Protest gegen bedenkliche Ausschreibungen lohnt sich – das zeigt jetzt ein Fall aus dem hessischen Stockstadt. Die Gemeinde hatte für ein Kindergartenprojekt um Interessenbekundungen gebeten, die gleich bei der Bewerbung „einen Gestaltungs- und Grundrissentwurf“ sowie „Angaben zu den voraussichtlichen Baukosten und der Bauzeit“ erhalten sollten – sowohl für eine Sanierung als auch für einen möglichen Neubau. Die Stadt garnierte das mit dem Hinweis: „Eine Vergütung für den für die Bewerbung entstandenen Aufwand erfolgt nicht.“ Hiergegen protestierte der Frankfurter Architekt Bernhard Schenk als Landesgeschäftsführer des Berufsverbands VFA und forderte „ein geregeltes Gutachter- oder Wettbewerbsverfahren“. Und die hessische Kammer verwies darauf, dass bei Überschreitung des Stellenwerts die Planungsleistungen nach der VOF ausgeschrieben werden müssen. Stockstadt verstand und teilte knapp mit: „Aufgrund formaler Fehler wird das Interessenbekundungsverfahren aufgehoben.“
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