Nachtragsangebote und Prüfungshonorar
Die Überprüfung der unternehmerischen Baupreiskalkulation im Rahmen von Nachtragsangeboten ist eine Besondere Leistung und keine Grundleistung nach der HOAI. Das Honorar kann frei vereinbart werden
Die Überprüfung der unternehmerischen Baupreiskalkulation im Rahmen von Nachtragsangeboten ist eine Besondere Leistung und keine Grundleistung nach der HOAI. Das Honorar kann frei vereinbart werden
Wir sind reich an Baudenkmalen, aber es sei zugegeben: Manche erscheinen uns im Arbeitsalltag zunächst lästig. Wo Denkmalschutz wirkt, sind zeitgenössische Gestaltung, Funktionalität, Ökonomie und auch Ökologie häufig nur eingeschränkt umsetzbar.
Das Airrail am Frankfurter Flughafen ist Deutschlands größtes privates Bauprojekt. Es liegt im Schnittpunkt aller Verkehrswege, bietet aber auch Ruhe
Wer Teile der Bauüberwachung unterlässt, zu der er verpflichtet war, muss hierüber den Bauherrn aufklären. Sonst droht noch Jahre später Schadenersatz
Der Bundesgerichtshof hält die Fortschreibung des Kostenanschlags zum Zwecke der Anpassung der Honorargrundlage für unzulässig