Roland Stimpel
Lichtblick in Berlin: Nachdem das Wirtschaftsministerium mit einem ersten Novellierungsentwurf zur HOAI die Architekten und Ingenieure in ganz Deutschland empört hatte, bahnt sich jetzt eine bessere Lösung an. Einzelheiten sind noch nicht veröffentlicht; doch die Richtung scheint klar: Die Honorare sollen spürbar steigen, späte Leistungsphasen in der HOAI erhalten bleiben; auch das Bauen im Bestand soll angemessener berücksichtigt werden als im ersten Entwurf. „Unser Einsatz trägt offensichtlich Früchte“, sagt Bundesarchitektenkammer-Präsident Arno Sighart Schmid.
„Wir stellen hier ein Einlenken der Regierung fest, es gibt aber auch noch stark verbesserungsbedürftige Punkte – vor allem bei der Frage, wann bestimmte Vorschriften der HOAI mit dem Europarecht vereinbar sind.“ Das betrifft auch die Höhe der Tafelendwerte, also die Kostenschwelle eines Projekts, oberhalb derer die HOAI nicht mehr verbindlich sein soll.
In diesem Punkt wie in vielen anderen haben die Architekten inzwischen wichtige Unterstützer bekommen, etwa kommunale Bau-herren, die im Deutschen Städtetag zusammengeschlossen sind. Er bevorzugt hier wie die Architektenkammern einen Qualitätswettbewerb der Architekten und Planer gegenüber einem drohenden Preiswettbewerb. Der Städtetag sah im ersten Regierungsentwurf „die Gefahr, dass nur noch der Preis entscheidet“ und dann „Qualitätseinbußen auf breiter Front“ eintreten.
Baurechtsexperten würdigen Bauentwurfsleistungen
Wertvolle Unterstützung kommt auch vom Deutschen Baugerichtstag – einem Fachgremium von 600 Richtern, Anwälten und anderen Baurechtsexperten, das zuletzt im Juni im westfälischen Hamm zusammentrat. Hier befasste sich ein eigener Arbeitskreis mit der HOAI und stellte zunächst deren Vereinbarkeit mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie fest. Der Baugerichtstag stellt fest, diese Richtlinie „ermöglicht Preisregelungen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses. Dem Gesetz- und Verordnungsgeber wird empfohlen, diesen Spielraum auszuschöpfen, um auch zukünftig die Versorgung der Verbraucher/Dienstleistungsempfänger mit qualitativ hochwertigen Architekten- und Ingenieurleistungen sicherzustellen.“
Auch in einem weiteren zentralen Punkt äußert sich der Baugerichtstag architektenfreundlich und stellt sich ausdrücklich gegen den ersten Regierungsentwurf: „Die Beschränkung des Regelungsumfangs auf die Leistungsphasen 1 bis 5 wird abgelehnt. Eine preisrechtliche Bindung für Vergabe und Objektüberwachung wird generell für notwendig erachtet.“ Die Juristen stimmen darüber hinaus mit großer Mehrheit der Feststellung zu: „Die spezifischen Leistungen der Architekten/Ingenieure beim Bauen im Bestand finden im Referentenentwurf keine ausreichende Berücksichtigung.
Angesichts der Bedeutung dieser Leistungen fordert der Baugerichtstag, deren Honorierung in der Neufassung der HOAI ausdrücklich zu regeln.“ Schließlich setzt sich der Baugerichtstag für praxisgerechte Bestimmungen über die Honorarzahlung ein: „Die bisherige Regelung des § 8 Abs. 2 HOAI zu Abschlagszahlungen muss beibehalten werden. Eine eigenständige Regelung über die Fälligkeit der Schlusszahlung ist erforderlich.“
Bundesarchitektenkammer-Präsident Arno Sighart Schmid sieht in den Statements des Baugerichtstags „eine eindrucksvolle Bestätigung unserer Position. Dies sind klare Sätze von unabhängigen, besonders kompetenten Juristen. Jetzt ist die Regierung gefordert, auf dem Weg der Vernunft voranzugehen.“
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