Von Lorenz Hahnheiser
Das Kabinett der Bundesregierung hat Ende Februar dem Gesetzesentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro zugestimmt. Ab Oktober dieses Jahres werden mit einer 40-Stunden-Woche also mindestens 1.920 Euro verdient. Wer im Rahmen des Architekturstudiums nach einem Praktikum sucht, bekommt jedoch nicht selten lediglich 500 bis 600 Euro angeboten. Mit Glück wird mündlich ein Freizeitausgleich für Überstunden angeboten. Muss das sein? Steht es tatsächlich so schlecht um die Architekturbüros, dass eine höhere Entlohnung nicht möglich ist?
Ein gutes Praktikum darf kein Luxus sein
Pflichtpraktika müssen nicht entlohnt werden. Scheinbar weil es möglich ist, werden die Gehälter darum so tief wie möglich gedrückt. Je prestigeträchtiger das Büro, desto geringer fällt die Entlohnung häufig aus. Und eine besonders fragwürdige Praktik macht offenbar Schule: Professor:innen verschiedener Hochschulen bieten vielversprechenden Kandidat:innen Praktika an. Die Bezahlung, so berichten die Studierenden, liegt dabei selten über 600 Euro. Es ist sehr schwer, diese als Kompliment verpackten Angebote auszuschlagen. Vor allem, wenn an der gleichen Uni weiterstudiert werden möchte. Es ist kaum zu glauben, dass ausgerechnet Professor:innen entweder so schlecht wirtschaften, dass mehr Lohn nicht möglich ist – oder sie ihre Machtposition derart ausspielen.
Natürlich müssen Studierende noch viel lernen, bevor sie voll eingesetzt werden können. Eine studierte Arbeitskraft sollte aber mehr als den Mindestlohn verdienen. Abzüglich der Miete bleibt bei geringer Bezahlung vielerorts kaum genug zum Leben. Teilweise muss draufgezahlt werden, um sich ein Praktikum „leisten“ zu können. Praktika unabhängig vom Gehalt zu suchen, ist nur denen möglich die durch Familie oder Stipendium abgesichert sind. Das ist ein Zustand, der eine soziale Spaltung verfestigt.
Verhandeln für ein angemessenes Gehalt im Praktikum
Kürzlich hat sich eine Kommilitonin bei zwei renommierten Architekturbüros um ein Praktikum beworben. Ihr Favorit bot 600 Euro, das andere Büro 1.300 Euro an. Als sie dem ersten Büro mitteilte, dass sie so ihren Unterhalt nicht finanzieren kann und deshalb unter 1.000 Euro nicht auf das Angebot eingehen könne, wurde der Vertrag umgeschrieben. Zugegeben, die Verhandlungsposition in diesem speziellen Fall war sehr komfortabel. Doch unter Umständen ist Geld da, es muss dann eingefordert werden. Gerade bei längeren Praktika sollten außerdem auch unbedingt Urlaubstage mitverhandelt werden. Laut Bundesurlaubsgesetz müssten das mindestens 20 Tage im Jahr sein.
Der Fall zeigt jedenfalls, dass einige Büros offen sind umzudenken, was die Wertschätzung ihrer Praktikant:innen angeht. Davon brauchen wir mehr!
Lorenz Hahnheiser hat sein Bachelor-Architektur Studium an der Leibniz Universität Hannover abgeschlossen und nutzt die Zeit vor dem Master für erste Bauerfahrungen und sein Engagement bei der Nachwuchsorganisation nexture+.
Die Nachwuchs-Kolumnen des DAB schreibt ein junges Team, weitere Autor:innen sind Johanna Lentzkow, Fabian P. Dahinten und Johanna Ziebart.
Wie sind Eure Erfahrungen als Architektur-Studierende oder Berufseinsteiger? Hinterlasst uns einen Kommentar auf dieser Seite oder schreibt uns unter DAB-leserforum@handelsblattgroup.com.
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