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Neuer Angriff

Die EU-Kommission hält die deutsche Praxis, wonach zur Ermittlung des Auftragswertes nur gleichartige Planungsleistungen zusammen zu rechnen sind, für EU-rechtswidrig

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel – auch in der Berufspolitik. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen die verbindlichen Sätze der HOAI ist noch nicht (ganz) abgeschlossen, da beschäftigt uns bereits das nächste. Diesmal greift die EU-Kommission § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung an. Ralf Niebergall hat dies im Kommentar des Aprilhefts bereits angesprochen. Die Regelung sieht vor, dass Planungsleistungen für die Bestimmung des Auftragswertes nur dann zusammenzurechnen sind, wenn sie gleichartig sind. Nach herkömmlichem Verständnis sind Objektplanung und die jeweiligen Fachplanungen nicht gleichartig, ihre Honorare können getrennt berechnet werden. Relevant ist dies für die Frage, wann der sogenannte Schwellenwert (derzeit 221.000 Euro) erreicht wird, ab dem EU-weit auszuschreiben ist (siehe www.DABonline.de/go/VGV). Würden alle Planungsleistungen zusammengerechnet, wäre dieser Wert voraussichtlich sehr oft überschritten und die öffentlichen Vergaben in diesem Bereich würden den Regeln der EU-weiten Vergabe unterliegen. Die EU-Kommission beklagt seit Langem die in Deutschland angeblich überdurchschnittlich vielen Vergaben von Planungsleistungen im Unterschwellenbereich. Die Herkunft dieser Erkenntnis bleibt, wie leider oft bei der Kommission, im Dunkeln. Und es kann bezweifelt werden, dass insoweit überhaupt Vergleiche mit anderen EU-Mitgliedstaaten gezogen werden können.

Aber, so könnte man fragen, was ist so schlimm daran, wenn vermehrt EU-weit ausgeschrieben werden müsste? Wollen wir den (internationalen) Wettbewerb verhindern? Wollen wir den deutschen Markt vor ausländischen Anbietern abschotten? Nein, natürlich nicht. Schließlich sind gerade wir der Berufsstand, der sich für mehr Wettbewerb, nämlich Planungswettbewerbe, einsetzt. Doch ebenso wie die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI in der Realität keinen Architekten oder Stadtplaner daran hindern, sich in Deutschland niederzulassen, würden zusätzliche EU-weite Ausschreibungen von Planungsleistungen auch nicht zu einer vermehrten Beteiligung ausländischer Planerinnen und Planer führen. Dies zeigen schon die Ergebnisse der derzeitigen EU-weiten Ausschreibungen.

Was wären stattdessen die Folgen? Voraussichtlich eine weitere Erosion der bewährten Strukturen in Deutschland. Die Kommunen als bei Weitem wichtigste öffentliche Auftraggeber sind mit EU-weiten Ausschreibungen bereits jetzt oft überfordert. Was läge näher, als vermehrt auf Generalplaner oder gar Generalübernehmer zurückzugreifen? Die kommunalen Spitzenverbände haben diese mögliche Folge gegenüber dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium bereits sehr deutlich gemacht. Deshalb kämpft auch die BAK zusammen mit den Länderkammern, der Bundesingenieurkammer, dem AHO und allen anderen Planerorganisationen dafür, die EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen nicht zum Fetisch zu erheben. Denn viele kleinere Planerbüros können den damit verbundenen erheblichen Aufwand nicht bewältigen, wenn sie überhaupt noch eine Chance erhalten, ein Angebot abzugeben. Die Erfahrung lehrt, dass die öffentlichen Auftraggeber die Hürden hoch legen, um die Anzahl der Angebote und damit Arbeitsaufwand und Einspruchsrisiken zu begrenzen.

Wir wollen die kleinen und mittleren Büros schützen und den beruflichen Nachwuchs mit seinen innovativen Ideen fördern! Nicht zuletzt zum Nutzen auch von Gesellschaft und Wirtschaftsstabilität. Deshalb setzen wir uns bei Bundeswirtschaftsminister Altmaier, bei Manfred Weber, dem Spitzenkandidaten der EVP für die Wahl des EU-Parlamentes, und bei allen anderen politischen Entscheidungsträgern dafür ein, weiterhin für den Erhalt der derzeitigen Regelung in Deutschland zu kämpfen und „am Ball zu bleiben“.

Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer

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