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Keine Rundfunkgebühr im Heimbüro

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Wer einen Internet-fähigen Computer im häuslichen Arbeitszimmer hat, muss dafür der GEZ keine zusätzliche Rundfunkgebühr zahlen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az. 4 A 149/07). Vor dem Urteil hatte die GEZ argumentiert, die 2007 eingeführte Gebührenpflicht für sogenannte „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ (sprich: Computer) an Betriebsstätten gelte auch für das Heimbüro, selbst wenn deren Inhaber schon privat Gebühren zahle. Das Urteil ändert nichts an der Gebührenpflicht für Computer in eigenständigen „Betriebsstätten“ außerhalb der Wohnung. Für viele dieser Betriebsstätten soll die Gebühr ab 2013 stark steigen: Bei neun bis 19 Beschäftigten wird etwa dreimal mehr fällig als heute. Die Bundesarchitektenkammer hat wie viele andere Verbände gegen GEZ-Gebühren am Arbeitsplatz protestiert. Denn für diese gibt es keine Gegenleistung: Wer am Bürocomputer sitzt, vertändelt keine Zeit mit Fernsehen im Kleinformat.

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