Ab dem 27. November müssen Architektinnen und Architekten ihre Rechnungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern des Bundes in elektronischer Form ausstellen und übermitteln. Ausgenommen sind unter anderem Rechnungen, die nach Erfüllung eines Direktauftrags bis zu einem Betrag von 1.000 Euro gestellt werden. Eine Rechnung ist elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung des Dokuments ermöglicht. Ein PDF genügt nicht.
Mehr Hinweise bieten www.e-rechnung-bund.de für die Bundesebene und www.xoev.de/de/xrechnung für die Landesebene.
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