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Brandschutzelemente bei Umnutzungen: erhalten oder austauschen?

Wie bei einem Umbau von Gebäuden bestehende Brandschutzelemente erhalten bleiben können. Und was Sie bei Bewertung, Nachweise und Prüfungen beachten sollten

01.12.20238 Min. 1 Kommentar schreiben
Backsteinhäuser der Speicherstadt mit Balkonen und Brücke über einen Kanal
Herausforderung Bestand: In der Hamburger Speicherstadt sind bereits zahlreiche Umnutzungen geglückt – unter Wahrung des historischen Erscheinungsbildes und des Brandschutzes.

Dieser Beitrag ist unter dem Titel „Brandschutz bei Umnutzungen“ im Deutschen Architektenblatt 12.2023 erschienen.

Von Johannes Stahl und Stefan Klausing

Zu den zentralen Aufgaben der nächsten Jahre zählt die Schaffung von Wohnraum. Eine interessante Option ist hierfür die Umnutzung gewerblich genutzter Gebäude. Die Bewertung der Tauglichkeit beziehungsweise ­Ertüchtigung vorhandener Brandschutzelemente – normativ korrekt als Feuer- und Rauchschutzelemente (FSA/RSA) bezeichnet – sowie der Einbau neuer Bauelemente in die bestehende Bausubstanz sind dabei von großer Bedeutung. Das gilt im Hinblick auf den Denkmalschutz, aber auch aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen.

Im Gebäudebestand sind sehr häufig auch alte Brandschutzelemente verbaut, die zur Einbauzeit baurechtlich zulässig waren. Diese Bauelemente gelten so lange als tauglich, bis ein Brandereignis auftritt oder erhebliche bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden.

1 Gedanke zu „Brandschutzelemente bei Umnutzungen: erhalten oder austauschen?

  1. Das ist ein wirklich guter und sehr informativer Artikel.
    Ich suche noch immer nach Hinweisen über die Weiterverwendung und Nutzung nach einem Gebäudebrand.
    Holzbau versus Massivbau
    Die historisch bekannten Brände ergaben Abriss und Wiederaufbau.
    Was ist heutzutage eine nachhaltige Konstruktion in diesem Sinne ?
    Horst Hilke, Husum

    Antworten

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