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[ Brandschutz ]

Engpass

Brandschutzplanung im Zuge der urbanen Nachverdichtung

Verdichtungspolitik der Stadt im Widerspruch mit öffentlicher Sicherheit. Foto: hhpberlin

Text: Karsten Foth, Martin Steinert

Wohnraum wird knapper und die Städte reagieren mit Verdichtung in Form von Baulückenschließung, Dachgeschossausbauten oder Hochhausbauten. Doch die Städte müssen nicht nur Raum schaffen, in dem sich die Menschen wohlfühlen, sondern wo sie auch in ihrer Mobilität nicht wesentlich eingeschränkt werden. Mobilität muss mit zeitlich, finanziell und ökologisch vernünftigem Aufwand möglich sein. Mit einem neuen Parkraumbewirtschaftungskonzept von Längs- auf Querparken versucht man, diesem Mobilitätswunsch nachzukommen und gleichzeitig die Vielzahl von Autos im Stadtraum zu kompensieren. Doch trotz aller Platzkapazitätsprobleme sollen die Städte auch Erholungszonen bieten, attraktiver und grüner werden. Stadtbäume haben daher eine besondere Bedeutung.

Verdichtung steht im Widerspruch zur öffentlichen Sicherheit

Die städtischen Maßnahmen zur Verdichtung sowie die zur Steigerung der Attraktivität stehen jedoch oft im Widerspruch mit der Sicherheit im öffentlichen Straßenraum und stellen auch den abwehrenden Brandschutz vor die Herausforderung, bei der Schaffung von mehr Wohnraum einen gleichbleibend hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten. In verstopften Straßen erhöhen sich die Einsatzzeiten der Feuerwehr, was sich wiederum auf Brandszenario, Brandausbreitung und die Brandbekämpfungsmöglichkeiten auswirkt. Die bislang bewährten Lösungsansätze scheitern zunehmend an den sich verändernden Zuständen in den Innenstädten und so wird es immer schwieriger, Menschen mit den Geräten der Feuerwehr zu retten, da der Rettungsweg von der Straße nicht mehr unproblematisch erreicht werden kann, wenn beispielsweise durch das Querparken die Durchfahrtsbreite vieler Straßen auf bis zu drei Meter sinkt und Hubrettungsfahrzeuge, die eine Breite von mindestens 5,50 Meter benötigen, nicht aufgestellt werden können oder weil Stadtbäume grundsätzlich nicht zurückgeschnitten, geschweige denn gefällt werden, um den Rettungsweg für den Neubau (Dachgeschossausbau oder Lückenschließung) über die Feuerwehr-Drehleiter zu ermöglichen. Die Maßnahmen gehen soweit, dass der notwendige zweite Rettungsweg, der in Deutschland seit Jahrzenten in der Bauordnung verankert ist, in Frage gestellt wird beziehungsweise sein Wegfall bedingt durch den Entfall von Anleiterstellen von den Bauaufsichten nicht beachtet und nicht geahndet wird. Dabei dient er als Fluchtweg zur Selbst- und Fremdrettung und für den Löschangriff der Feuerwehr.

Enge Straßen, geprägt durch Stadtbäume und geänderte Parkraumordnungen. Foto: hhpberlin

Änderungen der letzten Jahre

Um in die Planung der Städte der Zukunft zu schauen, lohnt sich ein Blick zurück, denn diverse Änderungen im Wohnungsbau und dem Nutzungsverhalten der Bewohner haben die Zahl der Toten durch Rauch, Feuer und Flammen in den letzten 30 Jahren halbiert. Das sind zum Beispiel:

  • dichte und selbstschließende Türen zwischen Wohnungen und Treppenräumen für besseren Schall- und Einbruchsschutz
  • feuerhemmende und rauchdichte Türen zwischen Treppenräumen und Kellerräumen
  • konkrete Anforderungen an die Verlegung elektrischer Leitungen in Treppenräumen und Fluren
  • nichtbrennbare oder zumindest feuerhemmende Treppen
  • Rauchableitungsöffnungen aus Treppenräumen
  • massive Bauteile statt Holzbalkendecken
  • Rauchwarnmelder in Wohnungen
  • weniger offene Heizstellen (keine Öfen, keine Asche)
  • höher elektrischer Standard der Haushaltsgeräte
  • weniger Rauchen in den Wohnungen
  • selbstlöschende Zigaretten seit November 2011 (senkt die Zahl der durch Zigaretten verursachten tödlichen Unfälle um mehr als 40 Prozent)

Was in Zukunft zu beachten ist

Trotz der positiven Entwicklungen der letzten Jahre stellt sich die Frage, was die veränderten Grundlagen und Ziele für die zukünftige Brandschutzplanung bedeuten. Für neue Wohnhochhäuser ergeben sich keine Anforderungen an die Aufstellflächen für die Rettungsgeräte der Feuerwehr, da diese nach der Muster-Hochhausrichtlinie geplant werden und keine Probleme hinsichtlich der Straßenenge haben.

Für die Aufstockung bestendender Wohngebäude ergeben sich jedoch mit Bezug auf die bauordnungsrechtlichen Regelungen folgende Fragen für den Brandschutz:

  • Fällt das Gebäude in eine neue Gebäudeklasse?
  • Wird durch die Aufstockung aus dem Gebäude ein Hochhaus (Fußboden des oberen Aufenthaltsraumes über 22 Meter)?
  • Entfällt der Bestandschutz durch eine Aufstockung?
  • Müssen die Geschossdecken (oft feuerhemmende Holzbalkendecken) und/oder die im Treppenraum vorhandenen dichten Türen durch selbstschließende Türen ersetzt werden?

Festzuhalten ist, dass der Rettungsweg über das Gerät der Feuerwehr für die Aufstockung neu bewertet werden muss und dabei vielfach festgestellt wird, dass die Rettung über die Hubrettungsfahrzeuge nicht möglich ist. Doch was geschieht in diesen Fällen mit dem darunter befindlichen Bestand? Muss das Sicherheitsniveau dort angepasst werden?

Auswirkungen auf die Planung

Planern muss zum einen bewusst sein, dass es keine 100-prozentige Sicherheit geben kann und auch nicht geben muss. Die Bauordnung stellt das gesellschaftlich akzeptierte Sicherheitsniveau und damit die Planungsgrundlage dar. Der Architekt muss also auch in Zukunft die Bauordnung exakt lesen, um eine Planung zu machen, die die Brandschutzmaßnahmen auf das Nötigste beschränkt und nicht auf das Mögliche ausweitet. An Brandschutzsicherheit darf gespart werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird und wenn die aktuellen Erfahrungen zeigen, dass materielle Aufwendungen nicht erforderlich sind. Zum anderen ist es wichtig, frühzeitig Brandschutzüberlegungen in die Planung einzubeziehen, also bereits in der Leistungsphase 2 zu prüfen, ob die Straße an einem aufzustockenden Bestandgebäude auch so breit ist, dass im Rettungsfall die Standardlösung (das Anleitern der Feuerwehr) greift, oder ob man andere Lösungen, wie den Sicherheitstreppenraum, benötigt.

Lösungen zur Sicherstellung der Rettung

Die Maßnahmen zur Sicherstellung der Rettung lassen sich, wie im Arbeitsschutzgesetz priorisiert, entsprechend dem TOP-Prinzip in folgende Kategorien einteilen:

  • Technik
  • Organisation
  • Persönliche Schutzausrüstung

Zunächst gilt es, die technischen Gegebenheiten zu nutzen und zu optimieren. Es ist unstrittig, dass die Feuerwehr entsprechend § 3 des Feuerwehrgesetzes Gefahren der öffentlichen Sicherheit, beispielsweise durch Brände, abzuwehren hat, unabhängig davon, ob es sich um Neu- oder Bestandsbauten handelt. Daher muss bei der Frage des zweiten Rettungsweges über das Gerät der Feuerwehr grundsätzlich von einem einheitlichen Maßstab für Alt- und Neubauten ausgegangen werden und die Großstadtfeuerwehren müssen einen realistischen Platzbedarf für ihre Geräte angeben. Nicht passender Fahrzeugbestand der Feuerwehr ist entsprechend des Versorgungsgrundsatzes umzurüsten, wenn andere als die vorhandenen Hubrettungsfahrzeuge den tatsächlichen Straßenverhältnissen besser gerecht wären – zum Beispiel durch eine variable Abstützung, mitlenkende Hinterachsen oder Knickgelenktechnik.

Knickgelenktechnik. Foto: hhpberlin

Weitere technische Lösungsmöglichkeiten für das Problem können politisch vorangetrieben und ermöglicht werden, indem die Schutzziele angepasst werden. Aus Hamburg und Berlin gab es Vorschläge, den ersten baulichen Rettungsweg durch das Treppenhaus so sicher zu machen, dass auf den zweiten Rettungsweg über die Leitern der Feuerwehr komplett verzichtet werden kann.

Berlin hat das Sicherheitsniveau von Sicherheitstreppenräumen abgestuft, Sicherheitstreppenräume für Wohngebäude mit nichtbrennbaren Fassaden und spezielle Brandschutzanforderungen an Wohnungseingangstüren, Flur und den Weg in den Treppenraum definiert und dies als baulich realisierbare und wirtschaftliche Alternativlösung für den Neubau vorgestellt. Der Vorschlag wurde in Berlin bereits in geltendes Recht umgesetzt.

Hamburg beschreibt in seinem Pilotprojekt ebenfalls einen Lösungsansatz für Bestandsgebäude unterhalb der Hochhausgrenze. Dafür werden die Wohnungen in einem bestehenden Wohnhaus mit zusätzlicher Brandschutztechnik (Rauchmeldern, Nebelwasserdüsen etc.) ausgestattet, die die Wohnungstür vor dem Durchbrennen schützen beziehungsweise eine Brandausbreitung in den Flur unterbinden sollen. Doch auch für diese Lösung muss die absolute Forderung, dass Feuer und Rauch nicht in den als Sicherheitstreppenraum geltenden Treppenraum eindringen dürfen, herabgesetzt werden.

Brandversuche durchgeführt

Auf der von hhpberlin organisierten jährlichen Veranstaltung machtboxLive wurden diese beiden Lösungen im Juni 2017 in zwei Großversuchen präsentiert, mit dem Ziel, Erfahrungswerte zum Sicherheitsniveau dieser Vorschläge zu gewinnen. In den Versuchen wurden Wohnungsbrände simuliert und mit Mess- und Videotechnik dokumentiert. Anhand von Dioramen wurden die Versuchsaufbauten veranschaulicht und die Teilnehmer erhielten die Möglichkeit, über die Vor- und Nachteile der einzelnen Versuchsaufbauten zu diskutieren.

Eine organisatorische Maßnahme zur Verbesserung der Rettungswegsituation wäre beispielsweise eine flächendeckende Aufklärung mit dem Appell, dass Menschen in den Wohnungen, die nicht vom Brand betroffen sind und in denen die baulichen Voraussetzungen gegeben sind, verbleiben und im Brandfall nicht unnötig die Feuerwehr beschäftigen. Derartige Maßnahmen wären dann im Sinne einer allgemeinen Brandschutzaufklärung als Bestandteil von Bildung und Erziehung gesetzlich zu regeln, wie es beispielsweise im Brandschutzgesetz der DDR der Fall war.

Persönliche Schutzausrüstungen zur Sicherstellung der Rettung sind nach der Rangfolge im Arbeitsschutzgesetz nur dann einzusetzen, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht umgesetzt werden können. Dazu zählen Rettungs-und/oder Fluchthauben, um Personen durch verrauchte Bereiche zu führen. Durch diese erübrigt sich heute in vielen Fällen eine Rettung über die Feuerwehrleitern.

Aufgaben für die Zukunft

Für die Brandschutzplanung von Wohnungsbauten, die durch die zunehmende Enge in den Städten erschwert wird, werden einheitliche Regeln benötigt, die auch die Bestandsbauten abdecken. Um die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz erfüllen zu können, muss die Politik klare Entscheidungen bei der Förderung von günstigem Wohnraum in großen Städten treffen. Berlin hat in der Vergangenheit konkrete Erleichterungen für Dachaufstockungen oder für Wohnhochhäuser beschrieben, die den zweiten Rettungsweg überflüssig machen. Vor allem unter Beachtung des reduzierten brandbedingten Todesrisikos heutzutage durch die Nutzungs- und baulichen Änderungen der letzten Jahre ist der Verzicht auf einen zweiten Rettungsweg unter bestimmten Randbedingungen gegenüber dem Großteil des Wohnungsbestands ohne Senkung des Sicherheitsniveaus legitim.

Die Feuerwehr muss realistische Mindestanforderungen an die Aufstellflächengröße definieren und den Fahrzeugpark gegebenenfalls an das notwendige Minimum anpassen. Ein Zusammenschluss der großen deutschen Städte bezüglich eines Anforderungsprofils und gemeinsame Ausschreibungen bei der Fahrzeugbeschaffung wären dafür hilfreich.

Für Architekten ist die frühzeitige Brandschutzbetrachtung bei der Planung zeit- und geldsparend. Ein Sicherheitstreppenraum im Gebäude kann bei unzulänglicher Straßenbreite eine geeignete Brandschutzlösung darstellen.

Auf dieser Grundlage können Bauherren mit Hilfe eines starken Planungsteams einen Brandschutz planen, der auf das Nötigste beschränkt, aber weder unsicher noch gesellschaftlich inakzeptabel ist. Es werden Maßnahmen gebraucht, die den Preis senken, aber nicht die Planungskosten.

Dipl.-Ing. Karsten Foth ist geschäftsführender Gesellschafter der hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH
M. Eng. Martin Steinert ist Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz bei der hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH

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