DABonline | Deutsches Architektenblatt
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Haftung

Auf Risiko gespielt

Beauftragt der Bauherr ein wirtschaftlich instabiles Unternehmen, kann trotzdem der Architekt haften

Recht

Kontrolle ist besser

Wer eine Planung von einem anderen Architekten übernimmt, kann für dessen Fehler mithaften. Aber auch der Bauherr trägt Verantwortung.

DABstandpunkt

Ein erster, wichtiger Schritt

Nach langen Diskussionen haben Bundestag und Bundesrat eine Reform des Bauvertragsrechts beschlossen, die Anfang 2018 in Kraft treten wird.

Recht

Falsche Form

Die GmbH & Co. KG soll die Haftung begrenzen. Aber sie ist keine geeignete Rechtsform für Architekturbüros.

Politik

Lasten gerechter verteilen!

Die Prämien für die Haftpflichtversicherung steigen. Die Architektenkammern engagieren sich für eine Reform

Recht

Tücken des Gewerbes

Architekten erschließen zunehmend auch gewerbliche Betätigungsfelder. Das hat Folgen für den Berufsstatus, für Haftung und Steuerpflicht.

Recht

Gefällig hereingefallen

Immer wieder sollen Architekten und Ingenieure Planungsleistungen als „Gefälligkeit“ erbringen. Doch auch wer ohne Auftrag und Bezahlung plant, haftet oft für Mängel.

Recht

Recht aktuell

Urteile zu Solaranlagen, zum Weiterverkauf von Plänen, zu Honoraransprüchen und Architektenverträgen

Recht

Verschlimmbessert

Wenn Bauherren oder -unternehmer eigene Pläne vorlegen, müssen Architekten diese prüfen. Sonst droht bei Mängeln Schadenersatz

Schwerpunkt: Gefahr

Architektur als Risikogeschäft

Die Hebammen waren als erster freier Berufsstand durch untragbare Haftpflichtprämien bedroht. Der frühere Bundesrichter Stefan Leupertz warnt

Schwerpunkt: Gefahr

Lösung: Alle sollen einzahlen

Das Thema Haftpflicht ist seit längerer Zeit bei freien Berufsständen im Focus. Eine Zusammenfassung der aktuellen Situation für Architekten.

Recht

Angeschwärzt

Wenn bei einem Auftrag Schwarzgeldzahlungen vereinbart werden, drohen dem Architekten hohe Haftungsrisiken

Recht: Haftung

Keine Schuld an fremden Fehlern

Wer vom Bauherrn Pläne mit nicht erkennbaren Mängeln erhält, haftet nicht für daraus resultierende Schäden

Foto: René Müller
Haftpflicht

Hoffnung bei der Haftung

Die Aussichten sind gut, dass Architekten in dieser Wahlperiode bei der Haftpflicht entlastet werden. Wolfgang Riehle, Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg, hat darüber für die Kammern mit Bundesregierung, Versicherungen und Bauwirtschaft verhandelt

Recht

Unsichere Bank

Landschaftsplaner müssen gewissenhaft prüfen, ob die vorgesehenen Parkbänke auch brauch- und haltbar sind. Andernfalls können sie haftbar gemacht werden, wenn die Bänke rasch verrotten.

Schadenshaftung

Einschalig nonchalant

Versuchen Architekten und Bauträger die allgemein anerkannten Regeln der Technik aus Kostengründen zu unterlaufen, dann haften beide für Schäden

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