Zinsverbilligte Kredite und Zuschüsse der KfW sind die wichtigsten Mittel der staatlichen Bauförderung. Schwerpunkte der Förderung sind der energieeffiziente Neubau, die energetische Sanierung, der altersgerechte Umbau und die energieeffiziente kommunale und soziale Infrastruktur. Viele Bauherren haben aber nur mangelhafte Kenntnisse über die Förderprogramme der KfW. Für Architekten lohnen solche Kenntnisse doppelt: Sie stellen ein zusätzliches Know-how und eine willkommene Serviceleistung für Bauherren dar. Und für viele Projekte und Maßnahmen schafft die Förderung überhaupt erst die Möglichkeit oder bringt Bauherren die entscheidende Motivation, um sie zu realisieren.
Vielen Architekten sind die KfW und ihre Programme zwar vertraut – aber auch bei ihnen gibt es noch Informationsdefizite. Das stellte sich im Jahr 2011 bei einer Umfrage der KfW unter Architekten, Bauingenieuren und anerkannten Energiespar-Beratern des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) heraus. Zwar nutzten 78 Prozent der befragten Architekten die KfW-Internetseiten, aber nur 12 Prozent ihre sonstigen Publikationen und gar nur 9 Prozent ihre Rundschreiben. Nicht einmal der Hälfte der befragten Architekten waren die KfW-Programme für Altersgerechtes Umbauen und die Bildung von Wohneigentum bekannt. Bauingenieure und erst recht die BAFA-Berater waren viel besser mit der staatlichen Förderung vertraut. Diese Defizite waren aber vielen Architekten durchaus bewusst: Die Mehrheit wünschte sich zusätzliche Informationen.
Dem kommen KfW und Architektenkammern jetzt in einer Kooperation entgegen: Die KfW bietet spezielle Seminare, Veranstaltungen und Beratungen für Architekten an. Den Kern bildet eine Veranstaltungsreihe in verschiedenen deutschen Großstädten in diesem Jahr. Dort vermitteln Vertreter von KfW und Berufsverbänden wie dem BDA, aber auch Architekten mit einschlägiger Projekterfahrung ihre Kenntnisse an Kolleginnen und Kollegen. Dabei geht es stets darum, die baulich optimalen Maßnahmen mit einer optimalen Finanzierung zu verknüpfen und damit aus dem Gesamtprojekt für Bauherren das meiste herauszuholen.
Ein Schwerpunkt liegt beim energieeffizienten Bauen und Sanieren. Hier hat die KfW mit ihrem Effizienzhaus-Standard Maßstäbe gesetzt, die heute weit über ihre eigenen Förderprogramme hinaus anerkannt sind und angewandt werden. Für Neubauten bietet sie ein Kreditprogramm mit zinsverbilligten Darlehen bis zu 50.000 Euro, für energieeffizientes Sanieren bis zu maximal 75.000 Euro – oder alternativ dazu einen Investitionszuschuss bis 15.000 Euro. Im Rahmen der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien, wie kleine Solarthermische Anlagen, BHKW´s aber auch Holzvergaserkessel, Holzpelletsheizungen und Wärmepumpen mitgefördert.
Größere Solaranlagen (ab 40 qm Kollektorfläche) oder Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien (ab 100 kw) können alternativ mit einem Darlehen aus dem Programm „Erneuerbare Energien“ kombiniert werden ( Von besonderem Reiz für Architekten mit Energiespar-Kenntnissen ist darüber hinaus der KfW-Zuschuss für die Baubegleitung: Für das Honorar eines Sachverständigen erhalten Bauherren einen Zuschuss von 50 Prozent, maximal 4.000 Euro pro Vorhaben.
Neben ihrer Verantwortung für Energieeffizienz in Gebäuden nimmt die KfW auch immer stärker ihre baukulturelle Verantwortung wahr. Das wird besonders mit dem neuen Wohngebäude-Standard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ deutlich. Bisher kam für viele Denkmäler KfW-Förderung nicht in Frage, weil die geforderten Standards nur mit gravierenden Eingriffen in die historische Bausubstanz möglich gewesen wären – die wiederum von den Denkmalämtern nicht genehmigt wurden. Nach dem neuen Standard sind Überschreitungen des Primärenergie-Bedarfs für das entsprechende Referenzgebäude von bis zu 60 Prozent möglich. Sind die Auflagen der Denkmalämter so umfangreich, dass auch dies nicht erreicht werden kann, gilt gar keine nominelle Grenze, wenn nur die ansonsten möglichen und zulässigen Maßnahmen realisiert sind. Diese Regel gilt neben Denkmälern auch für weitere besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Was dazu gehört, entscheidet die jeweilige Kommune.
Ein weiteres wichtiges Aktionsfeld der KfW ist das altersgerechte Umbauen. Hier wächst der Bedarf rapide: Das Kuratorium Deutsche Altenhilfe schätzt ihn für das Jahr 2020 auf über drei Millionen Wohnungen. Bisher leben nur etwa 570.000 Seniorenhaushalte in Wohnungen, die als „barrierearm“ eingestuft werden können. Altersgerechte Umbauten unterstützt die KfW mit zinsvergünstigten Krediten von bis zu 50.000 Euro pro Wohnung. Und auch hier hat sie, wie beim energieeffizienten Bauen, zusätzlich einen eigenen Standard „Altersgerechte Wohnung“ beziehungsweise „Altersgerechtes Haus“ gesetzt. Wer ein definiertes Maßnahmenpaket umgesetzt hat, kann damit wirksam bei Mietern und Kaufinteressenten werben.
KfW-Programme bieten nicht nur den günstigen Zins, sondern weitere Vorteile: eine tilgungsfreie Anfangszeit (mindestens 1 Jahr), teilweise außerplanmäßige Tilgungsmöglichkeiten und in bestimmten Fällen auch Tilgungszuschüsse. Zwei Dinge sind für den Kreditantrag wichtig: Er wird nicht direkt bei der KfW, sondern über die Hausbank gestellt. Und dies muss geschehen, bevor eine Maßnahme umgesetzt wird. Genau wie der Entwurf gehört also die Bauherrenberatung in Sachen KfW-Mittel in eine frühe Phase des Architekturprojekts.
Nächste Seminart
ermine:
10. Juni 2013, Architektenkammer Niedersachsen mit Beteiligung der Architektenkammer Bremen
Zum Thema ist ein DABspezial in der Ausgabe 6/2012 erschienen. Die Sonderveröffentlichung der KfW in Kooperation mit der Bundesarchitektenkammer finden Sie hier zum Download:





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