Begriffe, Maßstäbe und Maße, Berechnung Weiterlesen
Geschossfläche, Grundbucheintragung
Büroname im Grundbuch
Architektengesellschaften können sich jetzt unter ihrem gemeinsamen Namen eintragen lassen. Weiterlesen
Modernisierungsgesetz
Vergabe beschleunigt
Aufträge sollen künftig mittelstandsfreundlicher und schneller vergeben werden. Weiterlesen
Software
„Visualisierung in Echtzeit“
Philipp Slusallek, Professor für Informatik und Computergrafik in Saarbrücken, entwickelt Landschafts- und Gebäudevisualisierungen von morgen. Weiterlesen
Sachverständige
Scharfes Auge
Die Nachfrage nach engagierten Sachverständigen ist ungebrochen. Für Architekten bietet sich hier die Chance, ihr Leistungsspektrum zu erweitern und ein neues Standbein aufzubauen. Weiterlesen
Software
Abweichend geradlinig
Das Bochumer Landschaftsarchitekturbüro wbp überzeugt Kunden durch konsequente Softwarenutzung. Weiterlesen
Aktuelle Urteile
Doppelte Steuer
Weil die Umsatzsteuer zweimal auf Rechnungen stand, wollte ein Finanzamt sie zweimal abgeführt haben – obwohl sie nur einmal kassiert worden war. Weiterlesen
Berater
Gefragte Besser-Wisser
Wer selbst Kollegen beraten will, braucht Erfahrung, Zusatzkenntnisse und ein Gespür für Trends. Weiterlesen
Energieeffizienzgesetz
Fehlgelenkte Energie
Durch ein Bundesgesetz und eine EU-Verordnung droht zusätzliche Bürokratie, die den Klimaschutz mehr behindert als fördert. Weiterlesen
Berater
Guter Rat
Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten ist gute Beratung wichtig – von Kammern und von professionellen Problemlösern. Weiterlesen
Recht
Aus fünf werden 30 Jahre – Haftungsverlängerung durch Arglist
Sich arglistig zu verhalten, ist für den Architekten äußerst problematisch, weil sich dadurch die Verjährungsfristen für Mängelansprüche von fünf auf bis zu 30 Jahre verlängern. Dabei reicht den Gerichten im Einzelfall der Beweis des ersten Anscheins, um dem bauüberwachenden Architekten eine Pflichtverletzung nachzuweisen. Weiterlesen
Aktuelle Urteile
Auftragsumfang geändert – Honorarvereinbarung nicht
Wird erst nach dem Abschluss des Architektenvertrags über den Umfang eines Bauprojekts entschieden, dann gilt ein anfangs für jeden Auftragsteil vereinbartes Pauschalhonorar auch für spätere Teile. Weiterlesen

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