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Richterhammer aus dunklem Holz
Nachbarschutz

Starke Nachbarn

Das Bundesverwaltungsgericht hat bei Abweichungen von Bebauungsplänen die Rechte von Nachbarn gestärkt.

Planungsrecht

Privilegierte Vorhaben im Außenbereich: In Ausnahmefällen nur mit Bebauungsplan

Unter Umständen müssen auch Vorhaben ein Bauleitverfahren durchlaufen, die an sich im Außenbereich privilegiert sind. So ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und in dem wissenschaftlichen Schrifttum anerkannt, dass – über den Gesetzeswortlaut des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB hinaus – in Ausnahmefällen einem nach dieser Bestimmung im Außenbereich privilegierten Vorhaben die Erforderlichkeit einer vorhergehenden förmlichen Bauleitplanung als „unbenannter“ öffentlicher Belang entgegengehalten werden kann.

Recht

Toleranzen im Bebauungsplan

Architekten stöhnen oft über Vorschriften im Bebauungsplan. Doch Ausnahmen und Befreiungen sind möglich.

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