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GEG 2023: Effizienzstandard und erneuerbare Energien

Das Gebäudeenergiegesetz wurde überarbeitet. Es betrifft vor allem Neubauten, die jetzt den Effizienzstandard 55 erfüllen müssen. Die Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien wird erleichtert. Unsere Übersicht zeigt, wo verschärft und wo erleichtert wurde

Von: Eva Kafke
Eva Kafke schreibt vor allem über Wohnungbau, Sanierungen und Umbauten...

06.01.20234 Min. Kommentar schreiben
Mann montiert Solarzellen auf Dach
Das GEG 2023 schafft neue Anreize für die Ausnutzung von Dachflächen für die Energieerzeugung. Foto: Bill Mead on Unsplash

Am 1. Januar 2023 ist die erste einer vorerst zweistufigen Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (“Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden”, kurz: GEG) von 2020, das sogenannte „GEG 2023“, in Kraft getreten. Die Neufassung wurde am 28. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie betrifft insbesondere Neubauten.

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