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Schlichtung

Verbindlich befrieden

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Bayerns Schlichtungs-Ausschuss gewinnt neue Kompetenzen
Statt der Mediation kann oft auch eine Schlichtung einen Streit zu Ende führen. Der entscheidende Unterschied: Bei der Mediation müssen sich die Parteien selbst einigen; bei der Schlichtung unterwerfen sie sich dem Spruch eines Dritten. Das kann vor allem hilfreich sein, wenn die Streitenden den Knoten nicht mehr selbst aufdröseln können. Die Bayerische Architektenkammer hat einen eigenen Schlichtungsausschuss etabliert, den Bauherren ebenso wie Kammermitglieder in Streitfällen anrufen können. Jetzt hat dieser Ausschuss höheren gerichtlichen Segen erhalten: Der Präsident des Münchener Oberlandesgerichts hat ihn als Gütestelle im Sinne der Zivilprozessordnung anerkannt.
Das ist nicht nur eine Formalie. Bisher war die Befolgung des Schlichter-Spruchs freiwillig. Jetzt können Vergleiche beim Schlichter als vollstreckbar erklärt werden: Wer sein Geld nicht bekommt, kann den Gerichtsvollzieher schicken. Der Kompetenzgewinn freut auch den Kammerpräsidenten Lutz Heese: „Architekt und Bauherr können so einen endgültigen Schlussstrich unter ihre Meinungsverschiedenheiten ziehen, ohne den Weg zu den Zivilgerichten einschlagen zu müssen. Das bisherige Manko der fehlenden Durchsetzbarkeit der festgestellten Ansprüche entfällt.“
Der Schlichtungsausschuss tagt unter dem Vorsitz eines ehemaligen, in Bausachen besonders erfahrenen Richters am Oberlandesgericht München. Er kann zum Beispiel Streitigkeiten über Honorar- und Haftungsfragen einvernehmlich beilegen. Die Kosten orientieren sich an der Höhe des Streitwerts. Das geht nicht nur viel schneller als ein Gerichtsverfahren, sondern erlaubt es den Beteiligten auch, nach erfolgreicher Schlichtung ihre Geschäftsbeziehungen einvernehmlich abzuwickeln.

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