DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt
Der Lichteinfall hängt von der Fläche des Oberlichtes und der Schachtlänge ab (k4-Wert). Quelle: Interferenz

Helles vom Himmel

Erhellend: Oberlicht-Innovationen verbinden hohe Tageslichtausbeute mit verschiedenen Zusatzfunktionen und lassen sich an die jeweilige Raumsituation anpassen.


4 Min.

Cooler Boden

Wie man mit einer konventionellen Fußbodenheizung auch Räume kühlen kann, zeigt das System des Stuttgarter Ingenieurs Peter Behr.


6 Min.

Blick nach innen

Die Novellierung des Baugesetzbuches dient der gedeihlichen Weiterentwicklung der Innenstädte.


9 Min.
Foto: Photo Tourist

Neues Leben in L.A.

Los Angeles, die Hochburg der Autokultur, besinnt sich auf seine verschüttete Geschichte als Stadt der Flaneure und des öffentlichen Nahverkehrs.


8 Min.

Maßstabsgetreu inszeniert: Ein Golfclubhaus von Mies, das nie gebaut wurde

Für seine Heimatstadt Krefeld hat Mies van der Rohe 1930 ein Golfclubhaus entworfen. Weil das Vorhaben nie umgesetzt wurde, hat ein Verein die Pläne nun in einem begehbaren Architekturmodell maßstabsgetreu inszeniert. Die Ausstellung „MIES 1:1 Das Golfclub Projekt“ (bis 27. Oktober) ist mit einem Golfturnier für Architekten verbunden.


2 Min.

Tapetenwechsel in erdbebengefährdeten Gebieten

Ein Glasfasergewebe, das wie eine Tapete auf die Wand gebracht wird, soll in erdbebengefährdeten Gebieten Leben retten. Die starke Tapete verzögert oder verhindert gar das Herausbrechen von Mauerwerksteilen und verteilt Schwingungsenergie auf die gesamte Wandfläche, ergaben Tests.


1 Min.

Was ist neu in der HOAI?

Die neue HOAI ist am 17.7. durch Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Sie gilt für alle ab diesem Datum abgeschlossenen Verträge


15 Min.

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.