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„Wer beim Planen spart, zahlt beim Bauen drauf“

Die EU-Kommission will die HOAI abschaffen. Warum das falsch wäre und wie der Widerstand dagegen aussieht, erklärt Bundesarchitektenkammer-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann. Unter dem Interview finden Sie einen Link zur Online-Petition der BAK.

29.07.20157 Min. 2 Kommentar schreiben

Interview: Roland Stimpel

Es läuft ein Vertragsverletzungs-Verfahren gegen die HOAI. Was bedeutet das?

Präsidium Bundesarchitektenkammer
Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer

Mit einem Vertragsverletzungsverfahren wird eine Klage der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof gegen einen Mitgliedsstaat vorbereitet, da dieser angeblich gegen seine Verpflichtungen aus den europäischen Verträgen verstoße. Deutschland wird ein Verstoß gegen die Binnenmarktfreiheit vorgeworfen, wie sie in der EU-Dienstleistungsrichtlinie verankert ist. Denn nach Auffassung der Kommission werden Architekten und Ingenieure aus dem europäischen Ausland, die sich in Deutschland niederlassen wollen, unangemessen behindert, weil sie verpflichtet werden, die Honorarsätze der HOAI einzuhalten. Damit könnten sie nicht hierher ziehen und Leistungen zu niedrigeren Preisen anbieten – und würden sich schon deshalb gar nicht erst in Deutschland niederlassen. Und das wiederum beeinträchtige das Wirtschaftswachstum. Uns geht es jetzt darum, zu begründen, dass die Verbindlichkeit der HOAI mit dem europäischen Recht vereinbar ist.

Die HOAI wurde doch erst 2009 „europafest“ novelliert. Was bewegt denn jetzt die EU-Kommission?

Vor zwei Jahren hat die Bundesregierung den Anwendungsbereich der HOAI erheblich eingeschränkt und damit die Europafestigkeit gestärkt. Seither ist sie ja nicht mehr für ausländische Architekten verbindlich, die ihre Planungsleistungen von ihrem Heimatland aus erbringen. Umso weniger ist es für uns nachvollziehbar, dass die Kommission jetzt erneut die Verbindlichkeit der HOAI in Frage stellt, nunmehr auch für die in Deutschland niedergelassenen Architekten und Ingenieure und nicht nur für die aus dem europäischen Ausland.

Der Ansatz der Kommission erscheint rein formalistisch auf Deregulierung gerichtet und orientiert sich leider weniger an der Lebenswirklichkeit. Wirtschaft, Wachstum und Beschäftigung sehe ich in keiner Weise durch die Aufhebung der verbindlichen Honorarsätze gefördert. Diese Wirkung würden vielmehr Investitionsprogramme für marode Infrastruktur und transparente Vergabeverfahren an Architekten entfalten. Barrieren für den Marktzutritt in anderen Ländern sind doch vor allem die unterschiedlichen Sprachen, Rechtssysteme und Bauvorschriften.

Andererseits ist auch die rechtliche Komponente bedeutsam. Der Europäische Gerichtshof hat sich immer wieder mit Honorarordnungen in anderen Mitgliedsstaaten beschäftigt. Allerdings beruhte keine dieser Ordnungen ausschließlich auf dem jeweiligen nationalen Recht wie unsere – die als einzige nur vom Staat erlassen ist und nicht, wie in anderen Ländern, auch von betroffenen Berufsgruppen. Insoweit darf man auch rechtlich hier nicht Birnen mit Äpfeln vergleichen. Das Ganze hat also eine rechtliche Komponente, aber vor allem auch eine politische.

Die EU proklamiert gern den Verbraucherschutz.

Die EU-Kommission verweist darauf, dass auch in anderen Mitgliedsstaaten vernünftig gebaut werde, ohne dass Honorarordnungen bestehen. Dabei ignoriert sie aber vollkommen die Unterschiede. Deutschland verfügt über die höchste Architektendichte in Europa und bietet damit den Verbrauchern eine große Auswahl. Kein Land der Welt verfügt über so hohe technische Standards im Planen und Bauen. Deutschland verfügt über ein Werkvertragsrecht und sichert damit dem Verbraucher nicht nur die ordnungsgemäße Planungsleistung, sondern die Übergabe eines mangelfreien Bauwerks. Architekten unterliegen in Deutschland der gesamtschuldnerischen Haftung und zahlen entsprechende Versicherungsprämien, übrigens verpflichtend – ein Schutz der Verbraucher, der sich natürlich auch in der HOAI widerspiegelt. Und der Anwendungsbereich der HOAI ist ohnehin begrenzt. Für die ganz kleinen, für Verbraucher überschaubaren Bauvorhaben mit einer Bausumme unter 25.000 Euro gilt die HOAI schon jetzt ebenso wenig wie für die ganz großen Bauvorhaben über 25 Millionen Euro Bausumme, in denen entsprechend informierte Bauherrenstrukturen bestehen, die nicht mit „dem Verbraucher“ nach EU-Recht vergleichbar sind.

Wie steht es um die Preistransparenz als Verbraucherschutz?

Auch sie spricht für die HOAI, denn in ihr ist ganz klar abzulesen: Diese Leistung kann verlangt werden, wenn sie vereinbart ist, und sie würde so viel kosten. Gerade der Verbraucher als Bauherr weiß in der Regel doch gar nicht, welche Architektenleistungen er braucht, um ein gelungenes Bauwerk zu erlangen, und wieviel diese Leistungen „auf dem Markt“ kosten müssen. Nur die HOAI bietet mit der Verbindung von üblichen Leistungen zu entsprechend auskömmlichen Honoraren einen hervorragenden Standard. Auf diese Weise garantiert die HOAI, dass der Bauherr sich die für ihn bestmögliche Lösung auswählen kann, ohne dafür mehr bezahlen zu müssen. Die Verbindlichkeit einer transparenten und bewährten Rechtsverordnung des Bundes verhindert damit auch Einzelregelungen von Staat, Ländern, Kommunen und größeren privaten Auftraggebern für ihre jeweiligen Honorar­berechnungen. Wie die Abschaffung dieser Verbindlichkeit Architekten aus dem europäischen Ausland oder auch dem Bauherrn dienen soll, verschließt sich mir vollkommen.

Könnte die HOAI nicht freiwillig statt verbindlich sein?

Ich denke, dass uns gerade die vergangenen Jahre gezeigt haben, wohin ein ungezügelter freier Markt führt. Abgesehen davon, dass Kämmerer, Kommunalaufsicht oder Rechnungshöfe schon von Amts wegen darauf achten würden, im Bieterwettbewerb den günstigsten Preis zu erzielen, würden private Bauherren das wohl oft von sich aus tun. Und hier liegt auch das große Missverständnis, denn nach wie vor gilt: Wer beim Planen spart, zahlt beim Bauen drauf. Will sagen, die Kosten für den Architekten machen nur einen einstelligen Prozentbetrag der Kosten des Bauwerks im Lebenszyklus aus. Denn gerade in der Planungsphase können die größten Effizienzgewinne für die Nutzungsdauer des Bauwerkes erzielt werden. Hier auf Preiskampf zu setzen, ist eindeutig das falsche Signal. Es spart weder Kosten noch sichert es Qualität.

Wäre es nicht an der Zeit, all das der EU-Kommission zu vermitteln?

Das tun wir seit Jahren mit Gesprächen auf höchster politischer und auf Arbeits­ebene in Brüssel und Berlin und über die Länderkammern auch mit den Vertretern im Bundesrat. Sach- und rechtliche Argumente belegen in mehreren unabhängigen Rechtsgutachten die Vereinbarkeit der HOAI mit dem EU-Recht. Aber wenn ­allein wirtschafts- und rechtsdogmatische Gründe das Handeln dominieren, wird es schwer, die Entscheidungsträger mit belastbaren Argumenten zu überzeugen. Und genau hier stehen wir zurzeit mit der Kommission.

Und welchen Standpunkt hat die deutsche Regierung?

Aus unserer Sicht den richtigen. Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an einer Argumentation zur Rechtfertigung der HOAI. Und der Bundestag hat gerade erst am 2. Juli einen Antrag verabschiedet, in dem er sich klar zu den Rechten der freien Berufe und vor allem zu ihren bewährten Honorar- und Kostenordnungen bekennt. Angesichts der zahlreichen zuvor genannten Argumente bin ich also zuversichtlich, dass die Bundesregierung die Kommission überzeugen kann. Wir stehen unterstützend in engem Dialog mit dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium und dem fachlich beteiligten Bundesbauministerium. Zudem sprechen wir auch mit dem Kanzleramt, denn Bundeskanzlerin Merkel und Bundesminister Altmaier stehen angesichts der schwierigen Lage in Europa natürlich unter Druck, dass auch Deutschland seine Verpflichtungen erfüllt. Auch hier sehen wir die Argumente auf unserer Seite, denn Deutschland ist nicht trotz, sondern gerade wegen seiner wirtschaftspolitischen Regelungen ein Motor für ganz Europa.

Stehen die Architekten hier allein?

Nein, denn die HOAI gilt ja auch für Ingenieure. Und im selben Verfahren stellt die EU-Kommission ebenfalls die Gebührenordnung der Steuerberater in Frage. Wir arbeiten eng mit der Bundessteuerberaterkammer zusammen und werden auch vom Bundesverband der Freien Berufe unterstützt, der die Belange der rund 1,3 Millionen Freiberufler in Deutschland vertritt. Sein Präsident Horst Vinken hat sich klar für den Qualitätswettbewerb anstelle des Preiswettbewerbs ausgesprochen.

Qualität zuerst!

Wenn die EU-Kommission Deregulierungspotenziale bei den Freien Berufen ausmacht und dabei das Primat des ­Preises über das der Qualität stellt, ist dies ökonomisch falsch. Verantwortungsvolle Wirtschaftspolitik darf nicht auf Strohfeuereffekte setzen. Wirtschafts­politisch ungleich sinnvoller sind Weichenstellungen, die auf nachhaltiges, das heißt auf Dauer angelegtes Wachstum hinwirken. Europa kann sich im globalen Wettbewerb nicht in einen Preiswett­bewerb stellen, sondern sollte seine Chancen im Qualitätswettbewerb erkennen. Dies verbürgt das System „Freier Beruf“ mit seinen Organisationsprinzipien und Qualifikationsanforderungen.

Horst Vinken, Präsident des ­Bundesverbands der Freien Berufe.


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Lesen Sie hier mehr zum Thema: EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ein

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2 Gedanken zu „„Wer beim Planen spart, zahlt beim Bauen drauf“

  1. Ich stehe voll zu Ihrer Meinung – die HOAI muss bleiben.
    Wir haben in Deutschland genug gut ausgebildete Architekten und Ingenieure
    auch im Bereich Freiberufler und brauchen kein Dumping aus anderen EU-Staaten.
    Ich bin selber seit fast 20 Jahren freiberuflich als Fachplaner für Elektrotechnik tätig. Der Markt ist jetzt schon sehr hart umkämft und die HOAI ist leider nicht immer voll durchsetzbar, aber sie ist zumindest eine gesetzliche Grundlage.
    Ich finde die EU soweit in Ordnung, aber deutsches Recht sollte weiterhin respektiert werden und da sollte sich keiner von außen einmischen.
    Also mein JA zur HOAI !

    Antworten
  2. Hallo,

    die Argumentation, daß anderswo in Europa auch gut gebaut wird, ist sicher richtig und ich kenne auch nicht die dort verwendeten alternativen Abrechnungsgrundlagen bzw. die Vorschriften und Rechtsgrundlagen der dortigen öffentl. und privaten Auftraggeber. Allerdings wird sicher, wie auch in Deutschland nicht nur gut geplant und gebaut und genau in diesem Fall, ist die HOAI ein sehr gutes Instrument, um sowohl rechtlich, als auch inhaltlich Korsettstangen eines verbindlichen Handelns zu geben. Gibt es denn statistische Erhebungen, die belegen, daß auf Grund der Existenz der HOAI wirklich Hindernisse für ausländische Unternehmen existieren? Ich kann die Begründung dafür gar nicht verstehen. Sollen diese doch froh sein, daß sie sich nicht zu Billiglöhnen verkaufen müssen und allein durch Leistung überzeugen können?!
    Die Idee der HOAI ist ja gerade, nicht den Preis als einzigen limitierenden Faktor bei der Planung zu Grunde zu legen.
    Dies ist in vielen anderen Branchen mittlerweile ja ähnlich, s. die Mindestlohndebatte.
    Ob man dabei mit allen Inhalten der HOAI unbedingt kommod sein muß, sei dahingestellt, inwieweit die Vergütungen daraus angemessen sind ebenfalls, aber sie ist ein für alle Beteiligten wichtiges Handlungsinstrument und Orientierungshilfe.
    Auch unter dem Zeichen der Korruptionsvorsorge sollte die HOAI, gerade im öffentlichen Dienst, zwingend erhalten bleiben, solange nichts besseres auf dem Markt ist.

    Antworten

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