DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt
Zurück Umweltkriterien

Ausschreibungs-Hilfe

Wie Umweltkriterien in Ausschreibungstexten rechtssicher formuliert werden, erläutert Diana Fischer, Inhaberin des Ingenieurbüros Fischer.

23.04.20189 Min. 1 Kommentar schreiben

Von Diana Fischer

Der Ruf nach „nachhaltigen“ Gebäuden wird immer lauter – Hilfestellungen zur Umsetzung dieser Forderung in öffentlichen Ausschreibungen gibt es hingegen kaum. Für ausschreibende Architekten bedeutet dies oftmals eine große Unsicherheit bei der rechtssicheren Formulierung von umweltbezogenen Anforderungen an Gebäude und Bauprodukte. Im Vordergrund steht dabei die Frage, welche Umwelteigenschaften und Nachweise bei der umweltorientierten Vergabe öffentlicher Aufträge, dem sogenannten „Green Public Procurement“ (GPP), verlangt werden dürfen, ohne gegen die allgemeinen Vergabegrundsätze der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz zu verstoßen.

Die Einbeziehung von umwelt- und gesundheitsrelevanten Aspekten in den Vergabeprozess ist schon lange möglich. Allerdings waren rechtliche Fragen, insbesondere bei Bauaufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte, nicht abschließend geklärt. Dies hatte zur Folge, dass bei Bauaufträgen in der Regel der Beschaffungspreis als einziges Kriterium herangezogen wurde und auch heute noch wird.

Die EU hat diese Problematik erkannt und die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialstandards bei der umfassenden Novellierung des Vergaberechts 2014 vereinfacht. Zudem können die durch ein Bauvorhaben verursachten Lebenszykluskosten seit der Vergaberechtsnovellierung, die seit dem Frühjahr 2016 in deutsches Recht umgesetzt wurde, stärker berücksichtigt werden. Dies ermöglicht der öffentlichen Hand, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und eine führende Rolle bei der Verringerung von Umweltbelastungen einzunehmen.

Bislang gibt es kaum rechtliche Anforderungen, Kriterien in Bezug auf die Umweltfreundlichkeit von Bauprodukten und Gebäuden in öffentlichen Ausschreibungen zu formulieren. Einzig das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) schreibt in § 45 vor, dass Behörden des Bundes und ähnliche Stellen bei Bauvorhaben prüfen müssen, ob und in welchem Umfang Produkte eingesetzt werden können, die zu weniger und schadstoffärmeren Abfällen führen, aus recycelten Abfällen bzw. wiederverwendeten Materialien bestehen sowie wiederverwendbar oder gut verwertbar sind. Darüber hinaus ist es den ausschreibenden Stellen freigestellt, in Bezug zum Auftragsgegenstand stehende Umweltkriterien festzulegen.

1 Gedanke zu „Ausschreibungs-Hilfe

Schreibe einen Kommentar