Tanja Waldmann, Tillmann Prinz
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie fordert die Einrichtung sogenannter „einheitlicher Ansprechpartner“. Sie sollen die einzige institutionelle Kontaktstelle sein, über die der Dienstleister sämtliche Verfahren und Prozeduren abwickelt, bevor er seine Tätigkeit aufnimmt. Über sie sollen Dienstleister aus der ganzen EU – auch aus dem eigenen Land – Formulare und Anträge erhalten und einreichen. Hier sollen Behördenentscheidungen getroffen werden und die Registrierung bei Berufskammern oder Verbänden soll erfolgen. All das soll den Erbringern von Dienstleistungen die Arbeit erleichtern, zu denen nach dem Verständnis der Europäischen Kommission auch Architekten zählen.
Die einzelnen Mitgliedsstaaten können auch selbst entscheiden, wie sie die Richtlinie umsetzen – ob auf elektronischer Basis oder als physische Empfangseinrichtung, ob als Netzstruktur oder als Solitär. Einzelheiten erörterte die Bundesarchitektenkammer am 13. September auf ihrem dritten Europaseminar in Berlin. Wie dort Vertreter Irlands und Großbritanniens deutlich machten, richten beide Länder ihr Konzept an den Bedürfnissen der Nutzer aus. Dagegen befasst man sich in Deutschland derzeit mit der Frage, wie der föderalen Struktur Rechnung getragen werden kann. Laut einer Vertreterin des Bundeswirtschaftsministeriums soll zunächst von diesem und den Ministerien der Länder ein „gesamtdeutsches Anforderungsprofil“ erarbeitet werden. Erwogen werden sowohl physisch vorhandene als auch elektronisch zugängliche „Ansprechpartner“.
Wie ein Bundesland die „einheitlichen Ansprechpartner“ definiert, stellte ein Vertreter des Thüringischen Ministeriums für Wirtschaft dar. Er sieht mit Verweis auf das Grundgesetz die „einheitlichen Ansprechpartner“ zentral bei den Landesregierungen angesiedelt. Auch diese wollen gegebenenfalls auf bestehende Strukturen wie beispielsweise die Kammern zurückgreifen. Allerdings sollen diese Einrichtungen nach den Vorstellungen der Landesregierungen offenbar zunächst nachweisen, welche Anforderungen der Richtlinie sie erfüllen können.
Die vorgesehene Kernaufgabe der „einheitlichen Ansprechpartner“, wie zum Beispiel die Zulassung und Registrierung von Architekten, leisten die Kammern seit Jahrzehnten. Sie sind grundsätzlich für diese Aufgabe prädestiniert. Zunächst aber sind Bund und Länder gefordert: Sie müssen jetzt das Anforderungsprofil definieren, das sie an den „einheitlichen Ansprechpartner“ stellen. Erst dann können die Kammern erkennen, inwieweit dieses Profil für sie realistisch und umsetzbar ist.