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Big Sister weiß alles

Die Elena-Datensammlung ist aufwendig, heikel und wenig hilfreich.

01.03.20102 Min. Kommentar schreiben

Dr. Thomas Welter

Urlaub? Krankheit? Elternzeit? „Elena“ entgeht nichts. Datensätze von 40 Millionen Beschäftigten werden seit dem 1. Januar im sogenannten Elektronischen Entgeltnachweis Elena gespeichert. Die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung ist groß. Nachdem zuerst Datenschützer und Gewerkschaften, Linkspartei, Grüne und FDP teilweise massive datenschutzrechtliche Bedenken gegen Elena angemeldet hatten, gibt es nun auch praktische Kritikpunkte. Der Aufwand insbesondere für Arbeitgeber mit wenigen Beschäftigten sei viel zu hoch.

Seit Beginn des Jahres müssen alle Arbeitgeber – auch Inhaber von Architekturbüros mit abhängig Beschäftigten – Daten über Einkommen und Beschäftigungsdauer ihrer Mitarbeiter an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Durch Elena sollen Anträge auf staatliche Leistungen wie Kinder-, Eltern- oder Arbeitslosengeld schneller bearbeitet werden. Ab 2012 sollen die Sozialbehörden auf Basis dieser Daten Leistungen auszahlen oder verweigern.

Praktisch bringt Elena für Arbeitgeber mit wenigen Beschäftigten keine Entlastung. Die Arbeitsbelastung durch die monatliche Meldepflicht einkommensrelevanter Informationen ist größer als die Entlastung dadurch, dass weniger Bescheinigungen auf Papier ausgestellt werden müssen. Freiberufler müssen als Arbeitgeber die Meldungen entweder selbst vornehmen oder kostenpflichtige Dienstleister beauftragen. Außerdem verstößt Elena durch den Umfang abgefragter ­Daten gegen einen der Grundsätze des Datenschutzes, nämlich die Datensparsamkeit und -vermeidung. Es werden Daten von allen rund 40 Millionen Beschäftigten gesammelt und gespeichert, obwohl lediglich ein Bruchteil von ihnen Bescheinigungen benötigt, die das System produziert. Damit wird ein Großteil der Daten überflüssigerweise gesammelt.

Eine konkrete Gefahr dieser Vorratsdatenspeicherung besteht darin, dass die gespeicherten Daten an anderen Stellen dem Steuer- beziehungsweise Sozialgeheimnis unterliegen, dies bei der Elena-Zentralstelle aber nicht tun. Damit steigt die Gefahr, dass, wenn die Daten einmal gespeichert sind, in allzu vielfältiger Weise auf sie Zugriff genommen wird.
Die Bundesregierung hat mit ihrer Ankün­digung, beim Datenschutz nachzubessern, den ­Kritikern scheinbar recht gegeben. Die Bundes­architektenkammer appelliert an die politisch ­Verantwortlichen, das Elena-Verfahren in dieser Form zurückzunehmen. Es reiche, dass die ­Daten erst dann weitergeleitet werden, wenn sie gebraucht werden.

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