Nach nur sechs Semestern Studium wollte ein Baden-Württemberger Mitglied der Architektenkammer werden. Diese lehnte ab; der Hochschulabsolvent klagte vor dem Verwaltungsgericht und gewann in der ersten Instanz. Allerdings wird die Architektenkammer in die Berufung gehen, um die Standards hochzuhalten. „Acht Semester sind das absolute Minimum, um qualifiziert arbeiten zu können“, sagt Kammerpräsident Wolfgang Riehle. „Das fordert auch die europäische Berufsanerkennungsrichtlinie, damit ein Architekt in anderen Ländern der EU arbeiten kann.“
Baden-Württemberg will jetzt in seinem Architektengesetz vier Jahre Mindeststudium festschreiben. Das jüngste Urteil kritisiert auch BAK-Präsident Arno Sighart Schmid: „Es untergräbt den bisher gültigen Ausbildungsstandard von deutschen Architekten.“ Der verantwortliche Verwaltungsrichter Ulrich Bartels sah derweil eine Chance auf Nebengewinn: Er bot unserem Blatt die dienstlich verfasste Urteilsbegründung zum Abdruck an; dazu nannte er für eine „eventuelle Vergütung“ die Nummer seines Privatkontos bei der Postbank Stuttgart.