Von Cathrin Urbanek
Günstiger Wohnungsbau, umfassender Klimaschutz, schnelle Digitalisierung. In gebaute Qualität muss investiert werden und dazu sollen auch in der nächsten Legislaturperiode umfangreiche Fördermittel fließen. Deutlich wird: Mit der fortschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft, Kultur und Alltag, den ersten spürbaren Auswirkungen des Klimawandels und angesichts demographischer und sozialer Ungleichentwicklungen wandelt sich das Verständnis für unsere gebaute Umwelt. Doch haben die Parteien die richtigen Ansätze für eine echte Bauwende?
Die Forderung, dass nachhaltiges Planen und Bauen zur Chef- oder Chefinnensache erklärt werden muss, steht im Zentrum der Fragen, die die Bundesarchitektenkammer in Abstimmung mit 17 weiteren Verbänden der planenden Berufe den sechs Bundestagsfraktionen im Frühsommer gestellt hat. Die politischen Stellschrauben Anreiz und Ordnungsrecht sind alte Bekannte, die Antworten allgemein. Aber es gibt auch neue Ideen.
Alle Fragen und Antworten im Original gibt es auf der Seite der Bundesarchitektenkammer mit praktischer Auswahlfunktion nach Parteien.
Live Talk zur Bundestagswahl auf DABonline
Die baupolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen haben außerdem im Live-Talk darüber gesprochen, wie sie die Bauwende gestalten wollen. Die Online-Veranstaltung vom 2. September können Sie noch nachträglich ansehen.
- Stadtentwicklung, Bodenpolitik, Wohnen
- Klimaschutz, Resilienz und Innenentwicklung
- Planungsqualität sichern
- Vergabe qualitätsorientiert gestalten
- Ein eigenes Bauministerium
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Stadtentwicklung, Bodenpolitik, Wohnen
Die Bedeutung integrierter Stadtentwicklung bestätigen die Parteien in Ihren Antworten zu Fragen nach einer sozialen Bodenpolitik oder der Umsetzung von bezahlbarem Wohnraum. Alle Fraktionen, außer der AfD, beschreiben ausführlich ihre Pläne für mehr Wohnungsbau und mehr Bauland. Doch diese Ressource in Stadt und Land ist endlich, Bodenpreise steigen rasant. Baupolitik wird daher eng mit Mobilitäts- und Versorgungsfragen verknüpft.
Für die Stärkung gemischter und durchgrünter Quartiere wollen die GRÜNEN die Städtebauförderung ausbauen, die Nutzungsmischung im Urbanen Gebiet erhöhen, passiven Lärmschutz ermöglichen, in Kerngebieten grundsätzlich Wohnnutzung zulassen und die Festsetzungsmöglichkeiten für kleinteiliges Gewerbe ausweiten. Das Recht auf Wohnen soll im Grundgesetz verankert werden, ein drei Milliarden Euro starkes Bundesprogramm „Neue Wohngemeinnützigkeit“ aufgelegt und neue Bauflächen über ein „Hunderttausend-Dächer-und-Häuser-Programm“ aktiviert werden. Die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrsflächen muss bis 2030 auf null reduziert oder kompensiert werden.
Auch die SPD setzt sich für den Ausbau der Städtebauförderung ein, damit Quartiere sozial gemischt und lebendig bleiben. Stadtentwicklung ist originäre Aufgabe der Städte und Gemeinden, darf nicht dem Markt überlassen werden, der planungsrechtliche Instrumentenkasten im Baulandmobilisierungsgesetz soll eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik fördern. Um Spekulation mit Grund und Boden einzudämmen, müssen unverdiente Wertsteigerungen, die durch Leistungen der Allgemeinheit entstanden sind, der Gesellschaft wieder zugeführt werden.
DIE LINKE will ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach Wiener Vorbild auflegen, das jährlich zehn Milliarden Euro in den sozialen, gemeinnützigen sowie in den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau investiert. Außerdem ein Antispekulationsgesetz sowie ein Bodensicherungsgesetz umsetzen, um die Privatisierung öffentlichen Immobilieneigentums zu stoppen. Sie mahnt den Leerstand in ländlichen Regionen an und will Regionalpolitik konsequent auf die Belebung von Innenstädten und Dorfkernen ausrichten – für mehr Gebäudesanierung, ein verbessertes Wohnumfeld, den barrierefreien Umbau. Die Städtebauförderung des Bundes muss den Ausbau kommunaler und digitaler Infrastrukturen sowie die Förderung nachhaltiger Mobilität ermöglichen und den ÖPNV bis 2030 verdoppeln.
Die CDU/CSU denkt Stadt und Land als Einheit für strategische Entwicklungsperspektiven, die bei der Strukturförderung nicht gegeneinander ausgespielt, sondern ganzheitlich vernetzt werden müssen. Sie setzt auf Regionalbudgets ohne thematische und organisatorische Vorgaben, um Platz für neue Ideen und pragmatische Lösungen vor Ort zu schaffen. Die CDU/CSU will Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und die Anzahl der Bauvorschriften signifikant verringern. Sozialer Wohnungsbau soll ebenso gefördert werden wir die Eigentumsbildung oder Mietkaufmodelle.
Die FDP hebt die Bedeutung privater und privatwirtschaftlicher Akteure für Städte und Gemeinden hervor. Damit Planen und Bauen günstiger und schneller möglich wird und somit mehr Wohnungen entstehen können, soll ein Baukosten-TÜV bessere Regelungen ermitteln und kostentreibende Normen verhindern. Selbst genutztes Wohneigentum soll steuerlich entlastet werden. Die FDP sieht in einer Reform der Gemeindefinanzen Chancen für mehr Freiräume in den Kommunen und schlägt ein Bundesentschuldungsprogramm für überlastete Gemeinden vor. Auch die FDP setzt auf Dächer und fordert die Bauministerkonferenz zu einer Entbürokratisierung des Dachausbaus und der Dachaufstockung inklusive geeigneter Förderprogramme auf.
Die AfD will die Eigentumsquote signifikant erhöhen. Leitbild ist die polyzentrische Stadt und der lebenswerte, fußläufige, familienfreundliche Stadtteil. Bei der Weiterentwicklung bestehender Siedlungen und der notwendigen Inanspruchnahme von Flächen setzt die AfD auf schonende Landnutzung in Eigenverantwortung der Regionen und Kommunen. Die EU, Bund und Land sollen weniger regulierend in die kommunale Selbstverwaltung und die Gestaltungsmöglichkeiten der Regionen eingreifen. Die AfD fordert einen grundlegenden Politikwechsel, um sowohl die Landflucht als auch die Verstädterung unseres Landes umzukehren.
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Klimaschutz, Resilienz und Innenentwicklung
Damit Leben, Arbeiten und Wirtschaften spätestens ab 2045 keine negativen Auswirkungen mehr auf unser Klima hat, wollen CDU/CSU, FDP, SPD, LINKE und GRÜNE klimaschädliches Verhalten über Steuern und Umlagen bepreisen, klimafreundliche Maßnahmen fördern sowie Umbau vor Neubau privilegieren. Um Städte klimaresilient umbauen und eine Nachverdichtung der Innenstädte ohne erhebliche Mehrbedarfe an zusätzlichen Flächenversiegelungen umsetzen zu können, dreht sich alles um die dreifache Innenentwicklung für mehr Kompaktheit, mehr Grünraum und nachhaltige Mobilitätskonzepte. Auch hier gibt es große Schnittmengen innerhalb allgemeiner Absichtserklärungen, bei der Ausgestaltung des Verkehrs gehen die Haltungen erwartungsgemäß auseinander.
Die CDU/CSU schlägt ein eigenständiges Programm für die grüne und blaue Stadtinfrastruktur vor. Stadtgestaltung muss auf Klimaanpassung und Widerstandsfähigkeit gegen die Erderwärmung ausgerichtet sein, Dach- und Fassadenbegrünung sollen helfen. Die CDU/CSU will die Anzahl der Bauvorschriften signifikant verringern und das Baulandmobilisierungsgesetz hinsichtlich einer Beschleunigung von Planungsprozessen weiterentwickeln. Sie sieht Chancen für die Kommunen in der Förderung von Nachverdichtung und Brachlandentwicklung bei Ausbau des Radverkehrs und des ÖPNV. Auch der Bau neuer Umgehungstraßen bleibt auf der Agenda, denn „weniger Staus bedeuten mehr Klimaschutz“.
Leitbild und zugleich Zukunftsaufgabe ist für die SPD die dichte, gemischte und kompakte Stadt der kurzen Wege. Sie fordert mehr Tempo vor allem im Ausbau der Infrastruktur und benennt Planungsbeschleunigung als eine der zentralen Aufgaben für die kommende Legislaturperiode. Die Städtebauförderungsprogramme mit Rekordfinanzierung in Höhe von insgesamt 790 Mio. Euro sowie einer Fördervoraussetzung Klimawandel/Klimaanpassung spielen die Hauptrolle bei der Schaffung widerstandsfähiger Städte. Grüne Infrastruktur, Bodenentsiegelung, Flächenrecycling und klimafreundliche Mobilität sind wesentliche Teile der Förderstrategien. Die SPD erachtet eine verlässliche Finanz- und Personalausstattung als entscheidend für die Umsetzung zukunftsfähiger Konzepte.
Die FDP will ein Baulücken- und Potentialflächenkataster einführen. Auf dessen Grundlage können die Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten konkrete Zeit- und Maßnahmenpläne zur Bebauung dieser Flächen entwickeln. Hindernisse bei der Wiederverwertung von Brachflächen sind konsequent zu beseitigen.
Die FDP will eine Novelle des Baugesetzbuchs, um den Kommunen verschiedene Instrumente für eine moderne Flächennutzungsplanung an die Hand zu geben. Im Rahmen der Städtebauförderung sollen Kommunen finanziell bei der nachhaltigen Stadtentwicklung unterstützt werden.
Für DIE LINKE ist der Bestand ein „ungehobener Schatz“ und sie will Modellprojekte für klimagerechte Nachbarschaften mit 5 Milliarden Euro im Jahr fördern. Abrisse und Ersatzneubauten sollen weitestgehend vermieden werden. DIE LINKE will in Wohnungsbau und Gebäudesanierung, ein verbessertes Wohnumfeld, altersgerechten und barrierefreien Umbau sowie den Ausbau von ÖPNV und Radverkehrsinfrastruktur investieren. Der öffentliche Raum in Städten und Dörfern muss neu aufgeteilt werden – weg vom Vorrang des Autoverkehrs und hin zu mehr Sicherheit, mehr Miteinander und Aufenthaltsqualität. Die üblicherweise für den Bau von Einfamilienhaussiedlungen an Ortsrändern genutzte Regelung zur beschleunigten Ausweisung von Bauland im Außenbereich (§ 13 b BauGB) will DIE LINKE streichen. Die Städtebauförderung soll auf zwei Milliarden Euro im Jahr erhöht werden zur Förderung grüner Infrastrukturen wie Parks, Kleingärten und Gemeinschaftsgärten.
Die AfD will sämtliche energetischen Vorgaben beim Bau streichen. Sie spricht sich für eine an den Bedürfnissen der Bürger orientierte Verkehrspolitik und eine bezahlbare individuelle Mobilität aus. Bei Umwelt- und Landschaftsschutz will sie eine starke regionale Verankerung und die Privilegierung von energieerzeugenden Anlagen soll ausgeschlossen werden.
Die GRÜNEN sehen die „regionale Daseinsvorsorge“ als Gemeinschaftsaufgabe und möchten vor allem die Kooperation zwischen Gemeinden stärken. Städtebauförderung und Regionalisierungsmittel müssen entsprechend angepasst werden. Ein umfassend geförderter ÖPNV soll in Umweltverbünden gestärkt werden, um zwischen Stadt und Umland leicht klimafreundlich mobil sein zu können. Sie befürworten kompakte und durchgrünte Siedlungsstrukturen und die Erschließung von Baugebieten in einem Umweltverbund. Dazu gehört auch die Abschaffung des § 13b BauGB (s.o.). Baurecht und BauNVO müssen eine nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege stärken. Die GRÜNEN wollen im Baurecht „städtebaulichen Missstand“ und „Unterversorgung mit Grünräumen“ als Merkmale definieren und Kennwerte für ein Mindestmaß an Grünversorgung etablieren. Außerdem wollen sie durch eine Städtebauförderung in Höhe von 800 Mio. Euro Schwammstädte und eine großräumigere Grünvernetzung stärken.
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Planungsqualität sichern
Auf die Frage nach angemessenen Honoraren und danach, ob Bauqualität gesichert werden soll, indem Planungstätigkeiten als Vorbehaltsaufgabe definiert werden (bei Architekten ist nur die Berufsbezeichnung geschützt, nicht wie bei Ärzten oder Rechtsanwälten die Berufsausübung) , antworteten die Parteien erwartungsgemäß zurückhaltend bis ausweichend. Das Argument, dass schlechte Planung langfristig Kosten erzeugt und nur Qualifizierte planen sollten, ist bei allen Parteien gesetzt.
Die CDU/CSU will prüfen, inwiefern eine angemessene Honorierung von Planungsleistungen unter Berücksichtigung des Europarechts Qualitätsstandards sicherstellen kann. Ausgehend davon sollen Anpassungen an Leistungsbilder und Tafelwerte der HOAI erfolgen.
Die GRÜNEN wollen über die Schaffung einer Vorbehaltsaufgabe „Planung“ einen offenen Dialog mit den planenden Berufen, der Bauwirtschaft und Bauindustrie sowie den Handwerkskammern führen. Die HOAI muss an die Entwicklungen und neuen Anforderungen des Planen und Bauens angepasst und eine Novellierung initiiert werden.
Die SPD verweist auf die Zuständigkeit in den Ländern: Um aus Planungsaufgaben Vorbehaltsaufgaben zu machen, müssten 16 Länderarchitektengesetze und 16 Bauordnungen geändert werden. Hier fehlt dem Bund die Gesetzgebungskompetenz. Die Wirksamkeit der neuen HOAI 2021 will die SPD beobachten. Sollte sich aus den praktischen Erfahrungen heraus die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung geben, ist eine erneute Novellierung denkbar.
Die FDP ist überzeugt, dass die Berufsgrundsätze der Architektinnen, Stadtplaner und Ingenieure die Basis für qualitätvolles Planen und Bauen ist. Architektenkammern sichern diese Qualität mit und bieten Transparenz gegenüber Dritten. Zusätzliche staatliche Eingriffe wie eine Vorbehaltsaufgabe sind deshalb aus Sicht der FDP momentan nicht erforderlich. Eine umfassende Novellierung der HOAI, über die reine Anpassung an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hinaus, wird unterstützt.
Die LINKE hat sich zur Umsetzung geeigneter Sicherungen der Planungsqualität noch keine abschließende Meinung gebildet, bestätigt aber: Bauen und Stadtentwicklung prägen die Städte und Orte auf Jahrzehnte, deshalb, aber auch aus Gründen der Sicherheit und des Umweltschutzes, sollten nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte für Planungsleistungen herangezogen werden. Zur HOAI hat sie sich deutlicher positioniert und betrachtet die Klage der EU-Kommission gegen die HOAI als Angriff auf die gesetzliche Festlegung angemessener Löhne zugunsten eines vermeintlich marktwirtschaftlichen Preiswettbewerbs und tritt für Regelungen ein, die angemessene Honorare und eine sichere finanzielle Existenz auch für kleine Planungsbüros garantiert.
Die AfD ist für eine Novellierung der HOAI offen.
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Vergabe qualitätsorientiert gestalten
Alle Parteien befürworten qualitätsorientierte Vergabeinstrumente wie Planungswettbewerbe und Konzeptvergabeverfahren. Bei letzterem wird Grund und Boden für Bebauung und andere Nutzungen nach dem besten, qualitätsvollsten Konzept zu einem festen Preis vergeben, statt nach dem höchsten Preis. Von der öffentlichen Hand fordern alle Parteien Vorbildfunktion bei der Anwendung geeigneter Verfahren. Bei Planungswettbewerben müssen auch neue, junge Architektur- und Planungsbüros einbezogen werden.
Die CDU/CSU will Kommunen, die bislang kaum Erfahrungen mit Wettbewerben oder Konzeptvergaben haben bei der Beauftragung externer Dienstleister zur Verfahrensdurchführung finanziell unterstützen und so für eine hohe Baukultur und qualitätsvolle Bestandsentwicklung in Städtebauförderungsgebieten sorgen.
Auch die FDP will Bedenken in den Kommunen nach Überforderung bei Vergabeverfahren abbauen und insbesondere kleinere Gemeindeverwaltungen bei der Durchführung von Planungswettbewerben unterstützen. Sie setzt sich dafür ein, dass die aktuelle Regelung, nach der bei Planungsleistungen nur gleichartige Leistungen zusammenzurechnen sind, erhalten bleibt. Ohne diese pragmatische Regelung werden die Wettbewerbsbedingungen zu Gunsten größerer Unternehmen beeinflusst und gerade kleinere Planungs‐ und Ingenieurbüros wären in ihrer Existenz gefährdet. Die Vergabeschwellenwerte für 2020 und 2021 sollen erhöht und Investitionen schneller umgesetzt werden.
Die SPD bestätigt, dass sich bei großen wie kleinen Bauvorhaben qualitätsorientierte Verfahren und ein Ideen-Wettstreits um die beste Lösung für städtebauliche, architektonische, baulich-konstruktive oder künstlerische Aufgaben bewähren. Wettbewerbe fördern innovative und nachhaltige Lösungen für eine zukunftsgerechte Umweltgestaltung. Die Maßgabe der zu erwartenden Kosten muss im Kontext betrachtet werden; günstiger ist nicht gleich immer besser. Bei allen Entscheidungen müssen die ökonomischen, ökologischen und sozialen Standards gleichermaßen berücksichtigt werden.
Der AfD ist der offene und freie Wettbewerb heilig. In welche Richtung diese Aussage zu interpretieren ist, bleibt unklar.
Auch für DIE LINKE sind Planungswettbewerbe und Konzeptverfahren, mit denen Kommunen Kriterien für die Entwicklung von Grundstücken im Sinne einer gemeinwohlorientierten, sozialen und ökologischen Stadtentwicklung aufstellen, eine erprobte Alternative. Sie setzt sich außerdem dafür ein, dass öffentliche Grundstücke grundsätzlich im Erbbaurecht und mit Konzeptausschreibungen vergeben werden. Durch eine Reform der Bundeshaushaltsordnung will sie dies auf Bundesebene sicherstellen. Konzeptverfahren für eine gemeinwohlorientierte Immobilienentwicklung können administrativ aufwändiger und mit beihilfe- und vergaberechtlichen Hürden konfrontiert sein. Um sowohl die Kommunen als auch Genossenschaften, gemeinnützige Träger und Initiativen beim damit verbundenen Aufwand zu unterstützen, will DIE LINKE dafür Mittel aus der Städtebauförderung investieren.
Die GRÜNEN wollen integrierte Stadtentwicklungskonzepte, energetische Quartierssanierung und kommunale Wärmepläne mit Vergabeverfahren umsetzen und eine Fördervoraussetzung an nachhaltige Kriterien knüpfen. Kommunen sollen durch Altschuldenhilfe und verbesserte Finanzausstattung entlastet werden. Beim Bundesbau setzen sie auf die konsequente Umsetzung des Prinzips „Erst Planen, dann Bauen“. Und sie fordern, die fertige Planung vor Abschluss des Bauvertrags verbindlich festzuschreiben. Dazu schlagen sie eine Überarbeitung der Vergabeordnung für neue qualitative Kriterien vor.
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Ein eigenes Bauministerium
Bauen als Ressort wurde in der Vergangenheit als praktische Verschiebemasse mal dem Umwelt-, mal dem Verkehrs- oder zuletzt dem Innenministerium zugeordnet.
Die CDU/CSU will Zuständigkeiten bündeln und Verwaltung effizient gestalten. Auch die FDP möchte bei der Querschnittsaufgabe Bauen Abstimmungsprobleme vermeiden, sich allerdings noch nicht auf den Zuschnitt der Ministerien festlegen. Die GRÜNEN streben eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Ministerien an. Die SPD will Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung in der Bundesregierung in Zukunft eine starke Stimme geben. DIE LINKE betrachtet die Wohnungs-, Verkehrs- und Stadtentwicklungspolitik als Teil sozialer Infrastrukturpolitik und damit als öffentliche Aufgabe, die ressortübergreifend sowie gemeinsam mit Ländern und Kommunen wahrgenommen werden muss. Ein bestimmter Ressortzuschnitt sei jedoch noch keine Garantie für eine kohärente und vor allem sozial-ökologisch ausgerichtete Politik. Die AfD ist offen für ein eigenes Bauministerium.
Für alle Parteien sind die Synergien, die durch eine enge Verzahnung der Kompetenzen für Planen und Bauen erreicht werden können von großer Bedeutung.Sie wollen in ihren Aussagen den Koalitionsverhandlungen aber nicht vorgreifen.
Cathrin Urbanek ist Leiterin des Referats Öffentlichkeitsarbeit der Bundesarchitektenkammer.
Die baupolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen werden außerdem im Live-Talk auf DABonline.de Stellung dazu nehmen, wie sie die Bauwende gestalten wollen. Der Stream mit BAK Präsidentin Andrea Gebhard, BIngK-Präsident Heinrich Bökamp und dem Präsidenten der Brandenburgischen Architektenkammer Christian Keller können Sie
am 2. September um 11 Uhr live verfolgen oder nachträglich ansehen.
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