DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt

Zu sehr geliebt?

Nie sahen unsere Altstädte so proper aus wie heute. Und doch sind viele gefährdet: Kommerz, Tourismus und Musealisierung drohen die einen zu sterilisieren. Den anderen fehlen Bewohner und Geld für die nötige Pflege.


8 Min.

Altstädte

Was in Frankfurt, Dresden, Melsungen und Hildesheim passiert.


2 Min.

Alles Banane

Der Mensch stammt vom Affen ab – was man Architekturlaien immer wieder anmerkt.


2 Min.

Engagement lohnt!

Aktive Mitarbeit in der Kammer bringt neue Impulse.


3 Min.

Keine richtige Gegend

Von Berlins historischem Zentrum ist fast nichts geblieben. Jetzt wird die Altstadt in einem langen Prozess neu entdeckt.


11 Min.

Guter Rat

Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten ist gute Beratung wichtig – von Kammern und von professionellen Problemlösern.


8 Min.

Aus fünf werden 30 Jahre – Haftungs­verlängerung durch Arglist

Sich arglistig zu verhalten, ist für den Architekten äußerst problematisch, weil sich dadurch die Verjährungsfristen für Mängelansprüche von fünf auf bis zu 30 Jahre verlängern. Dabei reicht den Gerichten im Einzelfall der Beweis des ersten Anscheins, um dem bauüberwachenden Architekten eine Pflichtverletzung nachzuweisen.


18 Min.

Auftragsumfang geändert – Honorarvereinbarung nicht

Wird erst nach dem Abschluss des Architektenvertrags über den Umfang eines Bauprojekts entschieden, dann gilt ein anfangs für jeden Auftragsteil vereinbartes Pauschalhonorar auch für spätere Teile.


5 Min.

Viel Durchblick

Geklebte Fenster schaffen neue konstruktive Freiheiten. Doch ihr Einbau verlangt umfassende Kenntnisse.


6 Min.

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.