Zinsen – mehr als nur Peanuts!
Zinsen auf offene Honoraransprüche sollte sich kein Architekt entgehen lassen. Ab wann und bei welchen Rechnungen ein Anspruch besteht.
Zinsen auf offene Honoraransprüche sollte sich kein Architekt entgehen lassen. Ab wann und bei welchen Rechnungen ein Anspruch besteht.
Wer den Bauherrn nachweisbar und umfassend über einen Planungsmangel aufklärt, haftet ausnahmsweise nicht dafür.
Der Bauherr kann einen Vertrag frei kündigen. Doch zahlen muss er trotzdem: wieviel, hängt auch vom Architektenvertrag ab.
Eine abgeschlossene Genehmigungsplanung kann der Planer schon vor der Baugenehmigung vom Bauherrn abnehmen lassen.
Architekturbüros mit weniger als zwanzig Beschäftigten brauchen keinen Datenschutzbeauftragten mehr. Andere Regel sind trotzdem zu beachten.
Akuter Fachkräftemangel auch bei Sachverständigen: Längere Verfahrenslaufzeiten treffen Justiz, Unternehmer und Verbraucher
Die Berufsbezeichnung „Architekt“ ist geschützt. Ebenso der Begriff „Architektur“, auch in Fremdsprachen. Ein aktuelles Urteil untermauert das
Welche Pflichtangaben Architekturbüros in E-Mails und im Website-Impressum haben sollten
Der EuGH schreibt eine Arbeitszeiterfassung vor. Das verunsichert auch Architekturbüros
Ein Urteil stärkt die Rechte von Künstlern und Architekten, wenn ihre Werke zerstört werden sollen
Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht können sich widersprechen. Tipps und Beispiele, wie sie in Einklang gebracht werden können
Vorsicht ist geboten, wenn Architekten Änderungen freigeben und Aufträge unterzeichnen
Die Baukostenobergrenzen in den Vertragsmustern der Bundesbauverwaltung sind ungerecht aber rechtens
Eine Gewährleistungsfrist kann sich „verlängern“, wenn Mängel bekannt waren. Doch solche Arglist ist schwer nachzuweisen
Zur Vergabe von Planungsleistungen und zur Gestaltung von Verträgen wurde ein Erlass verfasst
Über Vergütung für entwurfliche Lösungen und Referenzvorgaben, u.a. zu BIM
Worauf Architekten achten sollten, wenn sie Fotos herstellen und veröffentlichen möchten
Für die Vergabe von Planungsleistungen bleibt es auch nach dem EuGH-Urteil beim Grundsatz des Leistungswettbewerbs
Welche Auswirkungen das EuGH-Urteil auf laufende Honorarklagen hat? Je nach Einzelfall gar keine oder gravierende
Qualitätssicherung durch verbindliche Honorarsätze ist möglich, hätte aber konsequenter umgesetzt werden müssen
In Zukunft muss ein ruinöser Preiswettbewerb verhindert und der Wert unserer Arbeit noch deutlicher gemacht werden
EuGH: verbindliche Mindest- und Höchstsätze unzulässig. Antworten der BAK auf die wichtigsten Fragen
Das Bundesverwaltungsgericht hat bei Abweichungen von Bebauungsplänen die Rechte von Nachbarn gestärkt.
Beauftragt der Bauherr ein wirtschaftlich instabiles Unternehmen, kann trotzdem der Architekt haften
Wann ein Privatunternehmen per Zuschuss zum öffentlichen Auftraggeber wird
Stundenlohnarbeiten müssen klar vereinbart und umgehend dokumentiert werden
Wer mit Verbrauchern Verträge abschließt, sollte dies nur im eigenen Büro tun. Sonst kann der Verbraucher widerrufen, der Architekt erhält dann kein Honorar
Wie Architekten reagieren sollten, wenn ihr Bauherr eine rechtswidrige Ausführung wünscht
Die EU-Kommission hält die deutsche Praxis zur Ermittlung des Auftragswertes für EU-rechtswidrig