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[ Standpunkt ]

USA für Architekten öffnen!

11_Artikel_StandpunktChlorhühnchen, Intransparenz, Investorenmacht gegen Staatsinteressen! Schlagworte wie diese machen die Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zum Reizthema. Dabei soll doch eigentlich der Abbau von Handelshemmnissen zwischen Europa und den USA für mehr Wohlstand und wirtschaftliche Belebung sorgen und zugleich gemeinsame Qualitätsstandards stärken, um im Wettbewerb mit beispielsweise den großen asiatischen Märkten bestehen zu können. Gut verhandelt, könnte TTIP auch die Chancen deutscher Architekturbüros auf dem weitgehend abgeschotteten Markt für Planungsleistungen in den USA verbessern.

Die Bedingungen für die Berufszulassung sind dort viel schärfer als bei uns. Im Schnitt dauert es vom Beginn des Studiums bis zur Prüfung vor der Registrierungsbehörde 14 Jahre, um Architekt zu werden. Deshalb haben der ACE als europäischer Dachverband der Architekten und NCARB, der Verbund der amerikanischen Registrierungsbehörden, bereits vor über zehn Jahren eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen geschlossen, die einen fairen Interessenausgleich garantiert. Von Verhandlungsbeginn an war die Bundesarchitektenkammer intensiv beteiligt, ein Abkommen auf Ebene der Berufsorganisationen vorzubereiten, um in den jetzt laufenden Regierungsverhandlungen die politische Bedeutung des freien Berufs Architekt zu stärken. Im Rahmen von TTIP soll dieses Abkommen nun Verbindlichkeit erlangen. Daran ist auch die EU-Kommission interessiert, will sie doch eine Einigung bei den Architekten als Vorbild für andere regulierte Berufe nutzen. In den Verhandlungen treten allerdings vermehrt Schwierigkeiten auf. Die amerikanische Seite möchte plötzlich höhere Hürden für die Registrierung europäischer Architekten. Außerdem bindet ein Abkommen auf nationaler Ebene die US-Bundesstaaten nicht in gleicher Weise wie die europäische Richtlinie zur Berufsanerkennung die EU-Mitgliedsstaaten. Die Bundesstaaten müssten einzeln der Vereinbarung beitreten, um sie in den USA wirksam werden zu lassen.

Kürzlich sorgte ein Fernsehbeitrag des WDR für Beunruhigung, der über die zähen Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den USA am Beispiel der Architekten berichtete. In der WDR-Sendung wurde behauptet, das Verhandlungsteam der EU habe die Idee einer einjährigen Zusatzausbildung ins Spiel gebracht, um im jeweils anderen Land tätig werden zu können. Ein Unding, wenn es um Marktöffnung geht! Das Dementi der Kommission kam prompt: Man habe nie einen solchen Vorschlag gemacht und würde dies auch niemals tun, ohne den europäischen Architektenverband einzubeziehen. Bei allem gesunden Misstrauen gegen „Geheimverhandlungen“ klingt das glaubwürdig, denn bisher hat die Kommission die Gespräche zwischen ACE und den amerikanischen Institutionen eng an der Seite der europäischen Architekten begleitet. Das Ringen um die Berufszulassung wirft ein Schlaglicht auf die Komplexität der Verhandlungsebenen und Verhandlungsgegenstände, die sich um TTIP ranken. Andere Themen spielen für unseren Beruf gleichermaßen eine Rolle: bauliche Standards, Normung, der Zugang zu öffentlichen ­Aufträgen. Zu alldem sammelt die Bundesarchitektenkammer mit ihrem Brüsseler Büro Informationen, gibt Stellungnahmen ab, bringt über den ACE unsere ­Positionen ein. Mehr dazu finden Sie auf der BAK-Website.

Ralf Niebergall ist Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer.

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