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	<title>Deutsches Architektenblatt</title>
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	<description>DABonline.de - das Online-Magazin des Deutschen Architektenblatts</description>
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		<title>Ein Projekt pro Tag &#8211; Archipendium-Kalender 2013</title>
		<link>http://dabonline.de/2012/05/03/ein-abrisskalender-fur-architekturliebhaber/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 22:31:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cornelia.doerries</dc:creator>
				<category><![CDATA[Namen+Nachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>

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		<description><![CDATA[Es werden wieder Beiträge für den neuen Architekturkalender Archipendium 2013 gesucht! <a href="http://dabonline.de/2012/05/03/ein-abrisskalender-fur-architekturliebhaber/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://dabonline.de/2012/05/03/ein-abrisskalender-fur-architekturliebhaber/06-kalender_arch3_web/" rel="attachment wp-att-16069"><img class="alignright size-medium wp-image-16069" src="http://dabonline.de/wp-content/uploads/06-Kalender_arch3_WEB-214x300.jpg" alt="" width="214" height="300" /></a>Es werden wieder Beiträge für den neuen Architekturkalender Archipendium 2013 gesucht!</strong><br />
Eingeladen sind Büros, die ein Bauwerk mit überdurchschnittlich hohem gestalterischen Anspruch realisiert haben. Die Veröffentlichung mit Fotos und Plänen sowie einem kurzen Text auf einer Kalenderseite ist wie bisher kostenfrei. Für die Veröffentlichung werden folgende Informationen benötigt:</p>
<p>1. Text als Word-Dokument in englischer Sprache mit maximal 150 Wörtern/1.000 Zeichen (mit Leerzeichen), unformatiert und ohne Absätze.</p>
<p>2. Projektdaten wie internationale Projektbezeichnung, Architekt, Ort/Land und Baujahr des Objekts als Word-Dokument, unformatiert, korrekte Schreibung<br />
der Eigennamen.</p>
<p>3. Foto im JPEG-Format mit 300 dpi bei einer Größe von 113 x 100 mm (Breite x Höhe).</p>
<p>4. Technische Zeichnung schwarz-weiß (Handzeichnungen bevorzugt) im JPEGFormat mit 300 dpi bei einer Größe von 90 x 80 mm (Breite x Höhe).</p>
<p>Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an:<br />
kasek@archi-maps.com</p>
<p>Einsendeschluss ist der 15. Mai 2012.<br />
Mehr Informationen unter <a href="http://www.archipendium.com">www.archipendium.com</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Brandschutz – gratis oder honorarpflichtig?</title>
		<link>http://dabonline.de/2012/05/02/brandschutz-%e2%80%93-gratis-oder-honorarpflichtig/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 May 2012 22:43:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cornelia.doerries</dc:creator>
				<category><![CDATA[Büro+Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[DAB 05/12]]></category>
		<category><![CDATA[HOAI]]></category>

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		<description><![CDATA[Brandschutzplanungen seien stets ohne besonderes Honorar zu leisten, behaupten manche Bauherren. Der Bundesgerichtshof widerspricht
 <a href="http://dabonline.de/2012/05/02/brandschutz-%e2%80%93-gratis-oder-honorarpflichtig/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #5981ad;"><strong>Brandschutzplanungen seien stets ohne besonderes Honorar zu leisten, behaupten manche Bauherren. Der Bundesgerichtshof widerspricht </strong></span><em><br />
Text: Hans Christian Schwenker</em></p>
<p>Seit längerer Zeit besteht ein grundlegender Dissens zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern, ob und welche Architektenleistungen im Zusammenhang mit dem Brandschutz zusätzlich zu den Grundleistungen honorarpflichtig sind und welche nicht. Dazu hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt erstmals mit einer differenzierten Beurteilung geäußert (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=59293&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">Urteil vom 26.01.2012 &#8211; VII ZR 128/11</a>). Der BGH hat der Auffassung eine klare Absage erteilt, dass Leistungen zum Brandschutz im Rahmen der Leistungen des Leistungsbildes Gebäude (heute Anlage 11 zu § 33 HOAI) stets ohne besondere Vergütung mit zu erbringen seien. Wo genau die Grenze zwischen nicht vergütungspflichtigen Standardleistungen und nach freier Vereinbarung zu vergütenden Besonderen Leistungen verläuft, hatte der BGH hier allerdings nicht zu entscheiden. Mehr dazu im <a href="http://dabonline.de/2011-03/brandschutzplanung-als-hoai-grundleistung/" target="_blank">Beitrag von Friedrich Quack.</a></p>
<p>Das klagende Architekturbüro war im Umfang der Leistungsphasen 1 bis 5 des § 15 Abs. 2 HOAI a. F. mit der Objektplanung für ein Studentenwohnheim mit zehn Einzelgebäuden und Außenanlagen zuzüglich einer baubegleitenden Objektüberwachung beauftragt worden. Anlässlich einer Projektbesprechung stellte sich heraus, dass die nach der Landesbauordnung erforderlichen Abstände für den Brandüberschlag von Gebäude zu Gebäude mit der zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden Planung nicht erreicht werden konnten. Es wurde besprochen, durch welche Maßnahmen dies kompensiert werden könne und welche Pläne für den Brandschutz mit dem Bauantrag einzureichen seien. Diese sollten durch das Architekturbüro in Abstimmung mit Baurechtsamt und Feuerwehr erstellt werden. Der Geschäftsführer der Bauherrin erklärte, er werde auf die Einschaltung eines Brandschutzgutachters verzichten und das Architekturbüro in Zusammenarbeit mit dem Bauordnungsamt mit der erforderlichen Brandschutzplanung beauftragen. Die Parteien stritten darüber, ob die Bauherrin das vom Architekturbüro abgerechnete zusätzliche Honorar für die Erstellung des „Brandschutzkonzepts“ zahlen müsse.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof wies zwar die Klage des Architekturbüros ab. Er stellte aber zugleich klar, dass in anders gelagerten Fällen ein besonderes Honorar für die Brandschutzplanung gerechtfertigt sein könne. Ausgangspunkt für den hier entschiedenen Fall war die Regelung des § 2 Abs. 2 HOAI a. F. (3. Abs. Satz 2 der seit 2009 gültigen HOAI), wonach die mit dem Honorar abgegoltenen Grundleistungen solche Leistungen umfassen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind. Ob Planungsleistungen für den Brandschutz honorarrechtlich zu diesen Leistungen gehören, sei umstritten. Möglicherweise hätten sich die Anforderungen an die Planung des Brandschutzes so gewandelt, dass sich ein neues Leistungsbild der Brandschutzplanung entwickelt habe. Insbesondere werde vonseiten öffentlicher Auftraggeber vertreten, Leistungen des Brandschutzes bei der Gebäudeplanung seien grundsätzlich und in vollem Umfang von dem Grundleistungskatalog erfasst. Planungsleistungen für den Brandschutz seien selbst in der neuen HOAI nicht einer Fachplanung zugeordnet, es handele sich um den Kernbereich der Konstruktionsplanung.</p>
<p>Der BGH entscheidet diesen Streit nicht vollständig. Jedenfalls gehören die im vorliegenden Fall dem Architekturbüro in Auftrag gegebenen Leistungen zu den Grundleistungen der HOAI. Darauf, dass diese in der HOAI unter den Grundleistungen nicht erwähnt sind, kommt es zwar nicht an, weil die HOAI nur die Vergütung regelt, nicht Vertragspflichten. Die im Einzelnen zu erbringenden Planungsleistungen ergeben sich aus dem Architektenvertrag und werden in den Leistungsbildern nur allgemein beschrieben, wie etwa in § 15 Abs. 2 Nr. 3 der bis 2009 gültigen Fassung der HOAI, wonach zur Entwurfsplanung das Durcharbeiten des Planungskonzepts unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf gehört.</p>
<p>Jeder planende Architekt muss in der konstruktiven Gebäudeplanung die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Brandschutz ­berücksichtigen, damit hieraus eine genehmigungsfähige Vorlage für dieBaugenehmigungsbehörde erarbeitet werden kann und seine ­Planung eine geeignete Grundlage für die mangelfreie Errichtung des Gebäudes ist. Deshalb ist die Berücksichtigung „vergleichsweise einfacher“ Anforderungen an den Brandschutz bereits den Grundleistungen des § 15 Abs. 2 HOAI a. F. zuzuordnen. Solche Planungsleistungen gehören seit jeher zum Berufsbild des Architekten.</p>
<p>Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Leistungen für den Brandschutz solches Spezialwissen erfordern, dass sie nicht in das Leistungsbild der Objektplanung oder anderer Leistungsbilder der HOAI eingeordnet werden können. So werden in § 64 Abs. 3 Nr. 4 HOAI a. F. (heute: Nr. 2.10.3 der Anlage 2 zur HOAI) als Besondere Leistung „Bauphysikalische Nachweise zum Brandschutz“ genannt. Zu diesen Leistungen gehörten zum Beispiel das Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung. Solche Leistungen erfordern besondere fachübergreifende Kenntnisse des baulichen, anlagentechnischen und betrieblich-organisatorischen Brandschutzes sowie zum Teil auch eine besondere bauordnungsrechtliche Qualifikation oder Nachweisberechtigung nach der jeweiligen Landesbauordnung. Insoweit stellt sich dann auch die Frage einer zusätzlich zu vergütenden Besonderen Leistung. Mit solchen Leistungen war das Architekturbüro aber nicht beauftragt. Im Wesentlichen ging es bei seinem Auftrag um die Behebung von einfachen Mängeln der bereits vorliegenden Planung in brandschutzrechtlicher Hinsicht. Die bloße Umsetzung standardmäßiger Anforderungen aus der Landesbauordnung führt aber in der Regel zu keiner zusätzlichen Honorarpflicht.</p>
<p><em>Hans Christian Schwenker ist Fachanwalt  für Bau- und Architektenrecht in Hannover</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em></em>Einen Kommentar zum Urteil von Holger Matuschak finden Sie <a id="17840" type="post" href="http://dabonline.de/2012/05/02/regelungsbedarf-und-regelungsplane/#">hier</a>.<em><br />
</em></p>
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		<title>Volksparks vom Parkvolk</title>
		<link>http://dabonline.de/2012/05/02/volksparks-vom-parkvolk-2/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 May 2012 22:43:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cornelia.doerries</dc:creator>
				<category><![CDATA[Architektur+Raum]]></category>
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		<category><![CDATA[DAB 05/12]]></category>
		<category><![CDATA[Landschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Park]]></category>
		<category><![CDATA[slider]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Stadtbürger zieht es nach draußen. Aber nicht in die grünen Vororte, sondern in die Parks und Grünanlagen mitten in der Stadt. Landschaftsplaner müssen bei der Konzeption neuer Parks berücksichtigen, dass viele Nutzer weniger Wert auf gestalterische Fragen legen, als vielmehr neue Ansprüche an städtische Freiräume erheben: Freizeit, Sport, Erholung, Gärtnern, Musik oder Esoterik.  <a href="http://dabonline.de/2012/05/02/volksparks-vom-parkvolk-2/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #5981ad;">Städter wollen nicht mehr in fertigen Kunstlandschaften spazieren, sondern Freiräume nach eigenem Gusto nutzen. Für Parks und ihre Planer bedeutet das Stress – aber auch neue Chancen. Drei Beispiele aus Berlin.</span></strong></p>
<div id="attachment_17719" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://dabonline.de/wp-content/uploads/14_Voller_mauerpark_Artikel_WEB.jpg" rel="lightbox[17712]" title="Foto: Alexander Puell"><img class="size-medium wp-image-17719" title="Foto: Alexander Puell" src="http://dabonline.de/wp-content/uploads/14_Voller_mauerpark_Artikel_WEB-300x224.jpg" alt="" width="300" height="224" /></a><p class="wp-caption-text">Manchmal wirds eng: Um die wenigen Hektar Freiraum konkurrieren Anwohner, Bürgerinitiativen, Erholungssuchende aus anderen Stadtteilen und Touristen. So leer wie unten ist es an schönen Tagen selten.</p></div>
<p>Eden, Arkadien, Paradies: Die Vorstellung von Glück und Erlösung ist seit Menschengedenken an das Sehnsuchtsbild des Gartens geknüpft. Das Streben nach dieser selig machenden Verschmelzung mit der Natur liegt auch der irdischen Gartenkunst zugrunde, die begann, als der Mensch ein Stück Erde umzäunte und kultivierte. Der „hortus conclusus“, der abgeschlossene Garten, ist das Urbild dessen, was wir heute als Garten oder Park kennen. War das Privileg eines eingehegten und gestalteten Stücks Natur über Jahrhunderte auf die Bewohner von Klöstern und Palästen beschränkt, öffneten sich mit dem Anbruch der Moderne nicht nur die Klassenschranken, sondern auch die buchstäblich verschlossenen Gärten. Das ästhetische Prinzip des weiträumigen, scheinbar entgrenzten englischen Gartens nahm diese Öffnung gestalterisch vorweg. Es diente als Leitbild auch für den im späten 19. Jahrhundert entstandenen Typus des öffentlichen Parks, der allen Bürgern ein Ort der Kontemplation, Erbauung und Erholung unter freiem Himmel sein sollte.</p>
<p>Bis heute hat sich an diesen Grundsätzen nicht viel geändert. Doch das klassische Gartenideal des „locus amoenus“, des lieblichen Ortes, das den Volks- und Stadtparks noch bis weit in unsere Zeit hinein eingeschrieben war, ist als gestalterisches Prinzip inzwischen ins Hintertreffen geraten. Die Gestaltung öffentlicher Freiräume gehorcht heute weniger bestimmten planerischen Grundsätzen als den Erwartungen und Wünschen einer vielstimmigen, unübersichtlichen Nutzerschaft – dem demokratischen Souverän. Um welche Ansprüche es sich dabei handelt, lässt sich an einem warmen Sommertag in einem beliebigen städtischen Park beobachten, der Austragungsort von Grillfesten, Sportwettkämpfen, Kindergeburtstagen, Familienbrunches und Qigong-Kursen ist. Dort wird gespielt, flaniert, getanzt und getrommelt, und die Kleiderordnung erlaubt alles zwischen (fast) nichts und voll verschleiert. Wenn es ein Sinnbild der sozialen Utopien unserer Gegenwart gibt, dann sind es die bunt genutzten Parks der multikulturellen Gesellschaft.</p>
<p>Doch mit den vielfältigen, selbstbewusst reklamierten Ansprüchen an den öffentlichen, gemeinsam zu nutzenden Freiraum stehen nicht nur die vorhandenen Parks vor neuen, teils strapaziösen Herausforderungen, sondern auch die Landschaftsarchitektur. Denn sie ist jene Disziplin, die all die konkurrierenden Wünsche in Planungen und Gestaltungskonzepte übersetzen muss – und zwar nicht abgeschottet im stillen Architekturbüro, sondern im Dialog mit einer fordernden, anspruchsvollen Öffentlichkeit.</p>
<h2>Mauerpark: Massenbetrieb und Sonderwünsche</h2>
<div id="attachment_17717" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://dabonline.de/wp-content/uploads/14_BearpitKaraoke_Artikel_WEB.jpg" rel="lightbox[17712]" title="Foto: Niels Elgard Larsen"><img class="size-medium wp-image-17717" title="Foto: Niels Elgard Larsen" src="http://dabonline.de/wp-content/uploads/14_BearpitKaraoke_Artikel_WEB-300x224.jpg" alt="" width="300" height="224" /></a><p class="wp-caption-text">Samstags wird das Grün zur Bühne: Mauerpark-Karaoke mit Tausenden Gästen</p></div>
<p>Wahrscheinlich hätte sich Gustav Lange nie träumen lassen, dass der von ihm geplante Mauerpark, ein gut sieben Hektar großer Grünzug zwischen den Berliner Stadtbezirken Prenzlauer Berg und Wedding, dereinst zum Geheimtipp internationaler Reiseführer avancieren würde und sich an Wochenenden dort mitunter 50.000 Menschen drängen. Der Hamburger Landschaftsarchitekt hatte Anfang der 1990er-Jahre den Auftrag erhalten, den ehemaligen Todesstreifen zwischen Ost und West in einen grünen, luftigen Park zu verwandeln. Die Anlage, im Prinzip nicht mehr als ein lang gestreckter, grasbewachsener Hang entlang einer Piste aus historischem Straßenpflaster, wurde mit schnell wachsenden Bäumen und robusten Kleingehölzen bepflanzt und mit großen Schaukeln und einem aus groben Granitquadern skizzierten Amphitheater bestückt. Ein schöner, offener Park, in dem man die Weite der von Mauern befreiten Stadt genießen kann. Theoretisch. Denn was man dort vor allem erlebt, sind die Folgen von massenhaft und selbstbewusst reklamierten Ansprüchen auf ein kleines Stück Freiraum in der großen Stadt. Damit sind nicht allein der tonnenweise anfallende Müll, die Zerstörung von Pflanzen oder die kahl gescheuerten, versteppten Rasenflächen gemeint, auf denen schon im Mai kein Gänseblümchen mehr wächst. Auch die Bedürfnisse und Vorstellungen der Nutzer und Anwohner haben die ursprüngliche Gestaltung inzwischen überformt und verändert. Hatte Architekt Lange noch einen freien, fließenden Raum mit wenigen Ruhe- und Rückzugswinkeln vor Augen, klagten die zahlreichen Nutzerparteien im Laufe der Zeit jeweils ein Stück Park für eigene Begehrlichkeiten ein. Und so gibt es auf dem Gelände nun eingezäunte Hundeauslauf– und Kinderspielflächen, Sportfelder und eine vom AlpinClub Berlin betriebene 15 Meter hohe Kletterwand, von der aus man sicher einen schönen Blick auf die Ziegen- und Schweinegatter des parkeigenen Kinderbauernhofes hat. Der von Naturköstlern aus der Nachbarschaft bewirtschaftete Kräutergarten hat jedoch aufgegeben. Vielleicht deshalb, weil sich beim Jäten im Lärm des von mehreren tausend Menschen besuchten, wöchentlich stattfindenden Mauerpark-Karaokes einfach keine Entspannung einstellen wollte?</p>
<h2>Wriezener Freiraumlabor: Demokratie an der Graswurzel</h2>
<div id="attachment_17721" class="wp-caption alignright" style="width: 235px"><a href="http://dabonline.de/wp-content/uploads/16_100m-Laufstrecke_LA-Röntz_Artikel_WEB_Artikel_WEB.jpg" rel="lightbox[17712]" title="Foto: LA Röntz"><img class="size-medium wp-image-17721" title="Foto: LA Röntz" src="http://dabonline.de/wp-content/uploads/16_100m-Laufstrecke_LA-Röntz_Artikel_WEB_Artikel_WEB-225x300.jpg" alt="" width="225" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">Auf die Plätze, fertig, los: Die Laufstrecke im Freiraumlabor wird auch für den Sportunterricht des nahegelegenen Gymnasiums genutzt.</p></div>
<p>Was den Mauerpark erst nachträglich prägte, bildete im Falle des Wriezener Freiraumlabors im Berliner Bezirk Friedrichshain gleich den Ausgangspunkt der Planung: die Erwartungen, Vorstellungen und Wünsche der Nutzer. Der Name dieses 1,8 Hektar großen Grüngeländes war Programm: Auf der räudigen Brache eines ehemaligen Güterbahnhofs entstand in einem Beteiligungsverfahren ein Park, der die Wünsche der studentisch-alternativen Nachbarschaft ebenso erfüllt wie die Hoffnungen von alteingesessenen Rentnern, jungen Familien und nahe gelegenen Kindergärten und Schulen in dem dicht bebauten Quartier.</p>
<p>Angesichts eines verschwindend geringen Budgets war die Aufgabe für die Planer vom tx-Büro für temporäre Architektur letztlich, die mehr oder weniger skurrilen Vorschläge und Ideen in einem gemeinsamen Konzept zu integrieren und dafür ein gestalterisches Passepartout zu finden. Während das zuständige Bezirksamt sich mangels finanzieller und personeller Ressourcen auf die Verwaltung des Projektes beschränkt, obliegen Pflege, Wartung und Unterhalt des Geländes den Aktivisten selbst. In dieser Freiluft-Versuchsanordnung gedeihen die Setzlinge des „grünen Klassenzimmers“, betrieben vom benachbarten Gymnasium, in Sichtweite eines BMX-Parcours, während die sich selbst überlassenen Nutzpflanzen auf dem experimentellen Fukuoka-Feld beweisen, dass auch im märkischen Sand mehr wächst als Kartoffeln. Nur aus der Idee eines „Freifunkhains“, der die Parkbesucher kostenlos mit WLAN-Zugang versorgen sollte, ist am Ende nichts geworden.</p>
<p>Das Projekt, das mit seinem abenteuerlichen Ansatz auch in das Förderprogramm für Experimentellen Wohn- und Städtebau (EXWOST) aufgenommen wurde, bezeichnet die Architektin Ines-Ulrike Rudolph vom verantwortlichen tx-Büro für temporäre Architektur im Rückblick als gelungene Sache: „Da ist zusammen mit den beteiligten Initiativen ein neuer Freiraum für das Viertel entstanden, der als Sport- und Spielgelände, als Garten- und Vereinsland und als sozialer Treffpunkt genutzt wird.“</p>
<p>Zugleich wird am Freiraumlabor auch deutlich, zu welchen beruflichen Kompromissen Planer heute bereit sein müssen. Die finanziell ausgezehrten Kommunen sind zwar schnell bereit, auf ungenutzten Flächen öffentliches Grün auszuweisen, doch die entsprechenden Haushaltsmittel reichen kaum für den Unterhalt der schon bestehenden Grünanlagen. Kosten dürfen die neuen Freiräume daher nur wenig. Landschaftsarchitekten können sich unter solchen Voraussetzungen entweder für die Planung einer anspruchslosen, pflegeleichten Anlage entscheiden, oder sie stellen sich – weniger als kreative Entwerfer als vielmehr in der Funktion eines Beraters und Koordinators – in den Dienst von Initiativen und Anwohnergruppen, die sich die Beschaffenheit ihrer Grünanlagen und Parks nicht vorschreiben lassen wollen – weder von Behörden noch von Fachplanern. In dieser basisdemokratisch organisierten Eroberung von Freiräumen für eine gemeinschaftliche Nutzung kommt den Landschaftsarchitekten die manchmal undankbare Rolle zu, den Mangel an Geld mit einem Überschuss an Wünschen und Ideen der Nutzer in eine Balance zu bringen.</p>
<h2>Tempelhofer Freiheit: Viele Pioniere und große Pläne</h2>
<div id="attachment_17725" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://dabonline.de/wp-content/uploads/17_Freizeit-auf-der-Tempelhofer-Freiheit_Artikel_WEB.jpg" rel="lightbox[17712]" title="Foto: Andreas Labes/ Grün Berlin "><img class="size-medium wp-image-17725" title="Foto: Andreas Labes/ Grün Berlin " src="http://dabonline.de/wp-content/uploads/17_Freizeit-auf-der-Tempelhofer-Freiheit_Artikel_WEB-300x199.jpg" alt="" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Drachensteigen auf dem Flugfeld: Die Tempelhofer Freiheit ist das bekannteste neue Parkprojekt der Hauptstadt.</p></div>
<p>Dass sich auch aufwendige Planungsvorhaben mit den manchmal exzentrischen Ideen von kleinen Initiativen und Einzelaktivisten verbinden lassen, beweist die Umwandlung des 2008 stillgelegten Berliner Flughafens Tempelhof. Auf Deutschlands wohl spektakulärster Brache soll es gelingen, große bauliche Entwicklungsvorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung mit der Entwicklung eines riesigen innerstädtischen Parkareals zu verbinden, in dem so verrückte wie belebende Nutzungen wie eine interaktive Minigolf-Bahn, biodynamische Gemüsehochbeete oder ein Trainingsplatz für den derzeit angesagten Mannschaftssport namens Jugger einen Platz bekommen.</p>
<p>Doch der Reihe nach. Schon lange vor der Öffnung des ehemaligen Flugfeldes für das Publikum im Mai gab es viele, die nicht nur über die leere Landebahn spazieren wollten, sondern mit eigenen Ideen und Vorschlägen für die Nutzung des riesigen Areals auf den Plan traten. Die einen wollten mehr Sportflächen, die anderen etwas Platz für ihre Urban-Gardening-Projekte, während die Schulen und Kindergärten der Umgebung auf ein paar Quadratmeter für einen Schulgarten oder ein Blumenbeet hofften.</p>
<p>Bürgerbeteiligung hin, Bürgerbeteiligung her &#8211; wie sollten die Partikularinteressen von Hobbyimkern, Gemüsegärtnern, Minigolf-Spielern oder Kite-Skatern angemessen in einem Entwicklungsprozess berücksichtigt werden, für den ein ­internationaler Planungswettbewerb ausgerufen war und an dessen Ende neue Stadtteile, eine Landesbibliothek und ­Gewerbestandorte rund um einen Park entstehen sollten?</p>
<p>In Berlin mit seiner ausgeprägten Kultur der Zwischennutzung fand man eine Lösung: Die zahlreichen Initiativen und ­Interessengruppen wurden einfach Teil des Ganzen. Und an dieser Stelle kommt wieder Ines-Ulrike Rudolph ins Spiel, die nach ihrer erfolgreichen Arbeit im Wriezener Freiraumlabor nun auch für die gut 300-mal so große „Tempelhofer Freiheit“ zuständig ist.</p>
<p>Die mit allen Wassern der Bürgerbeteiligung gewaschene Landschaftsarchitektin betreut hier die sogenannten Pionierfelder, jene Parzellen, die auf dem Lageplan des ehemaligen Flughafens an den Rändern des zukünftigen Parks liegen und temporären oder Zwischennutzungen dienen: Garten-Projekte aller Art, ein Segway-Verleih, Sport- und Spielflächen, Freiluft-Shiatsu-Massagen und Meditationsangebote. „Allen, die sich mit ihren Projekten bei uns um ein Pionierfeld bewerben, ist klar, dass es sich um eine Zwischennutzung auf künftigem Bauland handelt und sie deshalb mobil bleiben müssen“, erklärt Ines-Ulrike Rudolph. Deshalb wird das Gemüse in transportablen Hochbeeten angebaut, deshalb gibt es nur Bauwagen oder Container und keine Gebäude, und deshalb wirkt auch alles so provisorisch zusammengeschustert.</p>
<p>Doch die Pioniere sind mehr als nur Platzhalter, die den entstehenden Park bis zu seiner Fertigstellung ein bisschen mit Farbe und Leben füllen. „Das Ganze ist auch ein Experiment, in dem neue Formen städtischen Lebens und der gemeinschaftlichen Nutzung ausprobiert werden“, so Rudolph. Sie sucht zusammen mit den Fachleuten der verantwortlichen Behörde nach Ideen, die zu den sechs Leitbildthemen passen, nach denen das Großprojekt Tempelhof entwickelt werden soll: Dialog der Religionen, Sport und Gesundheit, Wissen und Lernen, Bühne des Neuen, Integration der Quartiere, saubere Zukunftstechnologien. Das Interesse am Mitmachen in Tempelhof ist groß. In den beiden abgeschlossenen Verfahren standen jeweils etwa 130 Projekte zur Auswahl, 22 wurden mittlerweile realisiert.</p>
<p>Landschaftsplanerische oder gestalterische Kriterien bei der Konzeption und Umsetzung der Pionierprojekte gibt es allerdings nicht. „Anfangs wurde überlegt, ob wenigstens die Container alle in einer Farbe sein sollten“, sagt Ines-Ulrike Rudolph. „Doch dann haben wir uns darauf geeinigt, keine Regeln aufzustellen.“  Ein Frei-Raum eben.</p>
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		<title>Ein Markt in vielen Nischen</title>
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		<pubDate>Tue, 01 May 2012 22:39:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cornelia.doerries</dc:creator>
				<category><![CDATA[Architektur+Raum]]></category>
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		<category><![CDATA[DAB 05/12]]></category>
		<category><![CDATA[Privatgärten]]></category>
		<category><![CDATA[slider]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Landschaftsarchitektin Brigitte Röde vor gut 25 Jahren begann, waren Privatgärten noch Privatsache.  <a href="http://dabonline.de/2012/05/02/ein-markt-in-vielen-nischen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #5981ad;">Es sah fast so aus, als hätte die Gartenarchitektur ihr Privatkundengeschäft verloren. Doch mit der neuen Lust am Garten wächst auch die Nachfrage nach professioneller Gestaltung</span></strong></p>
<p>Er besetzt im großen Bereich der Landschafts- und Freiraumplanung eine kleine, dafür umso feinere Nische: der Privatgarten. Es gibt in Deutschland nur wenige Planer, die sich dieser Bauaufgabe widmen. Bei Gartenarchitektur rechnet man hierzulande eher in Hektar als in Quadratmetern und denkt dabei vor allem an städtische Parks und Grünanlagen. Dabei gehört die Gestaltung von privaten Gärten zu den vornehmen, klassischen Aufgaben dieser Disziplin; sie ist ja auch daraus hervorgegangen.</p>
<p>Die Kölner Landschaftsarchitektin Brigitte Röde gründete ihr Büro vor 25 Jahren und arbeitet heute fast ausschließlich für private Auftraggeber. „Ja, es ist innerhalb der Disziplin ein kleiner Bereich“, sagt sie. „Aber das Interesse an professioneller Gartenplanung wächst. War es anfangs nur die Planung von Gärten, umfassen die Projekte heute alles von der Bepflanzung über die Lichtplanung bis hin zur Möblierung.“ Über mangelnde Nachfrage kann sie nicht klagen: Sie plant längst nicht mehr nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland. Aus einer Nische wird ein Markt &#8211; dazu drei Beispiele von Brigitte Röde.</p>
<h2>Garten in Hanglage, Schwelm</h2>
<div id="attachment_17752" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://dabonline.de/wp-content/uploads/26_Garten-in-Hanglage-5-Brigitte-Röde_Artikel_WEB.jpg" rel="lightbox[17750]" title="Foto: Brigitte Röde"><img class="size-medium wp-image-17752" title="Foto: Brigitte Röde" src="http://dabonline.de/wp-content/uploads/26_Garten-in-Hanglage-5-Brigitte-Röde_Artikel_WEB-300x199.jpg" alt="" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Steil und ausgezeichnet: Der Garten im bergischen Schwelm wurde im Rahmen des Landschaftsarchitekturpreises 2012 für seine Gestaltung gewürdigt.</p></div>
<p>Der Garten in Schwelm macht seiner geografischen Lage alle Ehre. Denn während Höhenunterschiede von 16 Metern im Bergischen Land nichts Ungewöhnliches sind, gibt es hierzulande sicher nur wenige Gärten, die ihre Hanglage auf so anmutige Weise in eine Tugend verwandeln. Das Projekt ist zugleich ein gutes Beispiel dafür, wie eine recht strenge Architektur, die gewiss auch der problematischen Topografie geschuldet ist, zur Grundlage einer bunten Lebendigkeit werden kann. Auf den 1.280 Quadratmetern wechseln sich großzügig bemessene Pflanz- und Rasenflächen ab; eine steile Treppe aus Grauwackeblöcken endet an einem Sitzplatz, der den Gipfel des Gartens markiert. Das Gelände wird über Natursteinmauern abgefangen, die ein ebenerdiges Geviert einfassen. Dort ist dann sogar noch Platz für einen kleinen Pool mit Holzdeck. Rhododendron, Hortensien und Waldrandstauden sorgen für üppige Blütenpracht. Und die Bewohner stehen immer wieder vor der schwierigen Entscheidung, ob sie nach getaner Arbeit ihren Garten von der Terrasse gegenüber dem bewachsenen Hang aus bewundern sollen oder auf der Bank inmitten des Grüns.</p>
<h2>Reihenhausgarten, Bergisch Gladbach</h2>
<div id="attachment_17754" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://dabonline.de/wp-content/uploads/26_Reihenhausgarten-1-Brigitte-Röde_Artikel_WEB.jpg" rel="lightbox[17750]" title="Foto: Brigitte Röde"><img class="size-medium wp-image-17754" title="Foto: Brigitte Röde" src="http://dabonline.de/wp-content/uploads/26_Reihenhausgarten-1-Brigitte-Röde_Artikel_WEB-300x202.jpg" alt="" width="300" height="202" /></a><p class="wp-caption-text">Klein und idyllisch: Der Reihenhausgarten widerlegt das Vorurteil, ein 60- Quadratmeter-Streifen könne nur als Handtuch aus Gras gestaltet werden.</p></div>
<p>Die Geschichte des Reihenhausgartens in Bergisch Gladbach begann mit einer Kaufentscheidung. Denn die heutigen Nutzer wollten das dazugehörende Reihenhaus nur dann erwerben, wenn sich aus den gerade einmal 60 Quadratmetern Garten etwas machen ließe. Die Gartenarchitektin kam, sah und nickte – und dann wurde das Haus gekauft. Nun wartet es mit einem rückwärtigen Miniaturidyll auf, das über jeden Verdacht des Reihenhaus-Spießertums mit Gartenzwerg und Maschendrahtzaun erhaben ist. Geschickt geplant, verbindet eine Holztreppe die überraschend großzügige Terrasse mit einem tiefer gelegenen Patio. Sitzen und verweilen kann man überall, sei es auf den Sonnenliegen auf dem Holzdeck, oder neben dem bewachsenen Wasserbecken. Auf kleinstem Raum verschwenden sich Nelkenwurz und Akelei, Liliengewächse und Sonnenhut in Farbe und Duft, und eine berankte Pergola spendet nicht nur Schatten, sondern verbindet den Garten auch mit dem Wohnhaus.</p>
<h2>Poolgarten, Köln-Junkersdorf</h2>
<div id="attachment_17751" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://dabonline.de/wp-content/uploads/27_Poolgarten-3-Brigitte-Röde_Artikel_WEB.jpg" rel="lightbox[17750]" title="Foto: Brigitte Röde"><img class="size-medium wp-image-17751" title="Foto: Brigitte Röde" src="http://dabonline.de/wp-content/uploads/27_Poolgarten-3-Brigitte-Röde_Artikel_WEB-300x199.jpg" alt="" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Rheinisch und mediterran: Wenn die Gartenbesitzerin aus Spanien kommt, sind Palmen auch in Köln-Junkersdorf erlaubt.</p></div>
<p>Palmen in Köln-Junkersdorf? Wer sich so etwas traut, muss mit Stirnrunzeln rechnen, zumal unter Kollegen. Dabei haben die subtropischen Gewächse einen fast sentimentalen Grund: Dieser Garten gehört einer gebürtigen Spanierin. Und für sie ist ein Garten ohne Palmen einfach kein Garten. Viele Gestaltungselemente auf den 660 Quadratmetern erinnern an ihre Heimat. Die klaren Linien, die pointiert platzierten schlanken Gehölze und die flächige Bepflanzung mit blütenreichen Arten sorgen für die berühmten mediterranen Momente, und selbstverständlich darf auch ein Pool nicht fehlen. In diesem Teil des Gartens wird gespielt, gebadet und getobt. Es gibt aber an der vorderen Gebäudeseite auch einen ruhigen, von Baumkronen überdachten Hofbereich mit einem ruhenden Wasserbassin. Er ist eine Art Logenplatz in der Abendsonne, an dem man von Spanien träumen oder einfach Köln genießen kann.</p>
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		<title>Weimarer   Wettbewerb</title>
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		<pubDate>Tue, 01 May 2012 22:38:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cornelia.doerries</dc:creator>
				<category><![CDATA[Namen+Nachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Bauhaus]]></category>
		<category><![CDATA[DAB 05/12]]></category>

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		<description><![CDATA[Dem Neubau des Bauhaus-Museums in Weimar galt Deutschlands größter offener Wettbewerb der vergangenen Jahre mit 536 qualifizierten Teilnehmern und 27 Entwürfen in der zweiten Phase. Doch einen Sieger kürte die Jury nicht. Als Grund nennen Kenner nicht etwa mangelnde Qualität der Entwürfe, sondern schwer vereinbare Wünsche an Städtebau, Architektur und Funktionalität des Gebäudes. Bis Juni sollen die vier Träger zweiter und dritter Preise ihre Entwürfe überarbeiten; dann wird in einem VOF-Verfahren entschieden. Noch im Rennen sind Johann Bierkandt aus Landau, &#8230; <a href="http://dabonline.de/2012/05/02/weimarer-wettbewerb/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dem Neubau des Bauhaus-Museums in Weimar galt Deutschlands größter offener Wettbewerb der vergangenen Jahre mit 536 qualifizierten Teilnehmern und 27 Entwürfen in der zweiten Phase. Doch einen Sieger kürte die Jury nicht. Als Grund nennen Kenner nicht etwa mangelnde Qualität der Entwürfe, sondern schwer vereinbare Wünsche an Städtebau, Architektur und Funktionalität des Gebäudes. Bis Juni sollen die vier Träger zweiter und dritter Preise ihre Entwürfe überarbeiten; dann wird in einem VOF-Verfahren entschieden. Noch im Rennen sind Johann Bierkandt aus Landau, HKR aus Köln, Heike Hanada aus Weimar mit Benedict Tonon aus Berlin sowie Daniela Bergmann aus Rotterdam. Nicht ins Ergebnis einfließen wird wohl ein alternativer „Volkswettbewerb“, den der Weimarer Ästhetik-Professor Olaf Weber ausrief. Hier hatten Bürger genau vier Tage Zeit, um ihre Ideen einzureichen.</p>
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		<title>Glück fürs Gewerbe</title>
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		<pubDate>Tue, 01 May 2012 22:34:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cornelia.doerries</dc:creator>
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		<category><![CDATA[DAB 05/12]]></category>

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		<description><![CDATA[Industriebauten sind gestalterisch meist wenig ambitioniert. Zu den wohltuenden Ausnahmen zählt der neue Gewerbehof München-Laim von bogevischs buero. Er ist das Ergebnis einer Ausschreibung von 2007 mit 135 Bewerbern, von denen neun mit Entwürfen beauftragt wurden. Der Gewerbehof dient kleinen und jungen Unternehmen und besticht vor allem durch seine aparte, für den Bautyp anspruchsvolle Fassade, eine halb transparente Hülle aus leicht weiß mattierten Industrieguss-Glasscheiben. Die Vermieterin bewirbt ihn allerdings nicht mit seiner Architektur, sondern mit Gewerbehof-typischen Qualitäten wie „mit Gabelstaplern &#8230; <a href="http://dabonline.de/2012/05/02/gluck-furs-gewerbe/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://dabonline.de/wp-content/uploads/07_Gewerbehof-Laim01_Artikel_WEB.jpg" rel="lightbox[17693]" title="Foto: Michael Heinrich"><img class="alignleft size-medium wp-image-17695" title="Foto: Michael Heinrich" src="http://dabonline.de/wp-content/uploads/07_Gewerbehof-Laim01_Artikel_WEB-300x199.jpg" alt="" width="300" height="199" /></a>Industriebauten sind gestalterisch meist wenig ambitioniert. Zu den wohltuenden Ausnahmen zählt der neue Gewerbehof München-Laim von bogevischs buero. Er ist das Ergebnis einer Ausschreibung von 2007 mit 135 Bewerbern, von denen neun mit Entwürfen beauftragt wurden. Der Gewerbehof dient kleinen und jungen Unternehmen und besticht vor allem durch seine aparte, für den Bautyp anspruchsvolle Fassade, eine halb transparente Hülle aus leicht weiß mattierten Industrieguss-Glasscheiben. Die Vermieterin bewirbt ihn allerdings nicht mit seiner Architektur, sondern mit Gewerbehof-typischen Qualitäten wie „mit Gabelstaplern befahrbaren Fluren und leistungsstarken Lastenaufzügen“.</p>
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		<title>Regelungsbedarf und Regelungspläne</title>
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		<pubDate>Tue, 01 May 2012 22:33:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cornelia.doerries</dc:creator>
				<category><![CDATA[Büro+Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[DAB 05/12]]></category>
		<category><![CDATA[HOAI]]></category>
		<category><![CDATA[Regelungsbedarf]]></category>

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		<description><![CDATA[Folgerungen aus dem BGH-Urteil zur Brandschutzplanung vom 26.1.2012 <a href="http://dabonline.de/2012/05/02/regelungsbedarf-und-regelungsplane/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="color: #5981ad;">Folgerungen aus dem BGH-Urteil </span></strong><em>Text: Holger Matuschak</em></p>
<p>Auch wenn gleich im ersten amtlichen Leitsatz des Urteils die „Brandschutzplanung“ als zentrales Thema eingeführt wird, hat gerade dieser Begriff in der bisherigen Diskussion häufig mehr verwirrt als zur Klärung beigetragen. In der <a id="17836" type="post" href="http://dabonline.de/2012/05/02/brandschutz-%e2%80%93-gratis-oder-honorarpflichtig/#">aktuellen Entscheidung des BGH</a> geht es im Wesentlichen sowieso eher um die Abgrenzung von Grundleistungen und hinzutretenden oder isolierten Besonderen Leistungen. Folgerichtig wird im dritten Leitsatz ausdrücklich festgestellt, es bleibe offen, ob und unter welchen Voraussetzungen im Allgemeinen eine Qualifizierung von Leistungen des Brandschutzes auch als isolierte Besondere Leistung möglich sei.<br />
Was die Voraussetzungen eines Honoraranspruchs für (hinzutretende) Besondere Leistungen angeht, so war für das Gericht das Schriftformerfordernis des § 5 Abs. 4 in der Vorgängerfassung der HOAI mitentscheidend. Gerade die Unterscheidung von verschiedenen Arten der Besonderen Leistungen sowie das Schriftformerfordernis waren tatsächlich Probleme der alten HOAI. In der seit dem 18. August 2009 geltenden neuen Fassung der HOAI hat sich diese Unterscheidung erledigt. Die neue HOAI differenziert nur zwischen Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind (§ 3 Abs. 2 HOAI), und Besonderen Leistungen, deren Honorar frei vereinbart werden kann (§ 3 Abs. 3 HOAI). Ein Schriftformerfordernis besteht nicht mehr.<br />
Gleichwohl finden sich in der Begründung des Urteils interessante Hinweise zum Thema „Brandschutzplanungen“. Bei allen kontroversen Diskussionen über die Vergütung von Architektenleistungen im Zusammenhang mit dem Brandschutz war in der Vergangenheit stets und grundsätzlich unstreitig, dass die bloße Beachtung und Einhaltung der einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorgaben der Länder bei der Gebäudeplanung zur vertragsgemäßen Erfüllung der Grundleistungen gehört. Zu­zustimmen ist dem BGH, dass jeder Architekt in der konstruktiven Gebäudeplanung auch die Anforderungen der jeweiligen Landesbau­ordnung an den Brandschutz berücksichtigen muss – neben städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen und landschaftsökologischen Anforderungen. Für diese standardmäßige Berücksichtigung wurde bislang von Architekten kaum jemals ein Zusatzhonorar gefordert, weshalb der vom BGH zu entscheidende Sachverhalt in diesem Punkt überrascht. Denn dabei ging es vordringlich darum, dass die nach der Landesbauordnung erforderlichen Abstände für den Brandüberschlag von Gebäude zu Gebäude mit der vom Architekten vorliegenden Planung nicht erreicht werden konnten.<br />
In der Urteilsbegründung räumt der BGH ein, dass es sich bei bestimmten Leistungen im Zusammenhang mit Brandschutzanforderungen um solche handelt, deren „Erbringung besondere fachkenntnisübergreifende Kenntnisse des baulichen, anlagentechnischen und betrieblich-organisatorischen Brandschutzes und zum Teil auch eine besondere Qualifikation oder Nachweisberechtigung“ nach der jeweiligen Landesbauordnung erfordern kann. Hier stelle sich sehr wohl die Frage, ob insoweit sich nicht bereits eine eigenständige Leistung entwickelt habe, die dann auch – ­unabhängig von dem Planungshonorar für die üblichen Grundleistungen – separat honorarrechtlich zu beurteilen sei. Genau diese Abgrenzung entspricht den in der Fachliteratur entwickelten und dokumentierten Grundsätzen (vgl. Quack, Deutsches Architektenblatt 2011, S. 32 ff.; Quack/Seifert, Baurecht 2011, S. 915 ff.) und ist im Übrigen inzwischen auch in die Überlegungen zur erneuten Novellierung der HOAI eingeflossen. Dort wird im Abschlussbericht zur Evaluierung (Link unter www.DABonline.de/tag/HOAI-Novelle) mit überwiegendem Konsens der an der Diskussion Beteiligten eine den Brandschutz ausdrücklich betreffende Besondere Leistung zur Aufnahme in die HOAI vorgeschlagen: „Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der jeweiligen Landesbauordnung“.</p>
<p><em>Dr. Holger Matuschak ist stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses der Bundesarchitektenkammer</em></p>
<p><strong><span style="color: #5981ad;"><br />
</span></strong></p>
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		<title>Erfreuliches vom Wohnungsbau</title>
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		<pubDate>Tue, 01 May 2012 22:32:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>cornelia.doerries</dc:creator>
				<category><![CDATA[Namen+Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[In der jüngsten Umfrage des Münchener ifo-Instituts schätzten freischaffende Architekten ihre Aussichten für die nächsten Monate besser ein als zuvor. Der Anteil derer, die mit einer „eher günstigeren“ Auftragsentwicklung rechnen, stieg von 12 auf 16 Prozent. Zugleich sank der Anteil der Pessimisten von 19 auf 15 Prozent. Ihre gegenwärtige Lage bezeichneten 34 Prozent der Architekten als gut, dagegen 23 Prozent als schlecht. Besonders erfreulich war die Entwicklung im Wohnungsbau, vor allem bei Mehrfamilienhäusern: Im letzten Vierteljahr 2012 kamen mehr Aufträge &#8230; <a href="http://dabonline.de/2012/05/02/erfreuliches-vom-wohnungsbau/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der jüngsten Umfrage des Münchener ifo-Instituts schätzten freischaffende Architekten ihre Aussichten für die nächsten Monate besser ein als zuvor. Der Anteil derer, die mit einer „eher günstigeren“ Auftragsentwicklung rechnen, stieg von 12 auf 16 Prozent. Zugleich sank der Anteil der Pessimisten von 19 auf 15 Prozent. Ihre gegenwärtige Lage bezeichneten 34 Prozent der Architekten als gut, dagegen 23 Prozent als schlecht. Besonders erfreulich war die Entwicklung im Wohnungsbau, vor allem bei Mehrfamilienhäusern: Im letzten Vierteljahr 2012 kamen mehr Aufträge herein als in allen Quartalen der 14 Jahre zuvor. Auch der Einfamilienhausbau wuchs  deutlich. Im Gewerbebau gab es nach einem deutlichen Rückgang im Sommer und Herbst 2011 nunmehr wieder einen deutlichen Anstieg bei den Aufträgen. Nur im öffentlichen Bau kamen in den westdeutschen Bundesländern weniger Aufträge herein – im Osten jedoch mehr als zuvor. Insgesamt stieg das geschützte Bauvolumen aus den neu abgeschlossenen Verträgen im vierten Quartal 2011 um fast 50 Prozent. Die Aufträge reichten am Jahresanfang für durchschnittlich genau sechs Monate.</p>
<p><em>Text: Erich Gluch, ifo-Institut</em></p>
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