Namen und Nachrichten

Bauherren in Fensterpflege schulen!

Ein Architekt hat die Pflicht, beim Einbau von Fenstern auch auf die nötige Pflege hinzuweisen. Das beschied jetzt das Oberlandesgericht Koblenz einem klagenden Ehepaar, dessen Fenster aufgrund falscher Pflege verfault waren und das daraufhin seinen Architekten verklagt hatte. Der Architekt, so die Auffassung der Richter, hätte seine Bauherren darüber aufklären müssen, dass die Kiefernholzrahmen regelmäßig einen Schutzanstrich benötigen. Weil er dies versäumt hat, haftet er für den Schaden in Höhe von mehr als 14.000 Euro. (OLG Koblenz, 5 U 297/11)

VOB/B und Haftung

Riskanter Rat

Will ein privater Bauherr in Verträge mit ausführenden Unternehmen die VOB/B aufnehmen, muss der Architekt ihm die Risiken deutlich aufzeigen – oder sollte ihm komplett davon abraten Weiterlesen

Haftung und Verjährung

Haftung für Arglist

Um das Argument möglicher Verjährung von Schadensersatzforderungen zu entkräften, werfen Bauherren ihren Architekten arglistiges Verschweigen von Mängeln oder bewusste fehlerhafte Organisation vor. Allerdings stellen die Gerichte hohe Anforderungen an einen solchen Nachweis. Weiterlesen

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