DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Rubriken

Services

Menü schließen

Rubriken

Services

Statue einer Justizia mit Waage
Offene Rechnungen

Zinsen – mehr als nur Peanuts!

Zinsen auf offene Honoraransprüche sollte sich kein Architekt entgehen lassen. Ab wann und bei welchen Rechnungen ein Anspruch besteht.

Statue einer Justizia mit Waage
Genehmigungsplanung

Vor Baugenehmigung abgenommen

Eine abgeschlossene Genehmigungsplanung kann der Planer schon vor der Baugenehmigung vom Bauherrn abnehmen lassen.

Gutachter nimmt ein Haus unter die Lupe
Studie

Sachverständige gesucht

Akuter Fachkräftemangel auch bei Sachverständigen: Längere Verfahrenslaufzeiten treffen Justiz, Unternehmer und Verbraucher

Statue einer Justizia mit Waage
Berufsbezeichnungen

„Architektur“ nur mit Architekt

Die Berufsbezeichnung „Architekt“ ist geschützt. Ebenso der Begriff „Architektur“, auch in Fremdsprachen. Ein aktuelles Urteil untermauert das

Statue einer Justizia mit Waage
Website und E-Mails

Angeben ist Pflicht

Welche Pflichtangaben Architekturbüros in E-Mails und im Website-Impressum haben sollten

Statue einer Justizia mit Waage
Arbeitszeiterfassung

Revival der Stechuhr?

Der EuGH schreibt eine Arbeitszeiterfassung vor. Das verunsichert auch Architektur­büros

Statue einer Justizia mit Waage
Recht

Widerspruch oder Ergänzung?

Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht können sich widersprechen. Tipps und Beispiele, wie sie in Einklang gebracht werden können

Statue einer Justizia mit Waage
Urteil

Obergrenzen rechtens

Die Baukostenobergrenzen in den Vertragsmustern der Bundesbauverwaltung sind ungerecht aber rechtens

Richterhammer aus dunklem Holz
Recht

Arglistig verschwiegen

Eine Gewährleistungsfrist kann sich „verlängern“, wenn Mängel bekannt waren. Doch solche Arglist ist schwer nachzuweisen

Statue einer Justizia mit Waage
Architektenverträge

Bund reagiert auf HOAI-Urteil

Zur Vergabe von Planungsleistungen und zur ­Gestaltung von Verträgen wurde ein Erlass verfasst

Statue einer Justizia mit Waage
HOAI-Urteil

Leistung bleibt Leistung

Für die Vergabe von Planungsleistungen bleibt es auch nach dem EuGH-Urteil beim Grundsatz des Leistungswettbewerbs

HOAI-Urteil

Mindestsatz wie üblich?

Welche Auswirkungen das EuGH-Urteil auf laufende Honorarklagen hat? Je nach Einzelfall gar keine oder gravierende

HOAI-Urteil

Rechtliche Erstauswertung

Qualitätssicherung durch verbindliche Honorarsätze ist möglich, hätte aber konsequenter umgesetzt werden müssen

Kommentar

Es lebe die HOAI!

In Zukunft muss ein ruinöser Preiswettbewerb verhindert und der Wert unserer Arbeit noch deutlicher gemacht werden

Statue einer Justizia mit Waage
HOAI-Urteil

FAQ zum HOAI-Urteil des EuGH

EuGH: verbindliche Mindest- und Höchstsätze unzulässig. Antworten der BAK auf die wichtigsten Fragen

Richterhammer aus dunklem Holz
Nachbarschutz

Starke Nachbarn

Das Bundesverwaltungsgericht hat bei Abweichungen von Bebauungsplänen die Rechte von Nachbarn gestärkt.

Haftung

Auf Risiko gespielt

Beauftragt der Bauherr ein wirtschaftlich instabiles Unternehmen, kann trotzdem der Architekt haften

Statue einer Justizia mit Waage
Vergaberecht

Plötzlich öffentlich

Wann ein Privatunternehmen per Zuschuss zum öffentlichen Auftraggeber wird

Stundenlohn

Wertvolle Stunden

Stundenlohnarbeiten müssen klar vereinbart und umgehend dokumentiert werden

Statue einer Justizia mit Waage
Verbraucherverträge

Vorsicht mit Verbrauchern

Wer mit Verbrauchern Verträge abschließt, ­sollte dies nur im eigenen Büro tun. Sonst kann der Verbraucher widerrufen, der Architekt ­erhält dann kein Honorar

Kommentar

Neuer Angriff

Die EU-Kommission hält die deutsche Praxis zur Ermittlung des Auftragswertes für EU-rechtswidrig

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.
Anzeige