DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt
Zurück Europa

Behördenprobleme in ­Europa: Kammern helfen

Das Brüsseler Büro der Bundesarchitektenkammer unterstützt Kollegen, die mit den Behörden anderer EU-Länder Probleme haben.

01.03.20102 Min. Kommentar schreiben

Einige Länder versuchen immer noch, deutsche Architekten an der Tätigkeit in ihrem Land zu hindern. Zwar gilt seit 2007 die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Danach müssen alle EU-Länder einen deutschen Architekturabschluss anerkennen und Tätigkeiten im eigenen Land zulassen. Doch hier und da berufen sich Behörden darauf, dass diese Richtlinie bei ihnen noch nicht umgesetzt oder anzuwenden sei.

Joachim Jobi, Leiter des Kammerbüros in Brüssel, empfiehlt: „In diesen Fällen sollten sich Betroffene direkt an uns wenden. Wir haben zu den meisten Zulassungsbehörden direkte Kontakte und können dort die Rechte unserer Kollegen einfordern.“ So habe das Brüsseler Kammerbüro zuletzt Architekten helfen können, die in Griechenland, Rumänien oder Polen auf rechtlich fragwürdige Hürden gestoßen seien.

Für Fragen des Zugangs in andere Länder unterhalten die europäischen Zulassungsstellen und -behörden inzwischen ein „European ­Network of Architect’s Competent Authorities“ (Enaca), durch das Zulassungshürden in der Regel durch Direktkontakte schnell abgebaut werden können.

Kontakt: www.bak.de (Internationales Büro Brüssel)

War dieser Artikel hilfreich?

Danke für Ihr Feedback!

Schreibe einen Kommentar

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.