Stark in späten Phasen
Es gibt Architekten, die freiwillig aufs Entwerfen verzichten – und sich ganz auf Ausschreibung, Baumanagement und Überwachung konzentrieren
Es gibt Architekten, die freiwillig aufs Entwerfen verzichten – und sich ganz auf Ausschreibung, Baumanagement und Überwachung konzentrieren
Die Reformkommission Großprojekte gibt Empfehlungen – und Schlussfolgerungen für Architekten zu Großprojekten. Zehn Tipps für gutes Gelingen.
Zwischen Freianlagen und Ingenieurbauwerken sowie Verkehrsanlagen stellen sich in der HOAI-Praxis viele Fragen. Das DAB hat die Antworten
Freianlagen im Bestand: Praktische Hinweise zu den neuen HOAI-Regelungen zum Download
Per Gerichtsentscheid: Wer als Architekt Fachplanerleistungen übernimmt, kann sein Honorar auch auf Basis der hiermit verbundenen Kosten berechnen.
Wer mit dem Bauherrn mehr als den HOAI-Mindestsatz vereinbart, muss das sofort schriftlich fixieren. Kommt es erst später in den Vertrag, gilt es nicht.
Die HOAI 2013 hat die Koordination und Integration von Planungsbeiträgen in der Leistungsphase 5 neu definiert. Sie kann sich zeitlich bis in die Ausführung erstrecken
Wenn der Bauherr vereinbarte Leistungen nicht abruft, muss er oft trotzdem Honorar zahlen
Die HOAI 2013 definiert Grundleistungen im Verhältnis von Architekt und Fachplaner. Das bringt neue Pflichten und Verantwortlichkeiten ab Leistungsphase 2 mit sich.
Die EU-Kommission will die HOAI abschaffen. BAK-Präsidentin Ettinger-Brinckmann erklärt den Widerstand. Mit Link zur Online-Petition
EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ein
RA Erik Budiner und Architekt Georg Brechensbauer geben Praxishinweise zur Umsetzung der BGH-Entscheidung zu Stufenverträgen.
Auch für die Planung provisorischer Schul-Container macht die HOAI Vorgaben. Die Wichtigste: Es zählen die Neuherstellungskosten, nicht die Kosten der manchmal nur kurzen Miete
Die Bundesregierung denkt daran, die VOF als eigenständiges Regelwerk abzuschaffen. Das klingt für manche Architekten zuerst nach einer guten Nachricht, doch Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, ist da anderer Meinung.
Bei sogenannten Stufenverträgen ist jeweils die HOAI-Fassung anzuwenden, die bei Vereinbarung des Einzelvertrags gilt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden
Die Grenzen zwischen honorarloser Akquisition und vertraglicher Tätigkeit sind oft unklar. Im Zweifelsfall muss der Architekt beweisen, dass ihm Geld zusteht.
Was ein Architekt in einem Projekt zu leisten hat, regelt der jeweilige Vertrag oder das Vertragsrecht – aber meist nicht die HOAI.
Wer dem Bauherrn falsche Auskünfte zur Genehmigungsfähigkeit eines Hauses gibt, haftet für die daraus folgenden Schäden – bis hin zum Abriss.
In Deutschland wird kräftig gebaut. Barbara Ettinger-Brinckmann über Chancen und Herausforderungen für den Berufsstand.
Architekten haben in manchen Fällen auch ohne schriftlichen Vertrag einen Anspruch auf Honorar.
Das sogenannte Baukostenvereinbarungsmodell wurde jüngst überprüft. Die Richter stellten fest, dass es von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage nicht gedeckt und damit unwirksam ist.
Wenn sich nach Abschluss eines Stufenvertrags die HOAI ändert und danach weitere Stufen beauftragt werden, gilt die neue Honorarordnung. Das bestätigt ein Oberlandesgericht – und mahnt die Bundesregierung, dass auch für sie die Gesetze gelten müssen
Die neue HOAI verlangt für zahlreiche Vereinbarungen die Schriftform. Das schafft Probleme
Oft ändern sich Leistungsumfang und Leistungsziel während der Laufzeit des Vertrags – und damit das Honorar. Dies muss schriftlich fixiert werden
Ob für einen Vertrag die alte oder neue HOAI gilt, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Kompliziert wird es bei Stufenverträgen, in denen der Auftrag nach und nach erteilt wird.
Die HOAI 2013 beschreibt viele von Architekten geforderte Tätigkeiten neu
Die neue HOAI erfordert mehr schriftliche Vereinbarungen. Eine Übersicht.
Die neue HOAI ist am 17.7. durch Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Sie gilt für alle ab diesem Datum abgeschlossenen Verträge
Den Text der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen finden Sie hier zum Download