tungsbilder. Auch Architektenkammern und andere Berufsorganisationen sahen damals einerseits Fortschritte, andererseits aber wesentlichen Verbesserungsbedarf.

Wie diese Verbesserungen konkret aussehen und wie sie erreicht werden sollen, ist in einem ersten Schritt seit zwei Jahren Gegenstand intensiver Fachdiskussionen und Gespräche zwischen Auftragnehmern und der öffentlichen Auftraggeberseite, unter Federführung des BMVBS. Zahlreiche Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner haben sich über ihre Länderkammern in Arbeits- und Projektgruppen, Unterarbeitsgruppen, einer Task-Force und mit Einzelstatements daran beteiligt und ihre Praxiserfahrung eingebracht. Ihnen allen sei an dieser Stelle herzlich für ihr großes Engagement gedankt. Es zeichnet sich ab, dass es sich gelohnt hat: Die erste schwierige Etappe auf dem Weg zu einer besseren HOAI ist erfolgreich bewältigt. Eine Koordinierungsgruppe im Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Wohnen aus Beamten, Vertretern von Architekten, Planern und öffentlichen Bauherren hat nach langen und schwierigen Beratungen auch in Punkten mit unterschiedlichen Interessen einen für uns akzeptablen Konsens erzielt. Teils waren Kompromisse nötig, die keine Seite begeistern – übrigens auch die Bauherrenvertreter nicht. Aber insgesamt kann sich dieses Zwischenergebnis für uns sehen lassen – insbesondere bei der Honorierung von Planungsleistungen im Bestand sowie bei den Leistungsbildern von Landschaftsarchitekten und Stadtplanern – mehr dazu im Interview auf Seite 8.

Diese und weitere Verbesserungen in verschiedenen Details fließen nun in ein Gutachten ein, das der Grazer Architekturprofessor Hans Lechner im Auftrag des Bau- und Verkehrsministeriums erstellt. Dann verlagert sich der Arbeitsschwerpunkt auf das Bundesministerium für Wirtschaft, das für alle preisrechtlichen Regelungen, also auch für die HOAI, letztlich zuständig ist. Dieses Ministerium lässt dazu ein weiteres Gutachten erstellen, dessen zentrales Thema die Honorarhöhen sind. Wenn alles nach Plan geht (und bisher ist der Zeitplan eingehalten), kann die neue HOAI vor der Bundestagswahl 2013 vom Bundesrat verabschiedet werden.

Bis dahin ist der Weg noch weit. Vor allem werden wir uns dafür einsetzen, dass die im Konsens mit öffentlichen Bauherren erarbeiteten Vorschläge nicht von Dritten verwässert werden. Nach den bisherigen Erfahrungen dürfen wir hoffen, dass lauter Protest nicht nötig sein wird, mit dem wir 2002 und 2008 geplante Verschlechterungen verhindern konnten. Das gelang dank großer Einigkeit unter Architekten und Planern, dank des eingebrachten Engagements und der Sachkunde von vielen und dank unserer guten Argumente für die HOAI als Instrument zur Sicherung der Baukultur und Bauqualität. Die jetzt anstehende Reform wird zwar kein für alle ideales Ergebnis haben können. Aber in wichtigen Anliegen der Architektenschaft zeichnen sich Verbesserungen ab, da wir uns auch diesmal gemeinsam engagieren.

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