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Statue einer Justizia mit Waage
Recht

GU-Vergaben nur ausnahmsweise

Öffentliche Ausschreibungen sollten getrennt nach Art oder Fachgebiet erfolgen. Ausnahmen müssen begründet werden.

Vergabeverfahren

Elektronisch, anonym, transparent

Nicht alles muss bei der Vergabe jetzt elektronisch sein und nur das Honorar zu verhandeln, ist problematisch. Einige Hinweise

Statue einer Justizia mit Waage
HOAI-Urteil

Leistung bleibt Leistung

Für die Vergabe von Planungsleistungen bleibt es auch nach dem EuGH-Urteil beim Grundsatz des Leistungswettbewerbs

Statue einer Justizia mit Waage
Vergaberecht

Plötzlich öffentlich

Wann ein Privatunternehmen per Zuschuss zum öffentlichen Auftraggeber wird

Vergaberecht

Nachfordern oder Ausschluss

Welche Unterlagen dürfen in Vergabeverfahren nachgefordert werden und welche fehlenden Angaben führen zu einem Ausschluss?

Vergaberecht

Vertragsverletzungsverfahren Vergaberecht

Die EU-Kommission hält § 3 Abs. 7 Satz 2 VGV, wonach zur Ermittlung des Auftragswertes nur gleichartige Planungsleistungen zusammen zu rechnen sind, für EU-rechtswidrig

Mitwirkung des Architekten

Vergabe mit Aufgabenteilung

Welche Aufgaben Architekten und Bauherren bei der Vergabe haben, was für öffentliche Auftraggeber gilt und was „Mitwirkung“ bedeutet

Recht

Nur noch digital

Die öffentliche Auftragsvergabe und die Kommunikation dazu finden bald weitgehend digital statt. Es gelten aber einige Ausnahmen.

Recht

Baurecht mitgestalten

Was auf dem Baugerichtstag empfohlen wird, dient anschließend als Richtschnur. 2018 war ein voller Erfolg für die Architektenschaft

Recht

Erst rügen, dann klagen

Nur wer ein Vergabeverfahren schon vor der Entscheidung gerügt hat, hat später Aussicht auf eine erfolgreiche Klage. Wie das funktioniert.

Recht

Richtig rügen

Architekten sollten Verstöße gegen Vergabevorschriften frühzeitig rügen, um ihre Rechte zu wahren. Dabei sind Fristen wichtiger als die Form.

Recht

Vorsicht bei der Vergabe

Um nicht EU-weit auszuschreiben, werden Planungsaufträge oft gesplittet. In manchen Fällen ist aber eine Aufaddierung richtig.

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