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Recht

Tief bleibt oft tief

Wer eine zu niedrige Honorarzone vereinbart, hat nicht unbedingt Anspruch, sie nachträglich höher zu stufen.

Kammer-Umfrage

Gehaltvolle Fragen

Angestellte Architekten arbeiten nur noch gut zur Hälfte in Architekturbüros. Dies und viel mehr ergibt die jüngste Umfrage der Kammern

Recht

Hängepartie

Wenn der Bauherr vereinbarte Leistungen nicht abruft, muss er oft trotzdem Honorar zahlen

Koordinieren und integrieren

Die HOAI 2013 definiert Grundleistungen im Verhältnis von Architekt und Fachplaner. Das bringt neue Pflichten und Verantwortlichkeiten ab Leistungsphase 2 mit sich.

Recht

Angewandte Kunst

RA Erik Budiner und Architekt Georg Brechensbauer geben Praxishinweise zur Umsetzung der BGH-Entscheidung zu Stufenverträgen.

Schwerpunkt: Wissen

Temporärer Bau – festes Honorar

Auch für die Planung provisorischer Schul-Container macht die HOAI Vorgaben. Die Wichtigste: Es zählen die Neuherstellungskosten, nicht die Kosten der manchmal nur kurzen Miete

Recht

Oft kopiert, nie honoriert

Wer Nebenkosten für Plankopien, Telefon, Porto, Fahrten und anderes nicht selbst tragen will, muss entweder mit dem Bauherrn früh eine Pauschale verabreden. Oder er muss mühsam jede Ausgabe einzeln dokumentieren.

Recht

Verzug nicht vergessen

Zahlt der Bauherr das Honorar verspätet, muss er Verzugszinsen zahlen – aber nur, wenn ihn Architekten daran erinnern.

Recht

Herber Schlag zum Abschlag

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs müssen Abschlagszahlungen früher versteuert werden. Es drohen dauerhafte Liquiditätsnachteile für freiberuflich arbeitende Architekten und Bauingenieure.

Recht

Eine glatte 4

Weiterführende Schulen fallen in die Honorarzone IV – auch nach der neuen HOAI.

HOAI 2013

Fußweg zum Honorar

Verkehrsanlagen als Bestandteil von Freianlagen sind unabhängig von der Zuordnung des Gesamtprojekts auf der Grundlage der Objektliste der Anlage 11 der HOAI 2013 gesondert zu betrachten.§ 38 HOAI Absatz 2 führt aus, dass die Kosten für den Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen für Grundleistungen bei Freianlagen nicht anrechenbar sind – mit Ausnahme der Kosten für die Oberflächenbefestigung. Diese Regelungen führen in der in der Praxis zu nicht geringen Unstimmigkeiten.

Honorarvereinbarungen

Mini-Honorar bleibt Mini-Honorar

Honorarvereinbarungen unter den HOAI-Mindestsätzen sind nach einem Gerichtsurteil nachträglich schwerer anzufechten

Urteile

Für fast alles verantwortlich

Wie umfassend die Haftpflicht von Architekten ist, zeigen aktuelle Urteile. Sie müssen selbst Tatsachen mitteilen, die ihnen später zur Last gelegt werden können

Recht

Abgerechnet wird am Schluss

Was beim Schreiben der Honorarrechnung zu beachten ist: Fristen, Formvorschriften, Teilleistungen und der Sonderfall des gekündigten Vertrags.

Honorarrecht und Urheber

Ich bin ein Star…

Bauherren versuchen, alle Kostenrisiken auf Architekten abzuwälzen. Beim Vertragsabschluss ist daher Vorsicht geboten

Urteile

Risiko im Rathaus

Ein Architektenvertrag mit Gemeinden, egal ob mündlich oder schriftlich vereinbart, taugt erst dann als Honorargrundlage, wenn zusätzlich bestimmte formale Anforderungen erfüllt und Genehmigungen erteilt sind.

Urteile

Kein Minimum überm Maximum

Nach einer Entscheidung des BGH genügt es, wenn bei den Leistungen unterhalb des Tafelhöchstwerts die Mindestsätze eingehalten sind. Leistungsteile mit anrechenbaren Kosten oberhalb der Honorartabelle können dagegen völlig frei vereinbart werden.

Honorar

Die Summe zählt

In einem Vertrag über unterschied­liche Planungsleistungen muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs der Honorar-Mindestsatz für das ­Gesamtpaket eingehalten werden.

Honorare

Mindestsatz auch für Subplaner

Wer mit einem Generalplaner jahrelang Verträge unterhalb der HOAI-Sätze abschließt, kann nach einem aktuellen Urteil später häufig doch deren Mindestsatz beanspruchen.

Peter Fischer, Andreas T.C. Krüger

Honorar und Vertrag beim Bauen im Bestand

Das vom Bund Deutscher Innenarchitekten herausgegebene Buch gibt einem umfassenden Überblick zu Honorar und Vertrag beim Bauen im Bestand.

Die Überprüfung der unternehmerischen Baupreiskalkulation im Rahmen von Nachtragsangeboten ist eine Besondere Leistung und keine Grundleistung nach der HOAI. Das Honorar kann frei vereinbart werden

Nachtragsangebote und Prüfungshonorar

Die Überprüfung der unternehmerischen Baupreiskalkulation im Rahmen von Nachtragsangeboten ist eine Besondere Leistung und keine Grundleistung nach der HOAI. Das Honorar kann frei vereinbart werden

Nachtragshonorare

Kostenanschlag: künftig statisch

Der Bundesgerichtshof hält die Fortschreibung des Kostenanschlags zum Zwecke der Anpassung der Honorargrundlage für unzulässig

Honorar

Nachtragsangebote und Prüfungshonorar

Die Überprüfung der unternehmerischen Baupreiskalkulation im Rahmen von Nachtragsangeboten ist eine Besondere Leistung und keine Grundleistung nach der HOAI. Das Honorar kann frei vereinbart werden.

HOAI

Aufwand im Bestand

Neubau und Bestandsarbeit – ein Vergleich des Arbeitsumfangs für typische Tätigkeiten

Zeithonorare

Gründlich rechnen

Zeithonorare sind in der neuen HOAI nicht mehr geregelt. Das zwingt zur professionellen Kalkulation von Stundensätzen

HOAI 2009

Das Honorar für Mehrfachplanungen

Die Regeln der neuen HOAI für die Honorierung von Planungen, die auf Veranlassung des Bauherrn geändert oder mehrfach verwendet werden.

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